Dienstleistungsschecks, LBA-Schecks oder Schecks für Arbeit im Nahbereich

Verwenden Sie Dienstleistungsschecks, oder LBA-Schecks oder Schecks für Arbeit im Nahbereich („wijk-werken“)? Dann können Sie haben Anspruch auf eine Steuerermäßigung haben. Der Betrag der Steuerermäßigung und die praktischen Modalitäten hängen von der Region ab, in der Sie wohnen.
  • Funktionsweise, Beträge und Vorteile

    Dienstleistungsschecks

    LBA-Schecks oder Schecks für Arbeit im Nahbereich

  • Erklärung

    Jedes Jahr im MärzIm Frühjahr erhalten Sie eine Bescheinigung, in der die Dienstleistungsschecks, oder LBA-Schecks oder Schecks für Arbeit im Nahbereich aufgeführt sind, die Sie im letzten Jahr bezahlt haben. Sie müssen diese Bescheinigung nicht Ihrer Steuererklärung beifügen. Bewahren Sie sie für eventuelle Nachfragen auf.

    Wenn Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten, sind die Angaben zu Ihren Dienstleistungsschecks und/oder LBA-Schecks vorausgefüllt. Bitte überprüfen Sie diese Angaben und ändern Sie sie gegebenenfalls.

    Wenn Sie Ihre Erklärung online einreichen, sind die Angaben zu Ihren Dienstleistungsschecks und/oder LBA-Schecks vorausgefüllt. Bitte überprüfen Sie diese Angaben und ändern Sie sie gegebenenfalls.

    Wenn Sie Ihre Erklärung auf Papier einreichen, tragen Sie die Angaben zu Ihren Dienstleistungsschecks und/oder LBA-Schecks in Rahmen X, I Ihrer Steuererklärung ein. Die einzutragenden Angaben finden Sie auf Ihrer Bescheinigung.

    Für die Ausgaben, die für die Steuerermäßigung in Betracht kommen, gilt ein Höchstbetrag. Dieser Höchstbetrag beträgt 1.790 Euro für das Steuerjahr 2025 für Dienstleistungsschecks und LBA-Schecks oder Schecks für Arbeit im Nahbereich zusammen. Er gilt pro Steuerpflichtigen. Beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung müssen Sie diesen Höchstbetrag nicht berücksichtigen. Das Berechnungsprogramm berücksichtigt diesen automatisch.

    Damit Sie in den Genuss der Steuerermäßigung kommen können, müssen die Schecks auf Ihren Namen ausgestellt sein. Sind Sie sind verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend? Sie und Ihr Partner haben Anspruch auf die Steuerermäßigung für die DienstleistungssSchecks, die Sie jeweils in Ihrem eigenen Namen erworben haben und die auf Ihrer eigenen Bescheinigung aufgeführt sind. (Sie müssen also beide als Nutzer von Dienstleistungsdieser Sschecks eingetragen sein). 

  • Steuervorteil, wenn ich keine oder niedrige Einkünfte habe

    Die Steuerermäßigung für Zahlungen für Leistungen im Rahmen der Arbeit im Nahbereich oder der lokalen Beschäftigungsagenturen (LBA-Schecks) gilt für die von Ihnen geschuldeten Steuern.

    • Wenn Ihr Steuerbetrag gleich null ist, haben Sie kein Anrecht auf eine Steuerermäßigung.
    • Wenn Ihr Steuerbetrag unter dem Betrag Ihrer Ermäßigung liegt, haben Sie nur Anrecht auf eine Ermäßigung, die auf den Betrag Ihrer Steuer begrenzt ist. 

    Sie können Ihren Steuerbetrag auf Ihrem Steuerbescheid finden, in der Rubrik „Berechnung der Steuer“, in der Zeile „Steuergrundbetrag“.

    Die Steuerermäßigung für Zahlungen für Leistungen, die Sie mit Dienstleistungsschecks bezahlt haben, kann in bestimmten Fällen in eine erstattungsfähige Steuergutschrift umgewandelt werden.

  • Umzug in eine andere Region

    Die Regeln für die Steuerermäßigung hängen von der Region ab, in der Sie am 1. Januar des Steuerjahreslaufenden Jahres wohnen. , auch wenn Sie im Vorjahr Dienstleistungsschecks oder LBA-Schecks in einer anderen Region bezahlt haben.Es ist also nicht möglich, im selben Steuerjahr die Steuerermäßigung sowohl für Schecks für Arbeit im Nahbereich (Steuerermäßigung in der Flämischen Region) als auch für LBA-Schecks (Steuerermäßigung in der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt) in Anspruch zu nehmen.

    Beispiele

    Im vergangenen JahrPeter wohnte Pierre 2024 in Lüttich und kaufte mehrere Dienstleistungsschecks. Im Dezember 2024 zog er um und wohnt nun innach Brüssel. Für die Dienstleistungsschecks, die er in seiner Steuererklärung 2025 (Einkünfte des Jahres 2024) angibt, So giltgelten die Regeln für die Region Brüssel-Hauptstadt,  geltende Regel für die Dienstleistungsschecks, die er in diesem Jahr in seiner Steuererklärung angibtda er am 1. Januar 2025 in Brüssel wohnte.

    Marie wohnte zuvor 2024 in Namur und hat im vergangenen Jahr ebenfallsdort mehrere Dienstleistungsschecks erworben. Sie zog am 15. Januar diesen Jahres2025 nach Brüssel. Für die Dienstleistungsschecks, die in ihrer Steuererklärung 2025 (Einkünfte des Jahres 2024) angegeben werden, gelten die Regeln So gilt hier die für die Wallonische Region geltende Regel für die Dienstleistungsschecks, die sie in diesem Jahr in ihrer Steuererklärung angibt, da Marie am 1. Januar 2025 in Namur wohnte.

    Julia wohnte 2024 in Namur und hat dort mehrere LBA-Schecks erworben. Im September 2024 zog sie nach Antwerpen, wo sie mehrere Schecks für Arbeit im Nahbereich erworben hat. Für Ihre Steuererklärung 2025 (Einkünfte des Jahres 2024) gelten die Regeln der Flämischen Region, da Julia am 1. Januar 2025 in Antwerpen (Flämische Region) wohnte. Sie kann Anspruch erheben auf die Steuerermäßigung für Zahlungen für Leistungen im Rahmen von Arbeit im Nahbereich. Für die erworbenen LBA-Schecks kann sie keine Steuerermäßigung erhalten.   

  • Keine Steuerermäßigung für die berufliche Nutzung

    Sie dürfen einzig und allein Schecks, die für private Tätigkeiten genutzt werden, in Ihrer Steuererklärung unter den entsprechenden Codes für die Steuerermäßigung angeben.

  • Keine Steuerermäßigung für Dienstleistungsschecks für „Mutterschaftshilfe“

    Für Dienstleistungsschecks, die Selbstständigen kostenlos für Mutterschaftshilfe gewährt werden, besteht kein Anspruch auf Steuerermäßigung.