Steuerermäßigung für Dachisolierung
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Wenn Sie am 1. Januar 2025 offiziell in der Wallonischen Region wohnen (Wohnsitz), haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Steuerermäßigung für die Ausgaben, die Sie im Jahr 2024 für die Anbringung einer Dachisolierung getätigt haben. Dies gilt auch dann, wenn Sie dafür bereits eine Prämie von einer anderen Behörde erhalten haben. Es gelten jedoch einige strenge Bedingungen.
Geben Sie den Betrag der Steuerermäßigung unter Code 3317 in Ihrer Steuererklärung an. Wenn Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten, müssen Sie diesen abändern.
Wenn Sie am 1. Januar 2025 in der Flämischen Region oder der Region Brüssel-Hauptstadt wohnten, können Sie diese Steuerermäßigung nicht erhalten.
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Betrag der Steuerermäßigung
Die Steuerermäßigung beträgt 30 % der tatsächlich getätigten Ausgaben einschließlich Mehrwertsteuer (MwSt.), für die Sie eine Rechnung erhalten haben. Sie müssen jedoch alle Bedingungen erfüllen.
Für das Einkommensjahr 2024 (Steuerjahr 2025) beträgt die Ermäßigung pro Wohnung maximal 3.900 Euro.
- Wenn Sie in mehreren Wohnungen eine Dachisolierung anbringen lassen, haben Sie für jede Wohnung Anspruch auf die Steuerermäßigung.
- Wenn Sie als Mieter gemeinsam mit dem Eigentümer eine Dachisolierung anbringen lassen, können Sie beide die Steuerermäßigung beantragen, jeder für seine eigenen Ausgaben.
Beispiele:
Dominique wohnt am 1. Januar 2025 offiziell in der Wallonie und hat im Jahr 2024 5.000 Euro an einen Unternehmer für die Anbringung einer Dachisolierung in ihrem Haus gezahlt. Sie erfüllt alle Bedingungen und hat daher Anspruch auf eine Steuerermäßigung von 1.500 Euro (5.000 Euro x 30 %).
Franz wohnt am 1. Januar 2025 offiziell in der Wallonie und hat im Jahr 2024 25.000 Euro an einen Unternehmer für die Anbringung einer Dachisolierung in seinem Haus gezahlt. Er hat Anspruch auf eine Steuerermäßigung von 3.900 Euro (25.000 Euro x 30 %, begrenzt auf 3.900 Euro).
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Bedingungen für die Steuererklärung für das Steuerjahr 2025
- Sie müssen am 1. Januar 2025 Ihren Wohnsitz in der Wallonischen Region haben.
- Sie müssen nicht selbst in der Wohnung wohnen, in der Sie eine Dachisolierung anbringen lassen. Sie können die Wohnung auch vermietet haben oder selbst mieten.
- Die Wohnung, in der Sie eine Dachisolierung anbringen lassen, kann auch in einer anderen Region oder im Ausland liegen.
- Das Gebäude muss eine Wohnung sein. Dabei handelt es sich um ein Gebäude (oder einen Gebäudeteil), das/der normalerweise dazu bestimmt ist, von einer oder mehreren Personen bewohnt zu werden (ein Einfamilienhaus, Appartement, Studio usw.).
- Sie müssen Eigentümer, Nießbraucher oder Mieter dieser Wohnung sein oder ein anderes dingliches Recht an dieser Wohnung ausüben.
- Wenn Sie (Mit-)Mieter der Wohnung sind, in der Sie eine Dachisolierung anbringen lassen, dann:
- muss Ihr Name auf dem Mietvertrag stehen,
- müssen Sie zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mit dem Unternehmer vereinbaren, die Arbeiten durchzuführen, Mieter sein. Zum Beispiel, wenn Sie das Angebot unterzeichnen.
- Die Wohnung, in der Sie die Dachisolierung anbringen lassen, muss seit mindestens 5 Jahren vor Beginn der Arbeiten bewohnt sein.
