Eine Steuererstattung nach einer Trennung bekommen

Sie  haben sich getrennt und warten auf Ihren Anteil an der Ihnen zustehenden Steuererstattung? Sehen Sie hier, wie Sie Ihre Kontonummer bestätigen oder ändern können, um den Erhalt sicherzustellen.
  • Für das Jahr, in dem Sie sich faktisch getrennt haben, werden wir Ihnen und Ihrem Ex-Partner einen Steuerbescheid zusenden.

    Wenn Sie und Ihr Ex-Partner für dieses Jahr eine Steuererstattung erhalten, werden wir diese, entsprechend Ihres Einkommens im abgelaufenen Fiskaljahr, aufteilen. Wir werden Sie per Brief über diese Aufteilung informieren.

  • Schnelle Bestätigung Ihrer Kontonummer

    In diesem Schreiben werden wir Sie auch bitten, uns Ihre neue Kontonummer mitzuteilen oder Ihre aktuelle Kontonummer zu bestätigen, auch wenn diese seit Ihrer Trennung nicht geändert wurde. Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre Kontonummer erneut bestätigen, auch wenn sie uns bereits bekannt ist. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie diese Nummer auch nach der Trennung beibehalten haben und dass sie für künftige Rückzahlungen verwendet werden kann.

    Um Ihre Kontonummer zu bestätigen oder mitzuteilen, verwenden Sie am besten MyMinfin:

    • Wählen Sie die Registerkarte „Meine Zahlungen“.
    • Klicken Sie auf die Rubrik „Meine Kontonummer ändern“. Ihre Kontonummer, die dem FÖD Finanzen derzeit bekannt ist, wird dann angezeigt.
    • Geben Sie Ihre korrekte Kontonummer ein, auch wenn Sie die auf dem Bildschirm angezeigte Kontonummer beibehalten haben. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie diese Nummer auch nach der Trennung beibehalten haben und sie für zukünftige Rückzahlungen verwendet werden kann.

    Wenn Sie keinen Zugang zu MyMinfin haben, können Sie uns Ihre Kontonummer auch über das Formular mitteilen, das dem Schreiben beigefügt ist, welches Sie über die Aufteilung Ihrer gemeinsamen Rückerstattung informiert. Selbst wenn Sie die Kontonummer beibehalten haben, die unseren Diensten bereits bekannt ist, ist es unerlässlich, dass Sie diese bestätigen. Senden Sie das Formular bitte an folgende Adresse: SPF Finances - Avenue de Prince de Liège, 133 (boîte 131) - 5100 Jambes.

  • Rückerstattung per Postanweisung, falls keine Kontonummer bestätigt wird

    Falls Sie uns keine Kontonummer mitteilen oder bestätigen, wird Ihr Anteil an dieser Rückerstattung per Postanweisung (Scheck) ausgezahlt.

    Um Ihre Postanweisung einzulösen, müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten nach dem Ausstellungsdatum der Postanweisung persönlich in eine Postfiliale begeben. Dort wird Ihnen der Betrag in bar ausgezahlt.