Steuerbescheid
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Erhalt Ihres Steuerbescheids
Sie erhalten immer einen Steuerbescheid, auch wenn Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten haben und daran keine Änderungen vorgenommen haben. Sie erhalten auch einen Steuerbescheid, wenn der Saldo null beträgt und Sie also nichts zahlen müssen und Ihnen nichts erstattet wird.
Wann?
Wir versenden die Steuerbescheide zwischen August des Jahres, in dem Sie die Erklärung einreichen, und Ende Juni des folgenden Jahres. Bsp.: Wenn Sie Ihre Erklärung im Mai 2025 einreichen, versenden wir Ihren Steuerbescheid zwischen August 2025 und Ende Juni 2026. In bestimmten Fällen (Nichtabgabe der Erklärung, verspätete Erklärung, ungültige Erklärung usw.) kann es länger dauern, bis Sie den Steuerbescheid erhalten.
Ein genaues Datum können wir Ihnen nicht nennen. Sie brauchen uns diesbezüglich nicht zu kontaktieren. Das Datum hängt nämlich von verschiedenen Faktoren ab:
- dem Datum der Einreichung Ihrer Erklärung: Je früher Sie die Erklärung eingereicht haben, desto schneller erhalten Sie den Steuerbescheid.
- der möglichen Überprüfung der Angaben: Wenn Ihre Erklärung überprüft wird, erhalten Sie den Steuerbescheid später.
- der Art der Einreichung der Erklärung: Im Falle einer Online-Erklärung über MyMinfin erhalten Sie Ihren Steuerbescheid schneller.
Ob Sie zahlen müssen oder eine Erstattung erhalten, hat keinen Einfluss darauf, wann Sie Ihren Steuerbescheid erhalten.
Das Versanddatum des Steuerbescheids kann auch von Jahr zu Jahr variieren.
Wie?
Sie finden Ihren Steuerbescheid in MyMinfin (unter „Meine Dokumente“). Wenn Sie Ihre eBox aktiviert und dort Ihre E-Mail-Adresse eingegeben haben, erhalten Sie eine E-Mail, sobald er in MyMinfin verfügbar ist. Wenn Sie Ihre eBox nicht aktiviert haben, erhalten Sie einen Steuerbescheid auf Papier. Weitere Informationen zur eBox finden Sie in unseren FAQ.
Wenn Sie gesetzlich zusammenwohnend oder verheiratet sind und eine gemeinsame Erklärung einreichen, müssen Sie beide Ihre eBox aktivieren, um keinen Steuerbescheid mehr auf Papier zu erhalten.
Sie können immer in MyMinfin überprüfen, ob wir Ihren Steuerbescheid bereits versandt haben. Wenn Sie Ihren letzten Steuerbescheid dort nicht finden, bedeutet dies, dass er noch nicht erstellt wurde.
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Kopie Ihres Steuerbescheids erhalten
Wenn eine Einrichtung Sie um Ihren Steuerbescheid bittet, beispielsweise zur Beantragung von Zuschüssen, Studienbeihilfen, Darlehen usw., können Sie eine Kopie versenden. Das Originaldokument ist nicht erforderlich. Sie können Ihre Ausfertigung ohne Einschränkungen kopieren.
Sie können Ihren Steuerbescheid auch über MyMinfin unter „Meine Dokumente“ aufrufen und dort direkt herunterladen und gegebenenfalls ausdrucken. Sie können auch Ihr zuständigen Dienst anrufen und um eine Kopie bitten. Halten Sie bitte Ihren Personalausweis bereit, bevor Sie anrufen. Sie können nur eine einzige Kopie anfragen. Diese Kopie erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen per Post.
In unseren Ämtern werden keine Kopien des Steuerbescheids ausgestellt.
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Ihren Steuerbescheid verstehen
Unterschied zum vorherigen Jahr
Manchmal müssen Sie mehr zahlen oder Ihnen wird mehr erstattet als im vorherigen Jahr. Um den Grund dafür herauszufinden, können Sie die Angaben der zwei betroffenen Erklärungen (oder Vorschläge der vereinfachten Erklärung) miteinander vergleichen.
Mögliche Gründe:
- Geringerer Berufssteuervorabzug (wenn Sie beispielsweise den Arbeitsplatz gewechselt haben oder in den Ruhestand gegangen sind). Der Berufssteuervorabzug wird jeden Monat – als eine Art „Anzahlung“ auf den letztendlichen Steuerbetrag – auf Ihre Entlohnung, Ihre Pension usw. einbehalten.
- Eine oder mehrere Personen zu Lasten sind weggefallen (wenn Ihre Kinder beispielsweise nicht mehr an Ihrer Adresse wohnen).
- Sie haben ein zweites Haus oder eine zweite Wohnung erworben.
- Sie haben keine Ausgaben mehr getätigt, die zu einer Steuerermäßigung berechtigen (wenn Sie beispielsweise Ihr Hypothekendarlehen vollständig getilgt haben).
- Sie werden nun infolge einer (tatsächlichen) Scheidung, des Todes Ihres Partners usw. getrennt – und somit nicht mehr gemeinsam – veranlagt.
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Abweichung von dem in der vorläufigen Berechnung angegebenen Betrag
Der Vorschlag der vereinfachten Erklärung und Ihre Online-Erklärung in MyMinfin stellen immer eine vorläufige Berechnung Ihrer Steuer dar. Die endgültige Berechnung erfolgt, wenn Ihre Erklärung bearbeitet wird, also einige Wochen oder Monate später.
Es kann vorkommen, dass bestimmte Informationen zum Zeitpunkt der vorläufigen Berechnung noch nicht bekannt sind (Beispiel: der Satz der Gemeindesteuer oder ob bereits ein Sonderbeitrag zur sozialen Sicherheit einbehalten wurde oder nicht usw.). Der Steuerbetrag ist in der definitiven Berechnung dann ein anderer.
Der zu zahlende oder zurückzuerhaltende Betrag, der in Ihrem Steuerbescheid angegeben ist, ist der einzige, den Sie berücksichtigen müssen.
Codes auf Ihrem Steuerbescheid
Es gibt zwei Arten von Codes auf Seite 3 Ihres Steuerbescheids (unter „Zusammenfassung”):
- Angaben der Erklärung: Weitere Informationen finden Sie in Ihrer Erklärung oder in Ihrem Vorschlag der vereinfachten Erklärung. Sie können auch einen Blick in das Vorbereitungsdokument werfen, das alle Codes der Erklärung enthält.
- Administrative Angaben: Hierbei handelt es sich um interne Codes, die automatisch je nach Ihrer persönlichen Situation ausgefüllt werden. Beispiel: der Satz der Gemeindesteuer, Ihr Geburtsdatum usw.
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Einen Fehler melden oder Widerspruch einlegen
Wenden Sie sich bei einfachen Irrtümern oder Unterlassungen umgehend an Ihr Besteuerungsamt (die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid).
Bei Bedarf können Sie bei grundsätzlicheren Beanstandungen einen begründeten Widerspruch einlegen. Sie können innerhalb eines Jahres nach dem Versenden des Steuerbescheids Widerspruch einlegen. Sie können dies selbst online über MyMinfin tun. Alle Informationen dazu finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid unter der Rubrik „Was kann ich tun, wenn ich mit der Besteuerung nicht einverstanden bin?“ und auf unserer Website.
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Ihre Kontonummer ändern
Auf unserer Website finden Sie weitere Informationen darüber, wie Sie die Kontonummer ändern können, die auf dem Steuerbescheid angegeben ist.