Ortsbesichtigung
Wenn Sie ein Erklärungsformular 43T erhalten haben, hat einer unserer Mitarbeiter Umänderungen an Ihrem unbeweglichen Gut festgestellt, z. B. während einer Ortsbesichtigung.
Erfahren Sie, was Sie tun müssen und wie Sie das Formular bei uns einreichen können.
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Sie können die Erklärung der Umänderungen entweder über MyMinfin einreichen oder eine Erklärung auf Papier ausfüllen und per Post versenden.
Erklärung der Umänderungen über MyMinfin einreichen
Sie können Umänderungen an Ihrem unbeweglichen Gut einfach über MyMinfin.be angeben:
- die Ingebrauchnahme oder erste Vermietung eines Neubaus
- der Abbruch eines Gebäudes
- ein Umbau
- Änderungen an einem unbebauten Grundstück
Alle Informationen finden Sie unter „Erklärung einreichen“ auf der Seite „Einen Neubau oder eine Umänderung an meinem unbeweglichen Gut angeben“.
Das Erklärungsformular per Post versenden
Senden Sie das Erklärungsformular in einem ausreichend frankierten Umschlag an eines der Scanningcenter des FÖD Finanzen. Sie finden die Adressdaten rechts oben auf dem Formular.
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Was ist, wenn ich mit den Feststellungen auf dem Erklärungsformular nicht einverstanden bin?
Wenn Sie mit den Feststellungen nicht einverstanden sind, können Sie uns dies wie folgt mitteilen:
- Bei einer Erklärung über MyMinfin: Im letzten Schritt „Erklärung einreichen“ können Sie unter „Zusätzliche Anmerkungen“ angeben, dass Sie ein Erklärungsformular 43T erhalten haben, und erläutern, warum Sie nicht einverstanden sind.
- Bei Versand per Post: Sie können dem Erklärungsformular einen Vermerk mit dem Grund beifügen, warum Sie nicht einverstanden sind.
Sie können sich auch sofort an den auf dem Formular angegebenen Dienst wenden.
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