Wie werden Kinderbetreuungskosten erklärt?

Um in den Genuss der Steuerermäßigung zu kommen, müssen die Kinderbetreuungskosten in Ihrer Steuererklärung angegeben werden. Für den in der Erklärung anzugebenden Betrag gilt ein Höchstbetrag.
  • Um in den Genuss der Steuerermäßigung zu kommen, müssen die Kinderbetreuungskosten in Ihrer Erklärung angegeben werden. 

    Dabei handelt es sich um die im letzten Jahr gezahlten Kosten, die in der Bescheinigung aufgeführt sind, die Sie von der Betreuungseinrichtung erhalten haben. Für den in der Erklärung anzugebenden Betrag gilt dann ein Höchstbetrag.

    Wenn Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten oder wenn Sie Ihre Erklärung online einreichen, ist dieser Betrag möglicherweise vorausgefüllt. Wir möchten Sie bitten, diesen sorgfältig zu überprüfen.

  • Anzugebender Betrag

    Der in die Erklärung zu übernehmende Betrag ist auf 16,40 Euro pro Tag und pro Kind begrenzt (im Jahr 2024 gezahlte Kosten, für die Erklärung 2025).

    Beispiel

    Alex hat seine Tochter 2024 zwei Mal betreuen lassen: 

    • 4 Tage im April, für einen Gesamtbetrag von 40 Euro (Tagessatz: 10 Euro)
    • 10 Tage im August, für einen Gesamtbetrag von 300 Euro (Tagessatz: 30 Euro)

    Im April lag der Tagessatz unter dem Höchstbetrag von 16,40 Euro. Daher kann Alex die gesamten gezahlten Kosten in seine Erklärung übernehmen: 40 Euro.

    Im August lag der Tagessatz über dem Höchstbetrag von 16,40 Euro. Alex muss daher wie folgt rechnen: 16,40 Euro x 10 (Tage) = 164 Euro.

    In seiner Erklärung im Jahr 2025 wird Alex 204 Euro (40 Euro + 164 Euro) Kinderbetreuungskosten angeben.

  • Die Erklärung ausfüllen

    Sie greifen online auf Ihre Erklärung oder Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung zu

    Wenn der Betrag vorausgefüllt ist, überprüfen Sie diesen sorgfältig. Ist der Betrag nicht korrekt oder sind keine Betreuungskosten angegeben? Verbessern Sie ihn. 
    Sie können die Online-Hilfe verwenden, um den anzugebenden Betrag zu berechnen. 

    Sie können auch direkt die Bescheinigungen einsehen, die uns bekannt sind. 

    Wenn Sie es wünschen, können Sie die fehlenden Bescheinigungen als Anlage hinzufügen. Sie müssen sie in jedem Fall aufbewahren (wir können sie später von Ihnen anfordern). 

    Sie erhalten einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung auf Papier

    Wenn der Betrag vorausgefüllt ist, überprüfen Sie diesen sorgfältig. Ist der Betrag nicht korrekt oder sind keine Betreuungskosten angegeben? Verwenden Sie das Antwortformular: Geben Sie den Code „1384“ und den Gesamtbetrag der Betreuungskosten (unter Berücksichtigung des Höchstbetrags) an.

    Sie reichen eine Erklärung auf Papier ein

    Geben Sie den Betrag unter Code 1384-71 (Rahmen X) an und berücksichtigen Sie den Höchstbetrag.

  • Kinder unter drei Jahren

    Ist Ihr Kind (am 1. Januar des Steuerjahrs) jünger als drei Jahre und haben Sie Betreuungskosten für dieses Kind? Dann müssen Sie eine Wahl treffen. Denn für ein und dasselbe Kind ist es nicht möglich, gleichzeitig in den Genuss dieses Steuervorteils für Kinder unter drei Jahren und der Steuerermäßigung für Betreuungskosten zu kommen.

    Wie können Sie feststellen, was vorteilhafter ist?

    Testen Sie beide Situationen:

    • direkt in Ihrer Online-Erklärung (über MyMinfin
    • oder über unsere Anwendung Tax-Calc (ohne Anmeldung).

    Welche Codes sind zu verwenden?

    Wenn Sie den Steuervorteil für Kinder unter drei Jahren in Anspruch nehmen möchten, geben Sie die Anzahl der betroffenen Kinder unter einem der folgenden Codes an (Rahmen II): 

    • allgemeine Regel: 
      • 1038 (Anzahl Kinder unter drei Jahren)
      • 1039 (Anzahl Kinder unter drei Jahren mit einer schweren Behinderung)
    • im Falle einer steuerlichen Mitelternschaft: 
      • Das Kind ist zu Ihren Lasten. 
        • 1054 (Anzahl Kinder unter drei Jahren)
        • 1055 (Anzahl Kinder unter drei Jahren mit einer schweren Behinderung)
      • Das Kind ist zu Lasten des anderen Elternteils. 
        • 1058 (Anzahl Kinder unter drei Jahren)
        • 1059 (Anzahl Kinder unter drei Jahren mit einer schweren Behinderung)

    Wenn Sie die Steuerermäßigung für Kinderbetreuungskosten in Anspruch nehmen möchten, geben Sie den Betrag der Betreuungskosten unter Code 1384 (Rahmen X) an, wobei Sie den Höchstbetrag berücksichtigen.

