In ein Start-up/Scale-up investieren (Tax Shelter)

Sie können eine Steuerermäßigung erhalten, wenn Sie in ein startendes Unternehmen und/oder ein Wachstumsunternehmen investieren (Tax Shelter Start-up/Scale-up).

Unter bestimmten Bedingungen können Sie eine Steuerermäßigung erhalten, wenn Sie folgende Aktien erwerben:

  • Aktien eines startenden Unternehmens (Tax Shelter Start-up, ein Unternehmen, das jünger als 4 Jahre ist) und/oder
  • Aktien eines Wachstumsunternehmens (Tax Shelter Scale-up, ein Unternehmen, das 5 bis 10 Jahre alt ist).

Sie müssen diese Aktien erwerben:

  • für Tax Shelter Start-up: bei der Gründung des Unternehmens oder bei einer Kapitalerhöhung innerhalb von vier Jahren nach der Gründung,
  • für Tax Shelter Scale-up: bei einer Kapitalerhöhung, die ab dem fünften bis einschließlich zehnten Jahr nach der Gründung des Unternehmens durchgeführt wird.

Pro Jahr können Sie maximal 100.000 Euro an Zahlungen für den Erwerb von Aktien für die Steuerermäßigung geltend machen. Der Höchstbetrag von 100.000 Euro pro Jahr ist eine Begrenzung für beide Steuerermäßigungen zusammen (Investitionen in Tax Shelter Start-up und Tax Shelter Scale-up). Ehepartner und gesetzlich Zusammenwohnende haben pro Person Anspruch auf diesen Höchstbetrag.

Wie hoch ist die Steuerermäßigung?

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, beläuft sich die Steuerermäßigung auf:

  • 30 % oder 45 % des in ein startendes Unternehmen investierten Betrags, d. h.:
    • 30 % des in kleine Unternehmen investierten Betrags,
    • 45 % des in Kleinstunternehmen investierten Betrags.
  • 25 % des in ein kleines Wachstumsunternehmen investierten Betrags.

Die Höchstgrenze von 100.000 Euro an Investitionen pro Jahr und Person ist eine Gesamtgrenze für beide Ermäßigungen (Tax Shelter Start-up und Tax Shelter Scale-up). 

Wer kann die Steuerermäßigung beanspruchen?

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, können folgende Personen die Steuerermäßigung beanspruchen:

  • in Belgien Ansässige,
  • nicht in Belgien Ansässige, wenn ihre in Belgien steuerpflichtigen Berufseinkünfte mindestens 75 % ihrer gesamten Berufseinkünfte (sowohl belgischer als auch ausländischer Herkunft) während des Besteuerungszeitraums betragen.

Unternehmensleiter, die in das Unternehmen investieren, in dem sie direkt oder indirekt ihre Tätigkeit als Unternehmensleiter ausüben, haben keinen Anspruch auf die Steuerermäßigung. 

Wie beanspruche ich die Steuerermäßigung in meiner Steuererklärung?

Sie erhalten jedes Jahr von dem Unternehmen oder der zwischengeschalteten Investitionseinrichtung eine Steuerbescheinigung.

Geben Sie den Betrag, der Anspruch auf die Ermäßigung gibt, in Rahmen X, II Ihrer Steuererklärung an (dieser Betrag steht auf der Steuerbescheinigung, die Sie von dem Unternehmen erhalten haben):

  • Für Zahlungen, die Anspruch auf die Ermäßigung von 30 % für den Erwerb neuer Aktien von startenden Unternehmen geben: Code 1318/2318.
  • Für Zahlungen, die Anspruch auf die Ermäßigung von 45 % für den Erwerb neuer Aktien von startenden Unternehmen geben: Code 1320/2320.
  • Für Zahlungen, die Anspruch auf die Ermäßigung von 25 % für den Erwerb neuer Aktien von Wachstumsunternehmen geben: Code 1334/2334. 

Welche Dokumente sind erforderlich, um Anspruch auf die Steuerermäßigung zu haben?

Um die Steuerermäßigung erhalten (und behalten) zu können, müssen Sie verschiedene Belege zur Verfügung des FÖD Finanzen halten.

Das Unternehmen muss Ihnen diese Belege zur Verfügung stellen. Außerdem muss es dem FÖD Finanzen eine Kopie davon zur Verfügung stellen.

Sie investieren in ein startendes Unternehmen? Weitere Informationen zu den verschiedenen Belegen finden Sie unter FAQ Nummer 7 des Rundschreibens 2020/C/75 (auf Französisch und Niederländisch).

Sie investieren in ein Wachstumsunternehmen? Weitere Informationen zu den verschiedenen Belegen finden Sie unter Punkt VI des Rundschreibens 2018/C/111 (auf Französisch und Niederländisch). 

Kann die Steuerermäßigung zurückgenommen werden?

Ja. Die erhaltene Steuerermäßigung wird teilweise zurückgenommen, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind:

  • während eines Zeitraums von 48 Monaten für ein startendes Unternehmen oder
  • während eines Zeitraums von 12 oder 48 Monaten für ein Wachstumsunternehmen.

Zum Beispiel: Sie halten die Investition nicht 48 Monate lang, das Unternehmen erfüllt bestimmte Bedingungen nicht usw.

Die teilweise Rücknahme der erhaltenen Steuerermäßigung erfolgt in dem Jahr, in dem die Bedingungen nicht mehr erfüllt sind (über den Code 1328/2328 oder den Code 1343/2343).

Weitere Informationen und Beispiele zu dieser teilweisen Rücknahme finden Sie in:

Weitere Informationen

Sie wünschen weitere Informationen zu den Bedingungen für Investoren oder den Bedingungen für die Unternehmen, in die Sie investieren, zu den Zahlungen, die nicht für die Steuerermäßigung in Frage kommen, usw.? 

Sehen Sie sich die ausführlichen FAQ (auf Französisch und Niederländisch) an:

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