Bauen
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Vorgehensweise in Sachen MwSt.
In der Regel senden wir Ihnen ein auszufüllendes Formular (111/B57) in Bezug auf die ausgeführten Arbeiten und verwendeten Materialien zu.
Anhand der erhaltenen Auskünfte können wir am besten feststellen, ob die in Rechnung gestellten Beträge dem Normalwert Ihrer Wohnung entsprechen.
Unter anderem berücksichtigen wir die Arbeiten, die ausgeführt wurden von:
- Fachkräften (d. h. MwSt.-Pflichtigen),
- Ihnen selbst, Familienmitgliedern oder anderen Personen (= Dritten).
In bestimmten Fällen senden wir Ihnen kein Formular zu. Dann müssen Sie nichts unternehmen.
Erhalt des Formulars
Ihre Gemeinde stellt Ihnen für den Bau Ihrer Wohnung eine Städtebaugenehmigung aus und setzt uns davon in Kenntnis.
Wir senden Ihnen das Formular 111/B57 per Post zu, wenn Sie Ihre Städtebaugenehmigung erhalten haben.
Rücksendung des Formulars
Füllen Sie das erhaltene Formular aus und senden Sie es spätestens innerhalb von 3 Monaten nach der Notifizierung des Katastereinkommens Ihrer Wohnung zurück.
Sie müssen nur Dokumente beifügen, wenn Sie im Schreiben darum ersucht werden. Rechnungen und Pläne müssen nicht beigefügt werden, wir können diese jedoch gegebenenfalls in einer späteren Phase anfordern.
Wenn Sie nicht oder unvollständig auf das Formular antworten, droht Ihnen eine Geldbuße. Auch nach Erhalt Ihrer Geldbuße Sie sind dazu verpflichtet, auf das Formular zu antworten.
Verlorengegangenes Formular
Wenn Sie Ihr Formular verloren haben oder wenn Sie ein Duplikat davon erhalten möchten, können Sie eines beim zuständigen Dienst beantragen. Die Angaben des für Sie zuständigen Dienstes finden Sie in unserem Leitfaden der Dienststellen (Privatperson > Erklärung > Bauten – MwSt. -Erklärung > Gemeinde, in der sich das Gebäude befindet).
Überprüfung Ihrer Akte
Auf der Grundlage Ihrer Antworten im Formular 111/B57 bestimmen wir, ob wir Ihre Akte für eine zusätzliche Überprüfung des Normalwerts Ihrer Wohnung auswählen.
Wir finden keine Unregelmäßigkeiten in Ihrer Akte
Sie müssen nichts mehr unternehmen und Sie werden von uns kein Schreiben mehr erhalten, das Ihre Akte betrifft.
Bewahren Sie Ihre Dokumente bezüglich des Baus fünf Jahre lang auf (ab dem Datum der Notifizierung des Katastereinkommens).
Wir möchten Ihre Akte überprüfen
Wir werden Ihnen ein zweites Formular zusenden, in dem wir Sie um Rechnungen, Pläne, Kostenvoranschläge und andere Informationen bitten.
Auf der Grundlage dieser zusätzlichen Informationen können wir den Normalwert Ihrer Wohnung erneut berechnen.
Wenn Sie nicht mit unserer Entscheidung einverstanden sind, können Sie den Mitarbeiter kontaktieren, der Ihre Akte bearbeitet hat. Er wird Ihnen erklären, wie er den Normalwert Ihrer Wohnung festgelegt hat. Wenn nicht alle Angaben berücksichtigt worden sind, wird er die Akte erneut prüfen.
Wenn Sie und der Mitarbeiter weiterhin uneins sind, kann eine Begutachtung durch einen Sachverständigen von beiden Parteien beantragt werden. Diese muss innerhalb von zwei Jahren nach der Notifizierung des Katastereinkommens erfolgen.
Aufzubewahrende Dokumente
Sie müssen folgende Dokumente aufbewahren:
- den genehmigten und endgültigen Plan Ihrer neuen Wohnung, unterzeichnet vom Architekten,
- den Kostenvoranschlag oder das Lastenheft,
- alle Originalrechnungen,
- eventuelle Belege dafür, dass Sie, Ihre Familienmitglieder oder Dritte unentgeltlich Arbeiten an Ihrer neuen Wohnung ausgeführt haben.
Sie müssen all diese Dokumente 5 Jahre lang aufbewahren. Dieser Zeitraum läuft ab dem Datum der Notifizierung des Katastereinkommens.