    Erhalten Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung oder reichen Sie Ihre Erklärung online ein?
    Standardmäßig wird Ihr Kind als Kind unter drei Jahren angegeben, für das Sie die Steuerermäßigung für Betreuungskosten nicht beantragen. Die Betreuungskosten für dieses Kind sind daher nicht vorausgefüllt.

  • Schwierigkeiten mit der Bescheinigung

    • Sie haben die Bescheinigung noch nicht erhalten (oder Sie haben sie verloren)

      Ihre Bescheinigung ist möglicherweise in MyMinfin > Meine Dokumente verfügbar. Falls nicht, fordern Sie ein Duplikat bei der Betreuungseinrichtung an (diese kann Ihnen die Bescheinigung auch per E-Mail zusenden).

      Wenn Ihr Kind nicht an der Betreuung teilgenommen hat, kann die Einrichtung Ihnen keine Bescheinigung ausstellen. Sie haben daher keinen Anspruch auf die Steuerermäßigung, auch wenn Ihnen die Kosten nicht erstattet wurden.

      Wenn die Betreuung noch nicht stattgefunden hat (Sie haben z. B. im Dezember letzten Jahres für ein Ferienlager bezahlt, das dieses Jahr im Juli stattfinden wird), kann die Einrichtung Ihnen jetzt keine Bescheinigung ausstellen und muss warten, bis die Betreuung abgeschlossen ist.

      Die Betreuungseinrichtung kann Ihnen auch keine Bescheinigung ausstellen, solange die Kosten nicht vollständig bezahlt sind. Außerdem müssen Sie, wenn Sie die Zahlung in diesem Jahr beenden, die gesamten Kosten in der Erklärung für das nächste Jahr angeben.

    • Sie erhalten die Bescheinigung zu spät

      Rückt die Frist für die Einreichung Ihrer Erklärung näher und haben Sie die Bescheinigung noch nicht erhalten? Warten Sie nicht und reichen Sie Ihre Erklärung rechtzeitig ein. Sie können Ihre Erklärung später noch berichtigen (lassen) und die Betreuungskosten hinzufügen.

      Haben Sie die Bescheinigung erhalten, nachdem Sie Ihre Erklärung online eingereicht haben? 
      Bis zum 15. Juli können Sie Ihre Erklärung (ein einziges Mal) online berichtigen. 
      Nach dem 15. Juli verwenden Sie das Kontaktformular auf unserer Kontaktseite (wählen Sie unter „Wie können wir Ihnen helfen?“ die für Sie relevanten Kategorien aus) um die Betreuungskosten zu melden, die Sie Ihrer Erklärung hinzufügen möchten. Fügen Sie die Bescheinigung Ihrem Antrag bei. 

      Haben Sie die Bescheinigung erhalten:

      • nachdem Sie Ihre Erklärung auf Papier eingereicht haben?
      • nachdem Sie Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung geändert haben?
      • nach Ablauf der Frist für die Änderung Ihres Vorschlags der vereinfachten Erklärung?

      Nach dem 15. Juli verwenden Sie das Kontaktformular auf unserer Kontaktseite (wählen Sie unter „Wie können wir Ihnen helfen?“ die für Sie relevanten Kategorien aus) um die Betreuungskosten zu melden, die Sie Ihrer Erklärung hinzufügen möchten. Fügen Sie die Bescheinigung Ihrem Antrag bei. 

      Haben Sie die Bescheinigung erhalten, nachdem Sie Ihren Steuerbescheid erhalten haben? Legen Sie Widerspruch ein.

    • Die Betreuungseinrichtung ist in Konkurs geraten

      Kann Ihnen die Betreuungseinrichtung nach einem Konkurs keine Bescheinigung ausstellen? Da es sich um einen Fall höherer Gewalt handelt, können Sie die Betreuungskosten trotzdem in Ihrer Erklärung angeben. 

      Wir empfehlen Ihnen, Ihrer Erklärung alle Dokumente beizufügen, die belegen können, dass Sie Anspruch auf die Steuerermäßigung haben. Zum Beispiel: 

      • Mitteilung, in der die Anzahl der Betreuungstage und der Gesamtbetrag aufgeführt sind
      • Zahlungsnachweis 
      • Anmeldeformular des Kindes
      • Nachweis über den Konkurs der Einrichtung 
      • Broschüre, Screenshot der Website usw. aus der/dem hervorgeht, dass die Einrichtung anerkannt ist
      • usw.