Spenden
-
Betrag der Steuerermäßigung
Die Steuerermäßigung beträgt 45 % für eine Spende von mindestens 40 Euro pro Jahr und Einrichtung.
Beispiel:
Peter hat im Laufe des Jahres mehrere Spenden an mehrere zugelassene Einrichtungen getätigt. Er hat 100 Euro an die Einrichtung A und 50 Euro an die Einrichtung B gespendet. Er erhält Bescheinigungen für beide Spenden. Die Steuerermäßigung von 45 % gilt daher für die verschiedenen Spenden, die Peter getätigt hat:
- 100 Euro x 45 %= 45 Euro
- 50 Euro x 45 %= 22,50 Euro
- Gesamtbetrag = 67,50 Euro
Peter erhält eine Steuerermäßigung von insgesamt 67,50 Euro.
Um eine Steuerermäßigung zu erhalten, darf Ihre Spende nicht höher sein als:
- entweder 10 % Ihrer gesamten Nettoeinkünfte
- oder 408.130 Euro für das Einkommensjahr 2024 (Steuerjahr 2025).
Wenn Ihr Steuerbetrag gleich null ist, haben Sie kein Anrecht auf eine Steuerermäßigung. Wenn Ihr Steuerbetrag unter dem Betrag Ihrer Ermäßigung liegt, haben Sie nur Anrecht auf eine Ermäßigung, die auf den Betrag Ihrer Steuer begrenzt ist.
Sie können Ihren Steuerbetrag auf Ihrem Steuerbescheid finden, in der Rubrik „Berechnung der Steuer“, in der Zeile „Steuergrundbetrag“. -
Bedingungen
Die Einrichtung muss Folgendes sein:
- eine im Gesetz benannte Einrichtung
- eine zugelassene Einrichtung (Stand am 17. Dezember 2024)
- oder eine ausländische Einrichtung, die bestimmte Bedingungen erfüllt (siehe unten)
- oder das Belgische Konsortium für Notsituationen, abgekürzt Konsortium 12-12, wo Spenden in diesen Zeiträumen steuerlich begünstigt werden:
Name der Aktion Vom Bis Erdbeben Syrien-Türkei 12-12 11.02.2023 31.07.2023 Ukraine 12-12 02.03.2022 31.12.2022 Covid 12-12 24.04.2020 31.12.2020
Um eine Steuerermäßigung zu erhalten, muss Ihre Spende:
- mindestens 40 Euro pro Jahr und Einrichtung betragen (bestehend aus einer oder mehreren Zahlungen im Laufe desselben Jahres),
- in bar oder per Überweisung getätigt werden,
- durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden, die die Einrichtungen ausstellen müssen,
- endgültig und unwiderruflich ausgeführt werden,
- persönlich sein: Sie ist nicht das Ergebnis einer Sammelaktion oder eines gemeinsamen Handelns,
- ohne Gegenleistung getätigt werden: Sie darf die Lieferung eines Gutes oder die Erbringung einer Dienstleistung nicht ganz oder teilweise ausgleichen (z. B.: den Kauf von Süßigkeiten oder die Teilnahme an einem Essen zugunsten einer Vereinigung).
-
Bescheinigung
Wenn Sie eine Spende tätigen, muss die zugelassene Einrichtung Ihnen eine Steuerbescheinigung ausstellen, die belegt, dass Sie tatsächlich gespendet haben. Für Spenden ab dem 1. Januar 2024 muss die Einrichtung Sie nach Ihrer nationalen Nummer fragen. Infolge des Artikels 323/3 § 3 Nr. 4 EStGB 92 sind die zugelassenen Einrichtungen verpflichtet, diese Angabe zu erfassen. Dies ermöglicht es, Ihre Erklärung oder Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung vorauszufüllen, damit Sie automatisch von der Steuerermäßigung profitieren können (wenn alle Bedingungen erfüllt sind). Die Einrichtungen dürfen Ihre nationale Nummer nur für die Erstellung der Steuerbescheinigungen verwenden.
Sie müssen Ihre Steuerbescheinigung nicht Ihrer Steuererklärung beifügen, aber Sie müssen sie bereithalten, falls wir Sie danach fragen.
Die meisten Einrichtungen versenden die Bescheinigungen für Spenden im Laufe der Monate März oder April.
Wenn die Einrichtung uns die Daten der Spende übermittelt hat, ist Ihre Bescheinigung in der Regel auch auf MyMinfin verfügbar.Beispiel:
Im Jahr 2024 hat Youssra an drei verschiedene zugelassene Einrichtungen jeweils einen Betrag von 40 Euro gespendet. Im Jahr 2025 erhält sie drei Bescheinigungen (eine für jede Einrichtung) für die Spenden, die sie 2024 bei jeder zugelassenen Einrichtung getätigt hat.
-
Spende per Überweisung
Wenn Sie eine Spende per Überweisung tätigen, tragen Sie bei „freie Mitteilung“ Folgendes ein:
- ihren vollständigen Namen
- ihren Nachnamen
- das Wort „Spende“
Beispiel:
Katharina Schneider möchte eine Spende per Überweisung von 100 Euro tätigen. Sie muss also Folgendes in das Feld „freie Mitteilung“ eintragen: Katharina Schneider Spende.
