Notifizierung Ihres Katastereinkommens

Wenn wir ein Katastereinkommen festlegen, erhalten Sie diesbezüglich eine Notifizierung. Das ist die offizielle Meldung, mit der wir Sie über Ihr neues Katastereinkommen informieren. Erfahren Sie, was Sie in Ihrer Notifizierung finden und was Sie tun können, wenn Sie eine Frage haben.

Für jedes neue Katastereinkommen erhalten Sie eine Notifizierung per Einschreibebrief. In der Notifizierung finden Sie den Grund, warum wir ein neues Katastereinkommen zuerkennen. Sie finden dort auch die Merkmale des unbeweglichen Guts, auf die wir das Katastereinkommen gestützt haben.

  • Wenn Sie mit dem Katastereinkommen einverstanden sind, müssen Sie nichts tun.
  • Wenn Sie nicht mit dem Katastereinkommen einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.

Der Betrag in der Notifizierung ist das nicht indexierte Katastereinkommen. Diesen Betrag müssen Sie nicht bezahlen! Ein Katastereinkommen ist keine Steuer an sich. Es wird indexiert und dient dann als Grundlage für die Berechnung anderer Steuern:

  • Für belgische unbewegliche Güter bildet es die Grundlage für den Immobiliensteuervorabzug. Das ist eine Regionalsteuer, die Sie jährlich zahlen müssen.
  • Für ausländische und belgische unbewegliche Güter dient es zur Bestimmung der Einkünfte aus unbeweglichen Gütern in der Steuererklärung.

Bei Fragen zur Notifizierung wenden Sie sich bitte an uns unter der Nummer 02 572 57 57 (Normaltarif). Diese Nummer ist werktags zwischen 9 und 17 Uhr erreichbar. Sie können so auch mit dem Sachverständigen, der das Katastereinkommen festgelegt hat, einen Termin vereinbaren.