Steuerermäßigung für Kinderbetreuungskosten
Die Steuerermäßigung beträgt 45 % der gezahlten Betreuungskosten (mit einem Grenzbetrag).
Zum Zeitpunkt der Betreuung muss Ihr Kind jünger als 14 Jahre sein (oder jünger als 21 Jahre im Falle einer schweren Behinderung).
Um die Steuerermäßigung zu beantragen:
- muss die Betreuungseinrichtung Ihnen eine Bescheinigung ausstellen,
- geben Sie die in diesem Jahr gezahlten Kosten (beschränkt auf den Grenzbetrag) in Ihrer Steuererklärung für das nächste Jahr an.
Betrag der Steuerermäßigung
Allgemeine Regel: 45 %
Die Steuerermäßigung beträgt 45 % der gezahlten Kosten, wobei der Höchstbetrag pro Tag und pro Kind bei 16,40 Euro (für im Jahr 2024 gezahlte Kosten) liegt.
Beispiel
Im Jahr 2024 verbringt Julie 100 Tage in der Kinderbetreuung ihrer Primarschule. Der Tagessatz beträgt 5 Euro. Ihr Bruder Thomas fährt 7 Tage in ein Ferienlager des ZKB, dessen Preis 350 Euro beträgt.
Die Steuerermäßigung für die Eltern von Julie und Thomas beträgt 276,66 Euro:
- Julie: (5 Euro x 100 Tage) x 45 % = 225 Euro
- Thomas: Der tägliche Betrag ist auf 16,40 Euro begrenzt, also (16,40 Euro x 7 Tage) x 45 % = 51,66 Euro.
Die Steuerermäßigung betrifft nur auf die Betreuungskosten. Andere Kosten wie Mitgliedsbeiträge, Verpflegungskosten, der Kauf von Material usw. kommen für die Steuerermäßigung nicht in Betracht. Sie dürfen diese deshalb nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.
Höhere Ermäßigung für bestimmte alleinstehende Elternteile
Wenn Sie ein alleinstehender Elternteil mit niedrigem Einkommen sind, können Sie Anspruch auf eine zusätzliche Ermäßigung von bis zu 75 % haben. Diese zusätzliche Ermäßigung wird bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung automatisch berechnet.
Bedingungen
Um die Steuerermäßigung zu erhalten, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein, die sich auf Ihr Kind, die Betreuungseinrichtung, die Betreuung selbst und Ihre Einkünfte beziehen.
Ihr Kind
Ihr Kind muss zum Zeitpunkt der Betreuung jünger als 14 Jahre sein (oder jünger als 21 Jahre im Falle einer schweren Behinderung). Wenn Ihr Kind während der Betreuungszeit 14 Jahre (oder 21 Jahre) alt wird, haben Sie Anspruch auf die Steuerermäßigung für die Tage vor seinem Geburtstag.
Die „schwere Behinderung“ betrifft Kinder, die erhöhtes Kindergeld erhalten auf der Grundlage:
- entweder von insgesamt mindestens 15 Punkten gemäß der sozialmedizinischen Tabelle für Kindergeld
- oder einer körperlichen oder geistigen Unfähigkeit von mehr als 80 % mit einem Selbstständigkeitsgrad von 7 bis 9 Punkten.
Ihr Kind muss steuerlich (ganz oder im Rahmen der steuerlichen Mitelternschaft) zu Ihren Lasten sein.
Die Betreuungseinrichtung
Die Betreuungseinrichtung muss von genau definierten Einrichtungen anerkannt sein. Um zu überprüfen, ob dies der Fall ist, wenden Sie sich direkt an die Betreuungseinrichtung.
Die Betreuungseinrichtung muss Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, die auf der Grundlage der vorgeschriebenen Vorlage erstellt wurde.
Die Betreuung
Die Betreuung kann Folgendes sein:
- die schulische Kinderbetreuung
- die Kindertagesstätte
- ein Ferienlager
- das Internat
- die Betreuung eines kranken Kindes (durch eine Fachkraft)
- usw.
Die Betreuung muss außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden und die Betreuungseinrichtung muss ihren Sitz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums haben.
Ihr Kind muss tatsächlich an der Betreuung teilgenommen haben. Wenn Ihr Kind beispielsweise krank war und nicht in ein Ferienlager fahren konnte, haben Sie keinen Anspruch auf die Steuerermäßigung, auch wenn Ihnen die Kosten nicht erstattet werden.
Die Steuerermäßigung gilt nicht für Nachhilfeunterricht, Schulreisen, die Betreuung durch Laien, Mitgliedsbeiträge für einen Sportclub, usw.
Ihre Einkünfte
Sie müssen berufliche Einkünfte haben (Lohn, eine Pension, Arbeitslosengeld usw.).
