Widerspruch

Wenn Sie nicht mit Ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Jahres nach Versand des Steuerbescheids Widerspruch einlegen. In bestimmten Fällen können Sie auch innerhalb von 5 Jahren einen Steuernachlass von Amts wegen beantragen.

Widerspruch 

Wenn Sie mit Ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.

Innerhalb welcher Frist?

Sie können innerhalb eines Jahres nach dem Versand des Steuerbescheids Widerspruch einlegen:

  • auf Papier: Die Frist beginnt am dritten Werktag nach dem VersanddDatum des Versands.
    Beispiel: Wurde der Steuerbescheid am Freitag, 28. Juni 2024, versandt, läuft die Frist vom 3. Juli 2024 bis einschließlich 2. Juli 2025.  
  • online: Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Steuerbescheid auf MyMinfin zur Verfügung gestellt wurde.
    Beispiel: Wurde der Steuerbescheid am 3. Oktober 2024 online zur Verfügung gestellt, läuft die Frist vom 3. Oktober 2024 bis einschließlich 2. Oktober 2025.

Wenn Sie noch keinen Steuerbescheid erhalten haben, können Sie noch keinen Widerspruch einlegen.

Wie?

Sie können auf zwei Arten Widerspruch einlegen:

  • online über MyMinfin,
  • schriftlich beim zuständigen Zentrum. Die Adresse finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid. Sie oder Ihr Bevollmächtigter müssen den Widerspruch unterschreiben. Sie müssen ihn nicht per Einschreiben versenden.

In Ihrem Widerspruch müssen Sie angeben, gegen welchen Steuerbescheid (insbesondere die Artikelnummer) er sich richtet.

Der Widerspruch muss begründet sein. Das bedeutet, dass Sie die tatsächlichen und rechtlichen Argumente angeben müssen, die Ihren Standpunkt stützen.

Während des Widerspruchsverfahrens können Sie beim Dienst Steuerschlichtung einen Schlichtungsantrag stellen.

Steuernachlass von Amts wegen

Wenn die Widerspruchsfrist von einem Jahr nach dem Versand Ihres Steuerbescheids abgelaufen ist, können Sie in bestimmten Fällen noch einen „Steuernachlass von Amts wegen“ beantragen.

In welchen Fällen und innerhalb welcher Frist?

In folgenden Situationen können Sie einen Steuernachlass von Amts wegen beantragen. Sie finden im Folgenden auch jeweils die Frist für die Einreichung des Antrags.

  • materieller Irrtum (falsche Addition von zwei Beträgen, ein doppelt angegebener Betrag, Fehler bei der Übertragung eines Betrags usw.), Doppelbesteuerung, neue Elemente, die Sie aufgrund höherer Gewalt nur verspätet einreichen können:  5 Jahre ab dem 1. Januar des Jahres, in dem die Steuer festgelegt worden ist. Um die Frist in Erfahrung zu bringen, sehen Sie sich das „Datum der Vollstreckbarerklärung“ an, das auf Ihrem Steuerbescheid angegeben ist.
    Beispiel: Stefan erhält seinen Steuerbescheid für das Einkommensjahr 2022 (Steuerjahr 2023) mit dem 24. April 2024 als Datum der Vollstreckbarerklärung. Später stellt er fest, dass er in seiner Steuererklärung für dieses Jahr versehentlich einen Betrag doppelt angegeben hat. Ab dem 1. Januar 2024 hat er fünf 5 Jahre Zeit, einen Steuernachlass von Amts wegen zu beantragen. Er hat also bis zum 31. Dezember 2028 Zeit, den Steuernachlass zu beantragen.
  • Steuerermäßigung, die nicht korrekt angewendet wurde (Spenden, Kinderbetreuungskosten, Hypothekenanleihen, Pensionssparen, Ehequotient, Steuerfreibetrag, Ermäßigung für Pensionen und Ersatzeinkünfte usw.): 5 Jahre ab dem 1. Januar des Steuerjahres, für das eine Ermäßigung gewährt werden musste.
    Beispiel: Clara erhält ihren Steuerbescheid für das Einkommensjahr 2022 (Steuerjahr 2023). Später stellt sie fest, dass sie keine korrekte Steuerermäßigung für ihr Pensionssparen erhalten hat. Sie hat ab dem 1. Januar des betreffenden Steuerjahres, d. h. ab dem 1. Januar 2023, fünf 5 Jahre Zeit, um einen Steuernachlass von Amts wegen zu beantragen. Sie kann den Steuernachlass also bis zum 31. Dezember 2027 beantragen.

Wie?

Sie können den Steuernachlass von Amts wegen auf zwei Arten beantragen:

  • online über MyMinfin,
  • schriftlich beim zuständigen Zentrum. Die Adresse finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid. Sie oder Ihr Bevollmächtigter müssen den Widerspruch unterschreiben. Sie müssen den Widerspruch nicht per Einschreiben versenden.

Während dieses Verfahrens können Sie beim Dienst Steuerschlichtung einen Schlichtungsantrag stellen.  

Zu zahlender Betrag in Erwartung der Entscheidung

In Erwartung der Entscheidung über Ihren Widerspruch oder Ihren Antrag auf Steuernachlass von Amts wegen müssen Sie zunächst nur den Betrag bezahlen, der übereinstimmt:

  • mit der geschuldeten Steuer auf die Einkünfte, die Sie angegeben haben oder mit denen Sie sich einverstanden erklärt haben,
  • oder mit dem letzten Steuerbetrag, der auf Ihren Namen festgelegt wurde, wenn Sie keine Erklärung eingereicht haben.

Der Beamte, der Ihren Widerspruch bearbeitet, berechnet den sofort geschuldeten Betrag und teilt Ihnen diesen so schnell wie möglich mit.

Internationale Doppelbesteuerung 

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht in zwei Ländern auf dieselben Einkünfte besteuert wurden, können Sie die Einleitung eines Verständigungsverfahrens beantragen. Für nähere praktische Informationen zu diesem Verfahren in Ihrem Land können Sie das Länderprofil auf der Website der OECD und das Rundschreiben 2018/C/27 zurate ziehen.

Berichtigung der Erklärung

Wenn Sie Ihre Erklärung online eingereicht haben, können Sie sie bis zum Ablauf der Frist für die Online-Einreichung selbst berichtigen. Achtung: Sie können Ihre Erklärung nur einmal berichtigen.   

Nach der Entscheidung

Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie beim zuständigen Gericht Erster Instanz Klage erheben. Hierfür haben Sie ab Notifizierung der Entscheidung drei Monate Zeit. Weitere Erläuterungen finden Sie in der Entscheidung.