Sie müssen die Dokumente vorlegen, wenn einer unserer Mitarbeiter sie bei einer Kontrolle anfordert. Wenn Sie die Dokumente nicht vorgelegen können, gilt die Steuer für diese Dienstleistung als nicht bezahlt, es sei denn, Sie können das Gegenteil beweisen.
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MwSt.-Satz
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Welcher MwSt.-Satz gilt für Arbeitsstunden und Baustoffe für einen neue Wohnung, die nicht unter die Regelung für Abbruch und Wiederaufbau fällt?
Der MwSt.-Satz beläuft sich auf 21 % für Arbeitsstunden und Materialien, die von Unternehmern und Selbstständigen in Rechnung gestellt werden. Der MwSt.-Satz beträgt auch 21 % für Baustoffe, die Sie selbst kaufen.
Der ermäßigte MwSt.-Satz von 6 % gilt nur für Arbeiten an Privatwohnungen, die mindestens 10 Jahre alt sind.
Unter bestimmten Bedingungen gilt auch für den Abbruch und anschließenden Wiederaufbau einer Wohnung ein ermäßigter MwSt.-Satz von 6 %.
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Was ist mit der MwSt., wenn ich einen Teil der Bauarbeiten selbst und/oder mithilfe meiner Familie ausgeführt habe?
Wenn die Arbeiten von Fachkräften oder selbstständigen Unternehmern ausgeführt werden, müssen Sie die auf deren Rechnungen ausgewiesene MwSt. zahlen.
Wenn Sie einen Teil der Arbeiten selbst mit Familienmitgliedern und/oder anderen Personen ausführen, müssen Sie auf diesen Teil der Arbeiten keine MwSt. zahlen. Allerdings müssen Sie in diesem Fall nachweisen, dass Sie diese Arbeiten tatsächlich selbst und/oder mit der unentgeltlichen Hilfe Ihrer Familienmitglieder und/oder anderer Personen ausgeführt haben.
In diesem Fall müssen Sie Kaufnachweise wie Kassenzettel, Rechnungen usw. für die verwendeten Materialien vorlegen können. Sie müssen auch Erklärungen der Familienmitglieder und/oder anderen Personen vorlegen können, aus denen hervorgeht, dass diese Ihnen unentgeltlich geholfen haben.
Wenn Sie mehrwertsteuerpflichtig sind und selbst Bauarbeiten ausführen, gelten besondere Regeln.
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Breyne-Gesetz
Das Breyne-Gesetz legt strenge Regeln für Projektentwickler und Bauunternehmer fest, um Sie als Bauherr (Käufer) zu schützen, wenn Sie ein im Bau oder in der Renovierung befindliches unbewegliches Gut kaufen, insbesondere bei Neubauwohnungen und Wohnungen, die auf Plan gekauft werden.
Dieses Gesetz gilt nur, wenn sich das Gut in Belgien befindet und zu Wohnzwecken genutzt wird.
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Was bedeutet dieses Gesetz für mich?
Das Gesetz sieht eine verpflichtende Sicherheitsleistung von 5 % des Preises der Wohnung durch den Unternehmer vor. Die Einzahlung erfolgt über unsere vollständig digitale und gesicherte Anwendung, e-DEPO.
Diese Sicherheitsleistung schützt Sie als Bauherr vor:
- der möglichen Insolvenz (Konkurs) des Verkäufers/Bauunternehmers,
- Mängel oder Probleme bei der Ausführung der Arbeiten.
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Was geschieht mit dieser Sicherheitsleistung nach Abschluss der Bauarbeiten?
Die Sicherheitsleistung kann:
- ganz oder teilweise an den Bauunternehmer zurückgegeben werden, wenn er seine Verpflichtungen ganz oder teilweise erfüllt hat,
- ganz oder teilweise zur Entschädigung des Bauherrn verwendet werden, wenn der Bauunternehmer die Arbeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat.
Wenn Sie die Arbeiten annehmen, bedeutet dies, dass Sie den beendeten Bau bzw. die beendete Renovierung offiziell annehmen. Sie erklären auf diese Weise, dass die Arbeiten den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und dass Sie sie vorbehaltlos annehmen.
