Erhalten Sie Ihre Steuererstattung: Wann und wie?

Das Datum Ihrer Erstattung wird Ihnen in Ihrem Steuerbescheid mitgeteilt. Sie können diesen bis zum 30. Juni des Jahres erhalten, das auf das Jahr folgt, in dem Sie Ihre Steuererklärung ausgefüllt haben. (Beispiel: Für die Steuererklärung 2024 (Einkommen von 2023) können Sie Ihren Steuerbescheid EAR bis zum 30. Juni 2025 erhalten). Solange Sie Ihren Warnhinweis-Rollenauszug Steuerbescheid nicht erhalten haben, macht es keinen Sinn, uns anzurufen, da wir Ihnen auch kein Datum für die Rückzahlung nennen können. Sie sollten jedoch wissen, dass 98 % der Rückerstattungen bis Ende Februar eingezogen (bearbeitet) sind.
  • Schnelle Schätzung Ihrer Rückerstattung

    • Wenn Sie einen Vorschlag zur vereinfachten Steuererklärung(Simplified Reporting Proposal, SRP) erhalten, haben Sie bereits eine Schätzung des Betrags , den Sie zurückerstattet bekommen oder den Sie zahlen müssen.
    • Wenn Sie Ihre Steuererklärung online über MyMinfin einreichen, erhalten Sie bis zum Erhalt Ihres Steuerbescheides eine schnelle Schätzung der Höhe Ihrer Steuer. Gehen Sie einfach auf die Registerkarte „Meine Steuererklärung“, wählen Sie „Eingabe meiner Steuererklärung“, klicken Sie auf „Meine Steuererklärung einsehen oder korrigieren“ und drücken Sie schließlich auf „Berechnen“ für das laufende Jahr.
    • Sie können auch eine anonyme Schätzung erhalten, indem Sie unsere Anwendung Tax-Calc verwenden.

    Denken Sie daran, dass die Schätzung nur einvorläufiges Ergebnis liefert und keinen Anspruch auf Richtigkeit enthält. Der endgültige Betrag, den Sie zahlen müssen oder der Ihnen erstattet wird, wird auf Ihrem Steuerbescheid angegeben. Es kann nämlich vorkommen, dass bestimmte Informationen zum Zeitpunkt der Schätzung noch nicht bekannt sind (so z.B. der Satz der Gemeindesteuer, ob ein Sonderbeitrag für die Sozialversicherung einbehalten wird oder nicht usw.).

  • Alle Termine für Steuererstattungen

    Das Datum Ihrer Rückerstattung hängt vom Erhalt Ihres Steuerbescheidesab. Das Datum des Erhaltes variiert jedes Jahr und kann daher nicht genau vorhergesagt werden. Sie können Ihren Steuerbescheid bis zum 30. Juni des Jahres erhalten, das auf das Jahr folgt, in dem Sie die Steuererklärung ausgefüllt haben.

    Konkret heißt das, dass wir Ihre Erstattung, je nach dem Monat, in dem Sie Ihre EAR erhalten haben, an folgenden Daten vornehmen:

    Datum des Erhalts Ihres Steuerbescheides (im Monat) und das Datum der Rückzahlung:

    Datum des Erhalts Ihres Steuerbescheids Rückerstattungsdatum
    August 2024 Donnerstag, 31.10.2024
    September 2024 Freitag, 29.11.2024
    Oktober 2024 Dienstag, 31.12.2024
    November 2024 Freitag, 31.01.2025
    Dezember 2024 Freitag, 28.02.2025
    Januar 2025 Montag, 31.03.2025
    Februar 2025 Mittwoch, 30.04.2025
    März 2025 Freitag, 30.05.2025
    April 2025 Montag, 30.06.2025
    Mai 2025 Donnerstag 31.07.2025
    Juni 2025 Freitag, 29.08.2025
    Juli 2025 Dienstag 30.09.2025

    Bitte beachten Sie, dass es mehrere Tage dauern kann, bis sich der Rückerstattungsbetrag auf Ihrem Konto befindet.

    Stellen Sie sicher, dass Ihre Kontonummer auf MyMinfin aktuell ist, um Verzögerungen zu vermeiden! Sie haben bis zum 5. Tag des Monats, in dem Ihre Rückerstattung erfolgt, Zeit, um sie gegebenenfalls zu ändern.

    Bleiben Sie auf dem Laufenden, indem Sie die Entwicklung Ihres Falls auf MyMinfin im Abschnitt „Meine Erklärung / Mein Vorschlag der vereinfachten Erklärung“ verfolgen.

  • Erhalt Ihrer Rückerstattung

    Die Rückerstattung erfolgt direkt auf das uns bekannte Bankkonto. Achtung: Wenn Sie verheiratet sind oder in einer gesetzlichen Lebensgemeinschaft leben, wird die letzte Bankkontonummer verwendet, die Sie uns mitgeteilt haben. Diese Kontonummer können Sie auf Ihrem Steuerbescheid finden.

    Wenn wir diese Information nicht haben, wird Ihnen bei einem Betrag von 50 Euro oder mehr eine postalische Zahlungsanweisung zugesandt. Um Ihre Zahlungsanweisungeinzulösen, müssen Sie sich mit Ihrem Personalausweis zu einem Postamt begeben. Sie müssen dies innerhalb von drei Monaten nach dem Ausstellungsdatum Ihrer Postanweisung tun. Das Ausstellungsdatum ist auf Ihrer Postzustellung vermerkt. Es ist das Postamt, das Ihnen die Kosten in bar erstattet.

    Um die Unannehmlichkeiten der Postzustellung zu vermeiden, teilen Sie uns bitte Ihre Kontonummer unverzüglich mit.