- Sie müssen über Rechnungen für die Arbeiten und/oder den Kauf von Materialien verfügen.
- Sie dürfen nur die Kosten für die Dachisolierung und deren Anbringung einreichen. Die Kosten für Materialien, die Teil des Daches sind, wie z. B. Dachbalken und Dachziegel, können Sie nicht einreichen.
- Die Dachisolierung muss immer von einem Unternehmer angebracht werden.
- Die Arbeiten müssen im Einkommensjahr tatsächlich bezahlt worden sein. Für das Steuerjahr 2025 müssen Sie die Anbringung der Dachisolierung also im Jahr 2024 bezahlt haben. Der Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten und das Datum der Rechnung spielen keine Rolle.
- Der verwendete Dämmstoff muss einen Wärmedurchlasswiderstand R von mindestens 2,5 Quadratmeter Kelvin pro Watt besitzen.
Wenn Sie eine zusätzliche Isolierung an ein bereits isoliertes Dach anbringen lassen, können Sie die vorhandene Isolierung bei der Ermittlung des Isolierstandards berücksichtigen. Es reicht dann aus, wenn die neue und die vorhandene Isolierung gemeinsam einen R-Wert von 2,5 Quadratmeter Kelvin pro Watt haben.
- Sie müssen am 1. Januar 2025 Ihren Wohnsitz in der Wallonischen Region haben.
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Die Steuerermäßigung beantragen
Geben Sie in Rahmen X, Code 3317 Ihrer Steuererklärung den Betrag der Steuerermäßigung an.
Geben Sie hier nicht alle Ihre Kosten an. Sie können nur 30 % der Kosten geltend machen und müssen diese auf den Höchstbetrag begrenzen.Bewahren Sie die folgenden Dokumente sorgfältig auf:
- die Rechnungen
- die Zahlungsnachweise
- den Anhang zur Rechnung mit den entsprechenden Angaben zu den durchgeführten Arbeiten
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Spezifische Fragen
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Für welche Wohnung habe ich keinen Anspruch auf die Steuerermäßigung?
Für die folgenden Wohnungen haben Sie keinen Anspruch auf die Steuerermäßigung:
- Zimmer in Gemeinschaftswohnungen (Klöster, Kliniken, Krankenhäuser, Waisenhäuser usw.),
- Studentenzimmer,
- Zimmer für Saisonarbeitnehmer,
- Gebäude (oder Gebäudeteile), die aufgrund ihrer Beschaffenheit ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt werden (Geschäfte, Lagerhäuser usw.)
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Habe ich Anspruch auf die Steuerermäßigung, wenn ich keine Steuern zahlen muss?
Wenn Ihr Steuerbetrag gleich null ist, haben Sie kein Anrecht auf eine Steuerermäßigung. Wenn Ihr Steuerbetrag unter dem Betrag Ihrer Ermäßigung liegt, haben Sie nur Anrecht auf eine Ermäßigung, die auf den Betrag Ihrer Steuer begrenzt ist.
Sie können Ihren Steuerbetrag auf Ihrem Steuerbescheid finden, in der Rubrik „Berechnung der Steuer“, in der Zeile „Steuergrundbetrag“.
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Ich miete die Wohnung nicht alleine. Wer hat Anspruch auf die Steuerermäßigung?
Sie werden einzeln veranlagt
Sie sind z. B. eine eheähnliche Gemeinschaft, Partner, die am 1. Januar des Steuerjahres noch nicht verheiratet waren oder gesetzlich zusammenwohnten, Mitmieter usw.
- Nur diejenigen, die im Mietvertrag als Mieter aufgeführt sind, haben Anspruch auf die Steuerermäßigung.
- Der Betrag der Steuerermäßigung, den jeder Mieter in seiner eigenen Steuererklärung angeben kann, ist höchstens der Grenzbetrag (3.900 Euro für das Einkommensjahr 2024, Steuerjahr 2025) geteilt durch die Anzahl der im Vertrag aufgeführten Mieter.