Nach Abnahme der Arbeiten kann der Bauunternehmer Sie innerhalb von 15 Tagen nach der endgültigen Abnahme der Arbeiten um eine Rückgabe bitten. Die Rückgabe ist ein juristisches Dokument, mit dem Sie alle Vorbehalte oder Sicherheitsleistungen in Bezug auf die Ausführung der Arbeiten aufheben können.
Indem Sie die Rückgabe genehmigen, erklären Sie sich damit einverstanden, den Bauunternehmer durch Aufhebung der Sicherheitsleistung von allen verbleibenden finanziellen Verpflichtungen zu befreien.Nehmen Sie die Arbeiten hingegen nicht an, können Sie einen Teil der vom Bauunternehmer geleisteten Sicherheit einbehalten.
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Wie wird der Rückzahlungsprozess der Sicherheit eingeleitet?
Als Bauherr ist es Ihre Aufgabe, den Rückzahlungsprozess der Sicherheit einzuleiten. Melden Sie sich bei e-DEPO an und klicken Sie oben auf der Seite unter den möglichen Handlungen auf:
- "Rückgabe anordnen", um den Betrag an den Bauunternehmer zurückzuzahlen. Im Rahmen des Breyne-Gesetzes wird die Sicherheitsleistung in zwei Teilen freigegeben: die erste Hälfte bei der vorläufigen Abnahme der Arbeiten, die zweite Hälfte bei der endgültigen Abnahme (die mindestens ein Jahr nach der vorläufigen Abnahme erfolgen muss).
- "Entnahme beantragen", um eine Schadensersatzleistung als Bauherr zu erhalten. Diese Entnahme muss vom Bauunternehmer oder durch eine gerichtliche Entscheidung genehmigt werden. Im Rahmen einer gemeinsame Sicherheitsleistung wird der Antrag auf Entnahme von der Gesellschaft für gemeinsame Sicherheitsleistungen geprüft.
Wird der Antrag des Bauherrn auf Entnahme angenommen, bestätigt die Hinterlegungs- und Konsignationskasse die Freigabe per E-Mail
- an die Gesellschaft für gemeinsame Sicherheitsleistungen, die die Akte über Sicherheitsleistung eröffnet hat,
- an den Unternehmer, der die Arbeiten ausgeführt hat,
- an den Bauherrn, der die Sicherheitsleistung beantragt.
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Wann wird die Sicherheitsleistung von der Hinterlegungs- und Konsignationskasse freigegeben?
Die Sicherheitsleistung in e-DEPO kann nach einem bestimmten Zeitraum freigegeben werden, ohne dass die beteiligten Parteien eingreifen müssen:
- 10 Jahre nach der vorläufigen Abnahme oder
- 15 Jahre nach Leistung der Sicherheit
Diese Frist kann jedoch verlängert werden, wenn der Bauherr ein Gerichtsverfahren eingeleitet hat, um die Sicherheitsleistung einzufordern, und die Hinterlegungs- und Konsignationskasse davon über e-DEPO in Kenntnis gesetzt hat. Solange die Streitsache nicht abgeschlossen wurde, kann das Geld nicht freigegeben werden.
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Gemeinsame Sicherheitsleistung
Bei der gemeinsamen Sicherheitsleistung fungieren Finanzinstitute, Versicherungsgesellschaften oder vom Minister der Finanzen zugelassene Unternehmen als Sicherungsgeber. Diese sind die Gesellschaften für gemeinsame Sicherheitsleistungen, die im Falle des Konkurses des Bauunternehmers oder der Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen die Auszahlung der Sicherheitsleistung sicherstellen.
Diese Gesellschaften für gemeinsame Sicherheitsleistungen sind Ihre direkte Kontaktperson für die Leistung der Sicherheit und erstellen und finanzieren Ihre Akte über e-DEPO. Auch in diesem Fall beträgt die Sicherheitsleistung 5 % des Preises der Wohnung.
Sobald die Gesellschaft für gemeinsame Sicherheitsleistungen eine gemeinsame Sicherheitsleistung stellt, erstellen wir die Urkunde über Sicherheitsleistungen in e-DEPO und die Hinterlegungs- und Konsignationskasse stellt sie den beteiligten Parteien zur Verfügung: der Gesellschaft für gemeinsame Sicherheitsleistungen, dem Bauunternehmer und Ihnen, dem Bauherrn.
Die Freigabe und Entnahme einer gemeinsamen Sicherheitsleistung erfolgt nach demselben Verfahren wie eine Sicherheitsleistung, die in bar bei der Hinterlegungs- und Konsignationskasse hinterlegt wird.