Ein bebautes unbewegliches Gut, das ich vermiete
Sind Sie Eigentümer, Nießbraucher, Erbpächter, Erbbauberechtigter oder Besitzer eines unbeweglichen Gutes, das Sie vermieten? Sie müssen die Einkünfte aus diesem unbeweglichen Gut angeben. Wie Sie dies tun müssen, hängt von der Art des Mieters ab.
Für weitere Informationen wählen Sie die Situation, die auf Sie zutrifft: