Pensionssparen
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Das Pensionssparen ist eine Möglichkeit, individuell für eine ergänzende Pension zu sparen, die zur gesetzlichen Pension hinzukommt. Außerdem kann ein Teil des für Ihr Pensionssparen eingezahlten Betrags über Ihre Steuererklärung in Form einer Steuerermäßigung wiedererlangt werden.
Sie können ein Pensionssparen bei den meisten Banken und Versicherungsgesellschaften abschließen, die auf dem belgischen Markt tätig sind.
Welchen Betrag kann ich pro Jahr sparen?
Der Betrag, der pro Jahr gespart werden kann, ist begrenzt. Der Prozentsatz der Steuerermäßigung hängt vom gesparten Betrag ab.
- Wenn Sie im Jahr 2024 maximal 1.020 Euro sparen, haben Sie Anspruch auf eine Steuerermäßigung in Höhe von 30 % des gezahlten Betrags.
Wenn Sie also 1.020 Euro sparen, haben Sie Anspruch auf eine Steuerermäßigung von 306 Euro. - Wenn Sie im Jahr 2024 mehr als 1.020 Euro und maximal 1.310 Euro sparen, haben Sie Anspruch auf eine Steuerermäßigung in Höhe von 25 % des gezahlten Betrags.
Wenn Sie also 1.310 Euro sparen, haben Sie Anspruch auf eine Steuerermäßigung von 327,50 Euro.
In Bezug auf Ihre Steuer ist die Wahl des Steuervorteils in Höhe von 25 % nur dann von Vorteil, wenn Sie mehr als 1.224 Euro sparen.
Im selben Jahr können Sie nur für einen einzigen Pensionssparvertrag eine Steuerermäßigung erhalten. Haben Sie mehrere Pensionssparverträge abgeschlossen und daher mehrere Bescheinigungen erhalten? Dann müssen Sie sich entscheiden, für welchen Vertrag Sie die Steuerermäßigung beantragen.
Wenn Sie und Ihr Partner gemeinsam veranlagt werden, hat jeder von Ihnen separat Anspruch auf den Höchstbetrag der Steuerermäßigung. Dafür müssen Sie jedoch jeder für sich einen Pensionssparvertrag auf Ihren eigenen Namen abgeschlossen haben.
Der Betrag, den Sie in Ihrer Steuererklärung angeben können, finden Sie auf der Bescheinigung 281.10, die Sie von Ihrer Bank oder Ihrer Versicherungsgesellschaft erhalten. In der Online-Erklärung oder in Ihrem Vorschlag der vereinfachten Erklärung ist dieser Betrag bereits eingetragen.
Unter welchen Bedingungen habe ich Anspruch auf die Steuerermäßigung?
Sie haben Anspruch auf eine Steuerermäßigung für Pensionssparen, wenn:
- Sie bei Vertragsabschluss in Belgien oder in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums wohnen,
- Sie bei Vertragsabschluss zwischen 18 und 65 Jahren (einschließlich) alt sind,
- das Pensionssparprodukt eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren hat,
- Sie als Begünstigten des Vertrags folgende Person(en) angegeben haben:
- Sie selbst im Erlebensfall,
- Ihren/Ihre Ehepartner(in) oder gesetzlich zusammenwohnende(n) Partner(in) oder Verwandten bis zum zweiten Grad im Todesfall,
- Sie im selben Jahr nicht die Steuerermäßigung für den Erwerb von Arbeitgeberaktien für ein und dasselbe Jahr angegeben haben.
Habe ich noch Anspruch auf die Steuerermäßigung, wenn ich die Bank und den Pensionssparvertrag wechsle?
Wenn Sie den Pensionssparvertrag wechseln, weil Sie z. B. im Rahmen des Abschlusses einer Hypothekenanleihe die Bank wechseln, haben Sie nur für die Einzahlungen, die Sie im Laufe des Jahres für einen der Pensionssparverträge geleistet haben, Anspruch auf die Steuerermäßigung. Sie müssen also den Pensionssparvertrag wählen, für den Sie die Einzahlungen in Ihrer Steuererklärung angeben wollen: den alten oder den neuen. Sie werden für jeden der Verträge eine Bescheinigung von den jeweiligen Banken erhalten. Sie wählen dann den Vertrag aus, für den Sie im Laufe des Jahres den größten Betrag eingezahlt haben.
In manchen Fällen betrachten wir die Übertragung von einem Pensionssparvertrag auf einen anderen als Auszahlung von gebildetem Kapital. Es ist möglich, dass dieser Betrag besteuert wird. Dies ist der Fall, wenn nicht vollständig gebildetes Kapital übertragen wird oder wenn Sie die Vertragsart wechseln (Sparversicherung zu Sparkonto oder umgekehrt). Fragen Sie bei Ihrer Bank genau nach, wie Sie dies vermeiden können.
Habe ich auch Anspruch auf eine Steuerermäßigung, wenn ich nur ein geringes Einkommen habe?
Wenn Ihr Steuerbetrag gleich null ist, haben Sie kein Anrecht auf eine Steuerermäßigung. Wenn Ihr Steuerbetrag unter dem Betrag Ihrer Ermäßigung liegt, haben Sie nur Anrecht auf eine Ermäßigung, die auf den Betrag Ihrer Steuer begrenzt ist.
Sie können Ihren Steuerbetrag auf Ihrem Steuerbescheid finden, in der Rubrik „Berechnung der Steuer“, in der Zeile „Steuergrundbetrag“.
- Wenn Sie im Jahr 2024 maximal 1.020 Euro sparen, haben Sie Anspruch auf eine Steuerermäßigung in Höhe von 30 % des gezahlten Betrags.
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