Haben Sie keine beruflichen Einkünfte und sind Sie verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend (werden Sie und Ihr Lebenspartner gemeinsam veranlagt)? Wenn Ihr Lebenspartner berufliche Einkünfte hat und alle anderen Bedingungen erfüllt sind, haben Sie Anspruch auf eine Steuerermäßigung.
Wenn der Betrag Ihrer Steuer niedriger ist als der Betrag der Steuerermäßigung, wird die Steuerermäßigung auf den Betrag Ihrer Steuer begrenzt.
Steuerermäßigung: Für wen?
In bestimmten Fällen können Sie die Steuerermäßigung auch dann erhalten, wenn Sie die Kosten (oder die gesamten Kosten) nicht selbst bezahlt haben.
Sie sind verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend
Wenn Sie und Ihr Lebenspartner gemeinsam veranlagt werden, gilt die Steuerermäßigung für Sie beide. Es spielt keine Rolle, ob die Bescheinigung auf Ihren Namen oder den Namen Ihres Lebenspartners ausgestellt ist oder wer die Kosten bezahlt hat.
Sie teilen sich die Betreuungskosten mit Ihrem Ex-Partner
Wenn Ihnen die Hälfte des Steuervorteils für Kinder zu Lasten zuerkannt ist (steuerliche Mitelternschaft), haben Sie Anspruch auf die Steuerermäßigung für die Kosten, die Sie tatsächlich bezahlt haben. Jeder von Ihnen muss eine Bescheinigung erhalten.
Beispiel
Marie und Jean sind geschieden und ihnen ist jeweils die Hälfte des Steuervorteils für Kinder zu Lasten zuerkannt (steuerliche Mitelternschaft). Sie bezahlen jeweils die Hälfte eines Ferienlagers (3 Tage) in Höhe von 45 Euro. Die Betreuungseinrichtung stellt eine Bescheinigung für Jean und eine weitere für Marie aus. Sie haben im Prinzip beide Anspruch auf eine Steuerermäßigung auf einen Betrag von 22,50 Euro.
Wenn Ihr Kind nicht zu Ihren Lasten ist, haben Sie keinen Anspruch auf die Steuerermäßigung (auch wenn Sie die Betreuungskosten zahlen und eine Bescheinigung erhalten).
Jemand anderes zahlt die Betreuungskosten
Jemand anderes kann die Betreuungskosten bezahlen: ein Familienmitglied, das ÖSHZ, Ihr Arbeitgeber usw. Wenn die Bescheinigung auf Ihren Namen ausgestellt ist und Ihr Kind zu Ihren Lasten ist, haben Sie trotzdem Anspruch auf die Ermäßigung.
Bescheinigung
Die Einrichtung muss Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, in der Ihre Angaben, die Ihres Kindes, die Betreuungszeiträume und die Höhe der Kosten aufgeführt sind.
Die Bescheinigung erhalten
Die Betreuungseinrichtungen müssen folgende Bescheinigungsvorlage verwenden. Sie können Ihnen die Bescheinigung per E-Mail oder per Post zusenden oder sie Ihnen persönlich übergeben.
Sie erhalten die Bescheinigung frühestens:
- am Ende des Betreuungszeitraums
- und wenn die Betreuungskosten vollständig bezahlt wurden.
Die Betreuungseinrichtung kann Ihnen die Bescheinigung auch im Jahr nach der Zahlung aushändigen (in der Regel zwischen Januar und April).
In manchen Fällen erhalten Sie die Bescheinigung auch später. Beispiel: Im Dezember haben Sie die Anmeldung für ein Ferienlager bezahlt, das vom 1. bis 15. Juli stattfindet. Sie erhalten die Bescheinigung erst ab dem 15. Juli.
Was tun, wenn Sie die Bescheinigung nicht rechtzeitig für Ihre Steuererklärung erhalten?
Angabe Ihrer nationalen Nummer und der Ihres Kindes
Die Bescheinigung muss auf Ihren Namen und den Namen Ihres Kindes ausgestellt sein. Um Sie korrekt identifizieren zu können, wird die Betreuungseinrichtung Sie nach Ihrer nationalen Nummer und der Ihres Kindes fragen. Dies vereinfacht auch das Vorausfüllen und die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung.
Wenn Sie sich ausdrücklich weigern, Ihre nationale Nummer und/oder die Ihres Kindes anzugeben, kann die Einrichtung Ihnen keine Bescheinigung ausstellen. Sie haben dann keinen Anspruch auf die Steuerermäßigung.
Den Betreuungseinrichtungen ist es nicht gestattet, Ihre nationale Nummer (oder die Ihres Kindes) für einen anderen Zweck als das Ausfüllen der Bescheinigung zu verwenden.