Nachweise für Sozialvorteile in Sachen Wohnungswesen
Bescheinigung über das Nichteigentum
Machen Sie es sich leicht: Erstellen Sie Ihre Bescheinigung über das Nichteigentum online über MyMinfin.be. Das ist ganz einfach und so erhalten Sie Ihre Bescheinigung am schnellsten.
- Melden Sie sich bei MyMinfin an.
- Klicken Sie auf „Eine Bescheinigung über das Nichteigentum beantragen“.
- Wählen Sie im Auswahlmenü die Sprache aus, in der Sie die Bescheinigung erhalten möchten, und klicken Sie auf „Bestätigen“.
- Höchstens einige Stunden später können Sie Ihre Bescheinigung in der Rubrik „Meine Dokumente“ herunterladen.
Benötigen Sie eine Bescheinigung über das Nichteigentum, können sich aber nicht bei MyMinfin anmelden, um sie schnell selbst herunterzuladen? Dann rufen Sie unser Contact Center unter der Nummer 02 572 57 57 (werktags von 9 Uhr bis 17 Uhr, Ortstarif) an und halten Sie Ihre Nationalregisternummer bereit. Wir senden Ihnen dann eine Abschrift per Post. Dies kann einige Tage dauern.
Eine Bescheinigung über das Nichteigentum gilt nur für Sie selbst. Wenn Ihr Partner auch eine Bescheinigung benötigt, müssen Sie beide separat eine Bescheinigung herunterladen oder beantragen.
Katasterauszug oder Eigentumstitel
Auch wenn Sie Eigentümer einer oder mehrerer unbeweglicher Güter sind, können Sie bestimmte Vorteile in Anspruch nehmen:
- eine Prämie oder einen anderen Sozialvorteil in Sachen Wohnungswesen,
- eine kostenlose Versicherung für die Rückzahlung einer Hypothekenanleihe im Falle eines Einkommensausfalls (nur in der Wallonischen Region).
Diese Vorteile sind jedoch oft an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie haben dann zwei Möglichkeiten, Ihre Anspruchsberechtigung nachzuweisen:
- ein Katasterauszug, der die vollständige Liste Ihrer Güter mit Vermerk des Katastereinkommens enthält (kostenlos über MyMinfin oder 20 Euro für den Auszug in Papierform),
- ein Eigentumstitel (20 Euro).
Achtung: Für bestimmte Vorteile müssen Sie ein Formular einer anderen Instanz ausfüllen (z. B. Formular B oder Bescheinigung C für die Wallonische Region). Sie können die Angaben zu Ihren unbeweglichen Gütern für diese Formulare bei uns anfragen, aber unsere Dienste können diese Formulare nicht für Sie ausfüllen.