Beispiel:
Fünf Personen mieten gemeinsam eine Wohnung und der Mietvertrag ist auf ihre fünf Namen ausgestellt. 2024 lassen diese Mieter eine Dachisolierung anbringen. Sie zahlen jeweils 3.000 Euro, also insgesamt 15.000 Euro. Sie erfüllen die Bedingungen für die Steuerermäßigung.
Sie geben jeweils 780 Euro in ihrer Steuererklärung unter Code 3317 an: 3.000 Euro x 30 % = 900 Euro, begrenzt auf 780 Euro (3.900 Euro geteilt durch 5).
Sie werden gemeinsam veranlagt
Sie sind am 1. Januar des Steuerjahres verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend.
Sie haben gemeinsam Anspruch auf die Steuerermäßigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob
- der Mietvertrag auf Ihre beiden Namen lautet oder nicht,
- die Rechnung auf Ihren Namen, den Namen Ihres Partners oder auf beide Namen ausgestellt wurde,
- die Zahlung von Ihnen oder Ihrem Partner getätigt wurde.
Beispiel:
Ein Ehepaar mietet eine Wohnung und im Mietvertrag steht nur der Name eines der beiden Partner. 2024 lassen diese Mieter eine Dachisolierung anbringen. Einer der beiden Partner bezahlt die Rechnung in Höhe von 15.000 Euro. Sie erfüllen die Bedingungen für die Steuerermäßigung.
Sie geben 3.900 Euro in ihrer Steuererklärung unter Code 3317 an: 15.000 x 30 % = 4.500 Euro, begrenzt auf 3.900 Euro.
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Habe ich Anspruch auf die Steuerermäßigung, wenn ich die Wohnung auch zur Ausübung meines Berufs nutze?
Sie haben keinen Anspruch auf die Steuerermäßigung, wenn:
- das Gebäude seine Beschaffenheit als Wohngebäude verliert, weil dort eine Berufstätigkeit ausgeübt wird,
- Sie die Ausgaben für die Dachisolierung als Werbungskosten geltend machen,
- die Ausgaben für die Dachisolierung bereits als Investitionsabzug geltend gemacht worden sind.
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Habe ich auch Anspruch auf die Steuerermäßigung für die Isolierung des Bodens des Dachbodens oder der Decke des obersten Stockwerks?
Nur wenn der Dachboden unbewohnbar ist, haben Sie Anspruch auf die Steuerermäßigung für die Isolierung des Bodens des Dachbodens oder der Decke des obersten Stockwerks. Ein Dachboden ist zum Beispiel unbewohnbar, wenn:
- keine Nutzvorrichtungen wie Strom, Wasser oder Heizung vorhanden sind,
- die Höhe des Dachbodens oder des Dachstuhls eine normale Nutzung des Raums nicht zulässt,
- er nicht eingerichtet oder ausgebaut ist und nicht als Wohnraum vorgesehen ist oder genutzt wird.
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Habe ich auch Anspruch auf die Steuerermäßigung für die Anbringung von Dachpappe oder Dachziegeln?
Nein, das bloße Verlegen von Dachpappe oder der bloße Austausch von Dachziegeln erfüllt nicht die vorgegebenen Bedingungen für die Anbringung von Dachisolierung.
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Ich habe die Arbeiten zur Dachisolierung selbst durchgeführt. Habe ich Anspruch auf die Steuerermäßigung?
Kaufen Sie die Materialien für die Dachisolierung selbst und lassen Sie sie von einem Unternehmer anbringen? Sie haben Anspruch auf die Steuerermäßigung für die Kosten für die Anbringung. Die Materialkosten dürfen Sie nicht angeben.
Kaufen Sie die Materialien für die Dachisolierung und bringen Sie sie selbst an? Sie haben keinen Anspruch auf die Steuerermäßigung.
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