Verstehen Sie eine Nicht- oder Teilerstattung

Es gibt verschiedene Situationen, die erklären können, warum Sie nicht Ihre gesamte Steuererstattung erhalten oder warum diese blockiert ist. Sehen Sie, welche Gründe am häufigsten vorkommen.
  • Die Rückerstattung erfolgt ab sofort ausschließlich per Banküberweisung: Ohne eine Kontonummer kann der FÖD Finanzen Sie nicht erstatten.

  • Eine falsche Kontonummer

    Aktualisieren Sie Ihre Bankdaten über MyMinfin bis spätestens zum 5. Tag des Monats, in dem Sie die Rückerstattung erhalten sollen, um die Rückerstattung innerhalb der vorgesehenen Frist zubekommen. Bei einer verspäteten Eingabe verlängert sich die Frist für die Erstattung.

  • Fehlende Informationen

    Es kann vorkommen, dass wir vor der Erstattung zusätzliche Informationen benötigen, z. B.:

    • Sie sind Erbe eines Verstorbenen, der Anspruch auf eine Steuererstattung hatte (nur in einigen sehr speziellen Fällen).
    • Sie wohnen im Ausland und haben uns kein Bankkonto mitgeteilt, über das wir Ihre Steuererstattung erhalten können.
    • Ihre Steuererstattung betrifft eine ungeteilte Gemeinschaft zwischen mehreren Personen (Aufteilung von Eigentum oder Einkommen zwischen Miteigentümern oder Erben).
  • Ihre Rückerstattung betrifft auch Ihren Ex-Ehepartner / Ihren Ex-gesetzlichen Zusammenwohnenden, aber Sie wohnen an verschiedenen Adressen

    Die Rückerstattung auf Ihrem Steuerbescheid betrifft auch Ihren Ex-Partner. Da Sie nicht mehr an derselben Adresse wohnen, teilen wir den Betrag nach den gesetzlichen Regeln auf. Dabei berücksichtigen wir die Einkünfte und persönlichen Steuerermäßigungen beider Seiten, um festzustellen, wer welchen Anteil erhält.

    Bei einer Trennung schicken wir Ihnen diese Aufteilung einige Tage nach Ihrem Steuerbescheid zu.

    Haben Sie diese Aufteilung noch nicht erhalten? Handelt es sich um eine Trennung, die noch nicht über eine Adressänderung sichtbar ist? Oder möchten Sie sie einfach zur Information erhalten? Dann schicken Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.

  • Schulden beim FÖD Finanzen oder anderen öffentlichen Behörden

    In diesem Fall kann Ihre Rückzahlung teilweise oder vollständig dazu verwendet werden, Ihre Schulden auszugleichen. Ein erläuterndes Schreiben wird Ihnen zugesandt.

  • Ein Dritter, der sich Ihrer Steuererstattung widersetzt

    Wenn ein Gläubiger Ihre Steuern gepfändet hat oder Sie eine Abtretung Ihrer Steuern gewährt haben, kann es sein, dass diese Person gegen Ihre Steuererstattung Einspruch erhebt.