Nutzung eines Pkws für Person mit Behinderung – Vorteile

Als Autofahrer mit Behinderung haben Sie Anspruch auf den ermäßigten MwSt.-Satz von 6 % für Wartungs- und Reparaturarbeiten an Ihrem Fahrzeug.

Auf welche Vergünstigungen habe ich als Autofahrer mit einer Behinderung Anspruch?

Als Autofahrer mit einer Behinderung haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf:

  • eine Befreiung von der KFZ-Steuer und Inbetriebsetzungssteuer,
  • einen ermäßigten MwSt.-Satz für Wartungs- und Reparaturarbeiten an Ihrem Fahrzeug,
  • einen ermäßigten MwSt.-Satz auf den Kauf von Einzelteilen und Zubehör für Personenkraftwagen.

Unter welchen Bedingungen habe ich als Autofahrer mit einer Behinderung Anspruch auf oben genannte Steuervorteile?

Sie haben Anspruch auf die oben genannten Steuervorteile, wenn Sie:

  • den Pkw als persönliches Fortbewegungsmittel nutzen
  • nur über ein einziges Fahrzeug verfügen, das unter diese Sonderregelung fällt.

Wie kann ich in den Genuss der Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer und der Inbetriebsetzungssteuer kommen?

Die Verkehrssteuer auf Kraftfahrzeuge und die Inbetriebsetzungssteuer werden von den Regionen verwaltet.

Der FÖD Finanzen ist also nicht mehr für Ihre Fragen und Anträge zuständig.

Flämische Region
Besuchen Sie die Website des Flämischen Steuerdienstes

Region Brüssel-Hauptstadt
Besuchen Sie die Website von Bruxelles Fiscalité

Wallonische Region
Besuchen Sie die Website der Wallonische Region

Wie erhalte ich den ermäßigten MwSt.-Satz für den Ankauf von Einzelteilen und für Wartungs- und Reparaturarbeiten?

Bei Ankäufen in Belgien, innergemeinschaftlichem Erwerb bzw. Einfuhr von Einzelteilen, Ausrüstungen und Zubehör für das Fahrzeug haben Sie ebenfalls Anrecht auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 6 %. Sie können auch die Wartungs- und Reparaturarbeiten zu diesem Satz durchführen lassen. Sie können jedoch nicht die Erstattung der auf diese Ankäufe gezahlten MwSt. beantragen.

Achtung! Der Satz von 6 % gilt nicht für den Kauf von Kraftstoff, Schmierstoffen, Frostschutz, Farbprodukten usw.

Um diesen ermäßigten Satz zu erhalten, müssen Sie dem Verkäufer, Reparateur bzw. Zolldienst die Bescheinigung Nr. 717B vorlegen.

Diese Bescheinigung wird Ihnen vom zuständigen Team Aktenverwaltung ausgestellt, wenn Sie den Antrag auf MwSt.-Erstattung für den Kauf Ihres Pkws stellen.

Der Verkäufer bzw. Reparateur vermerkt auf der Rechnung und auf deren Duplikat das Datum und die Referenznummer der Bescheinigung Nr. 717B.

Bei innergemeinschaftlichem Erwerb bzw. Einfuhr trägt der Zolldienst diese Vermerke auf den entsprechenden Dokumenten und deren Kopien ein.

Welche tatsächlichen Werbungskosten kann ich als Autofahrer mit einer Behinderung für die Fahrten mit meinem Pkw zwischen meinem Wohnsitz und meinem Arbeitsplatz geltend machen?

Wenn Sie sich für den Abzug Ihrer tatsächlichen Werbungskosten entschieden haben, können Sie im Prinzip unter bestimmten Bedingungen einen Pauschalbetrag von 0,15 Euro pro gefahrenem Kilometer für Fahrzeugkosten im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz abziehen.

Wenn Ihr Fahrzeug jedoch aufgrund Ihrer Behinderung von der Verkehrssteuer befreit ist, haben Sie die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten:

  • Entweder Sie ziehen 75 % des Teils der Kosten für Pkw, Kombiwagen bzw. Kleinbus ab, die sich auf die Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz beziehen. Es handelt sich um:
    • Versicherungskosten
    • Treibstoffkosten
    • Abschreibung des Fahrzeugs
    • usw.

    Der Teil der Finanzierungskosten, die sich auf diese Fahrten beziehen ist jedoch zu 100 % abziehbar.

  • Oder Sie ziehen die Pauschale von 0,15 Euro pro Kilometer für alle Ihre Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz ab.