Katastereinkommen: Definition und Verwendung
Das Katastereinkommen ist kein reales Einkommen. Es ist ein fiktiver Wert, den wir für ein unbewegliches Gut (Gebäude oder Grundstück) festlegen. Er entspricht den durchschnittlichen jährlichen Nettomieteinnahmen, die Sie im Jahr 1975 für das unbewegliche Gut erhalten hätten, wenn Sie es vermieten hätten.
Der FÖD Finanzen legt das Katastereinkommen fest. Daher müssen Sie alle Situationen erklären, die sich auf das Katastereinkommen auswirken können:
- Neubau, Umbau oder Umänderung eines belgischen unbeweglichen Guts
- Erwerb, Verkauf, Neubau, Umbau oder Umänderung eines ausländischen unbeweglichen Guts
Einsichtnahme
Sie können die (nicht indexierten) Katastereinkünfte Ihrer unbeweglichen Güter einfach über MyMinfin einsehen:
- Melden Sie sich an.
- Klicken Sie bei „Meine Wohnung und meine unbeweglichen Güter“ auf „Meine Daten zu unbeweglichen Gütern einsehen“.
Jährliche Indexierung
Das Katastereinkommen bezieht sich auf einen Wert von 1975. Um den aktuellen Wert des unbeweglichen Guts zu bestimmen, indexieren wir daher jährlich das Katastereinkommen:
- Für Steuerjahr 2021 beläuft dieser Index sich auf 1,8630.
- Für Steuerjahr 2022 beläuft dieser Index sich auf 1,9084.
- Für Steuerjahr 2023 beläuft dieser Index sich auf 2,0915.
Grundlage für andere Steuern
Das Katastereinkommen ist keine Steuer an sich, sondern bildet die Grundlage für die Berechnung anderer Steuern:
- Für belgische unbewegliche Güter bildet es die Grundlage für den Immobiliensteuervorabzug. Das ist eine Regionalsteuer, die Sie jährlich zahlen müssen.
- Für ausländische und belgische unbewegliche Güter dient es zur Bestimmung der Einkünfte aus unbeweglichen Gütern in der Steuererklärung.
Immobiliensteuervorabzug: eine Regionalsteuer
Der Immobiliensteuervorabzug ist eine jährlich zu zahlende Steuer auf Grundlage des indexierten Katastereinkommens. Es handelt sich um eine Regionalsteuer. Die Regionen verarbeiten und vereinnahmen den Immobiliensteuervorabzug für die Güter auf ihrem Gebiet direkt.
Bei Fragen zum Immobiliensteuervorabzug wenden Sie sich daher an die Region.
Wallonische Region
Bei Fragen wenden Sie sich an den ÖDW Finanzen.
Region Brüssel-Hauptstadt
Bei Fragen wenden Sie sich an Bruxelles Fiscalité.
Flämische Region
Bei Fragen wenden Sie sich an den Flämischen Steuerdienst.
Auf der Website des Flämischen Steuerdienstes können Sie durch eine Simulation herausfinden, wie hoch der Immobiliensteuervorabzug ist, den Sie zahlen müssen.
Einkünfte aus unbeweglichen Gütern: Steuererklärung
In bestimmten Fällen müssen Sie das Katastereinkommen in Ihrer Steuererklärung angeben, um die Einkünfte aus unbeweglichen Gütern zu bestimmen.