Im Ausland eine Steuererstattung erhalten
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Demnächst ins Ausland umziehen
Wenn Sie demnächst ins Ausland umziehen und sichergehen wollen, dass Sie Ihr Geld zurückerhalten, teilen Sie uns bereits jetzt Ihre Kontonummer (belgisches oder ausländisches Konto) mit.
Wenn wir Ihre Kontonummer zum Zeitpunkt der Auszahlung Ihrer Rückerstattung nicht kennen, wird die Auszahlung nicht stattfinden. Es ist daher sehr wichtig, dass Sie überprüfen, ob in Ihrem Steuerbescheid die richtige Kontonummer angegeben ist.
Teilen Sie Ihre vollständige Adresse im Ausland auch dem Einwohnermeldeamt der Gemeinde mit, in der Sie derzeit Ihren Wohnsitz haben. Ihre Adresse im Ausland wird damit auch Ihre offizielle Adresse im belgischen Nationalregister. Wir werden Ihnen alle Dokumente (wie Ihr Meldeformular und Ihren Steuerbescheid) immer an diese Adresse schicken.
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Derzeitiger Wohnsitz im Ausland
Sie haben Anspruch auf eine Steuerrückzahlung und fragen sich, ob wir diese auf Ihre ausländische Kontonummer überweisen können?
Das ist durchaus möglich. Wenn uns diese Nummer bereits bekannt ist, wird sie auch auf Ihrem Steuerbescheid erscheinen.
Was kann ich tun, wenn meine Kontonummer nicht auf meinem Steuerbescheid angegeben ist?
Dann übermitteln Sie uns bitte Ihren von Ihrer Bank zur Verfügung gestellten Bankidentitätsauszug - oder „RIB“ - mit folgenden Angaben:
- IBAN
- BIC
- Inhaber der Kontonummer
- Nom de l’établissement bancaire
- Für einige Länder (z. B. die USA): der „Routing Code“ Ihrer Bank.
Senden Sie uns diese Daten über das Kontaktformular.
Berücksichtigen Sie, dass es mehrere Wochen dauern kann, bis Sie Ihre Steuererstattung erhalten.
Was ist, wenn der FÖD Finanzen meine Kontonummer nicht kennt?
Wenn wir Ihre Kontonummer zu dem Zeitpunkt, an dem wir Ihre Erstattung vornehmen wollen, nicht kennen, wird die Zahlung blockiert. Es ist daher wichtig, dass Sie überprüfen, ob eine korrekte Kontonummer auf Ihrem Steuerbescheid angegeben ist.