Wenn Sie eine Spende per Überweisung von einem gemeinsamen Konto tätigen, müssen Sie die Daten von nur einer Person mitteilen. Ihr Ehepartner oder gesetzlich zusammenwohnender Partner erhält auch eine Steuerermäßigung.
Für Spenden ab dem 1. Januar 2024 benötigt die Vereinigung auch Ihre nationale Nummer. Sie müssen sie bei Ihrer Überweisung jedoch nicht in das Feld „freie Mitteilung“ eintragen. Die Einrichtung wird sich bei Ihnen melden, um Ihre nationale Nummer zu erhalten.
-
Wie erkläre ich Spenden?
Wenn Sie eine Online-Erklärung einreichen, ist der Betrag Ihrer Spenden in der Regel bereits eingetragen. Bitte überprüfen Sie diesen Betrag und ändern Sie ihn gegebenenfalls.
Wenn Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten, ist der Betrag Ihrer Spenden in der Regel bereits eingetragen. Bitte überprüfen Sie diesen Betrag und ändern Sie ihn gegebenenfalls.
Wenn Sie eine Erklärung auf Papier einreichen, tragen Sie die Spenden des Jahres 2024, für die Sie eine Steuerbescheinigung erhalten haben, in Rahmen X, II, A (Code 1394) der Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 ein.
-
Spezifische Fragen
-
Ich habe meine Spendenbescheinigung nicht rechtzeitig erhalten. Was muss ich tun?
Rückt die Frist für die Einreichung Ihrer Steuererklärung näher und haben Sie die Spendenbescheinigung noch nicht erhalten? Warten Sie nicht und reichen Sie Ihre Erklärung rechtzeitig ein. Sie können Ihre Erklärung später noch berichtigen (lassen) und Ihre Spende hinzufügen.
Haben Sie die Bescheinigung erhalten, nachdem Sie Ihre Erklärung online eingereicht haben?
Bis zum 15. Juli können Sie Ihre Erklärung (ein einziges Mal) online berichtigen. Nach dem 15. Juli verwenden Sie das Kontaktformular, um die Spende(n) zu melden, die Sie Ihrer Erklärung hinzufügen möchten. Fügen Sie die Bescheinigung Ihrem Antrag bei.
Haben Sie die Bescheinigung erhalten:
- nachdem Sie Ihre Erklärung auf Papier eingereicht haben?
- nachdem Sie Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung geändert haben?
- nach Ablauf der Frist für die Änderung Ihres Vorschlags der vereinfachten Erklärung?
Verwenden Sie das Kontaktformular, um die Spende(n) zu melden, die Sie Ihrer Erklärung hinzufügen möchten. Fügen Sie die Bescheinigung Ihrem Antrag bei.
Haben Sie die Bescheinigung erhalten, nachdem Sie Ihren Steuerbescheid erhalten haben?
Legen Sie Widerspruch ein.
-
Ich habe an eine Einrichtung gespendet, die nicht in Belgien ansässig ist. Habe ich Anspruch auf eine Steuerermäßigung?
Die Steuerermäßigung ist anwendbar, wenn Sie an eine Einrichtung eines anderen Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums gespendet haben. Die Organisation, an die Sie gespendet haben, muss jedoch einer zugelassenen belgischen Einrichtung ähnlich und zu denselben Bedingungen zugelassen sein.
Bei Spenden an eine Einrichtung eines anderen Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums sollten Sie Ihren Zahlungsnachweis gut aufbewahren. Unsere Dienste können Sie nach diesem Zahlungsnachweis fragen, um die Höhe Ihrer Spende zu belegen. Sie müssen jedoch nicht im Besitz einer Steuerbescheinigung sein. Sie müssen außerdem nachweisen können, dass die ausländische Einrichtung dieselben Bedingungen erfüllt wie eine zugelassene belgische Einrichtung.
Die Steuerermäßigung ist nicht anwendbar, wenn Sie an eine Einrichtung eines Staates außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gespendet haben.
-
Ich habe einen Kunstgegenstand an ein Staatsmuseum gespendet. Habe ich Anspruch auf eine Steuerermäßigung?
Ja, die Steuerermäßigung ist auf Spenden in Form von Kunstgegenständen anwendbar, unterliegt aber bestimmten Bedingungen:
- Sie müssen Ihre Spende an Staatsmuseen oder an Gemeinschaften, Regionen, Provinzen, Gemeinden und öffentliche Sozialhilfezentren tätigen, die diese Spenden ihren Museen zuweisen.
- Der Minister der Finanzen muss die Werke anerkannt haben: Sie müssen zum belgischen beweglichen Kulturerbe gehören oder internationales Ansehen genießen.
- Der Minister der Finanzen muss für diese Kunstwerke einen Geldwert festgelegt haben.
Wenn die Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Steuerermäßigung von 45 % des Betrags Ihrer Spende.
-