Gemeindesteuer

Die Gemeindesteuer wird zusammen mit der Steuer der natürlichen Personen erhoben. Der Steuersatz variiert je nach Gemeinde.

Die Gemeinden können eine Zuschlagsteuer auf die Steuer der natürlichen Personen einführen, die durch Anwendung eines Prozentsatzes des Betrags der Steuer der natürlichen Personen berechnet wird. Alle Einwohner der Gemeinde, die der Steuer der natürlichen Personen unterliegen, unterliegen auch dieser Gemeindesteuer.

Die Gemeindesteuer wird zusammen mit der Steuer der natürlichen Personen erhoben. Den Betrag der Gemeindesteuer finden Sie am Ende Ihres Steuerbescheids. Sie werden daher nie eine separate Veranlagung für diese Steuer erhalten. Jede Gemeinde legt jedes Jahr den Steuersatz der Gemeindesteuer für ihr Gebiet fest.