Ich bin tatsächlich getrennt, bin aber noch nicht geschieden oder mein gesetzliches Zusammenwohnen ist noch nicht offiziell beendet

  • Was versteht man unter einer tatsächlichen Trennung?

    Eine tatsächliche Trennung ist:

    • wenn Ehepartner voneinander getrennt wohnen, ohne dass die zivile Ehe beendet wurde (von einem Richter ausgesprochen).
    • wenn gesetzlich Zusammenwohnende voneinander getrennt wohnen, ohne dass das gesetzliche Zusammenwohnen beendet wurde.

    Von einer tatsächlichen Trennung ist auch dann die Rede, wenn das Gericht das getrennte Wohnen bewilligt (oder vorschreibt).

    Die tatsächliche Trennung erfordert:

    • ein materielles Element: das getrennte Wohnen der Ehepartner oder gesetzlich Zusammenwohnenden und
    • ein Absichtselement: der Wille mindestens einer der beiden, keine Lebensgemeinschaft mehr mit dem Ehepartner oder dem gesetzlich zusammenwohnenden Partner zu bilden.
  • Wie reiche ich meine Steuererklärung ein, wenn ich meinen Vertrag über das gesetzliche Zusammenwohnen noch nicht beendet habe oder noch nicht geschieden bin?

    • Ich bin seit 2023 tatsächlich von meinem (Ex-)Partner getrennt, mit dem ich viele Jahre lang verheiratet war oder gesetzlich zusammenwohnte. Seitdem lebe ich allein.

      • Sie reichen für das Einkommensjahr 2024 (Steuerjahr 2025) jeweils eine eigene Erklärung ein.
      • Sie geben in Ihrer Erklärung sowohl den Code 1002 als auch den Code 1018 an (in Rahmen II, A, 1).
      • Sie werden getrennt veranlagt. Wir erstellen zwei getrennte Veranlagungen.
    • Ich bin seit 2024 tatsächlich von meinem (Ex-)Partner getrennt, mit dem ich viele Jahre lang verheiratet war oder gesetzlich zusammenwohnte. Seitdem lebe ich allein.

      • Sie reichen für das Einkommensjahr 2024 (Steuerjahr 2025) grundsätzlich eine gemeinsame Erklärung ein, da Sie noch gemeinsam veranlagt werden. Aus praktischen Gründen können Sie zwei separate Erklärungen einreichen. Die Akte wird erst bearbeitet, wenn beide Erklärungen eingereicht wurden.
        Sie können Ihre Erklärung:
        • entweder online über MyMinfin (Tax-on-Web) einreichen
          Im Falle einer tatsächlichen Trennung teilt Tax-on-Web die Erklärung automatisch in zwei separate Erklärungen auf. Da die Erklärung bereits aufgeteilt wurde, sind nur noch Ihre Angaben sichtbar. Sobald Sie auf die Schaltfläche „Ausfüllen“ klicken, erscheint eine Pop-up-Meldung, die darauf hinweist, dass es sich um eine separate Erklärung handelt. Auch bei der Simulationsberechnung erscheint eine Pop-up-Meldung, die Sie daran erinnert, dass von einer tatsächlichen Trennung die Rede ist. 
          In Tax-on-Web können Sie keine gemeinsame Erklärung einreichen.
        • oder auf Papier einreichen
          Sie haben die Wahl: Sie können eine gemeinsame Erklärung einreichen, die Sie beide unterzeichnen müssen, oder Sie können eine getrennte Erklärung einreichen.

        Wichtige Ausnahme: Haben Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten und festgestellt, dass Ihre Angaben unrichtig oder nicht vollständig sind? In diesem Fall ist es nicht möglich, Ihre Änderungen getrennt über Tax-on-Web vorzunehmen und einzureichen. Entfernen Sie niemals alle Angaben Ihres (Ex-)Partners über Tax-on-Web.  

      • Sie geben in Ihrer Erklärung die Codes 1002, 1018 und 1019 an (in Rahmen II, A, 1).
      • Sie werden gemeinsam veranlagt, auch wenn Sie getrennte Erklärungen einreichen.
    • Ich habe mich 2024 tatsächlich von meinem (Ex-)Partner getrennt, mit dem ich seit 2023 verheiratet war oder gesetzlich zusammenwohnte. Seitdem lebe ich allein.

      • Sie reichen jeweils Ihre eigene Erklärung ein.
      • Sie geben in Ihrer Erklärung die Codes 1002, 1003, 1018 und 1019 an (in Rahmen II, A, 1).
        Wenn dies auf Sie zutrifft, können Sie auch Code 1004 angeben: Sie dürfen dies nur tun, wenn die Nettoexistenzmittel Ihres (Ex-)Partners im Einkommensjahr 2024 (Steuerjahr 2025) nicht mehr als 3.980 Euro betragen haben.
      • Sie werden getrennt veranlagt. Wir erstellen zwei getrennte Veranlagungen.
    • Ich habe mich nach dem 1. Januar 2025 tatsächlich von meinem (Ex-)Partner getrennt, mit dem ich viele Jahre lang verheiratet war oder gesetzlich zusammenwohnte. Seitdem lebe ich allein oder zusammen mit einem neuen Partner.

      • Sie reichen für das Einkommensjahr 2024 (Steuerjahr 2025) grundsätzlich eine gemeinsame Erklärung mit dem Partner ein, mit dem Sie noch verheiratet oder noch gesetzlich Zusammenwohnender sind, da Sie noch gemeinsam veranlagt werden. Aus praktischen Gründen können Sie zwei separate Erklärungen einreichen. Die Akte wird erst bearbeitet, wenn beide Erklärungen eingereicht wurden.
        Sie können Ihre Erklärung:
        • entweder online über MyMinfin (Tax-on-Web) einreichen
          Im Falle einer tatsächlichen Trennung (vorausgesetzt, dass die tatsächliche Trennung bereits im Personenstandsregister bekannt ist) teilt Tax-on-Web die Erklärung automatisch in zwei separate Erklärungen auf. Da die Erklärung bereits aufgeteilt wurde, sind nur noch Ihre Angaben sichtbar. Sobald Sie auf die Schaltfläche „Ausfüllen“ klicken, erscheint eine Pop-up-Meldung, die darauf hinweist, dass es sich um eine separate Erklärung handelt. Auch bei der Simulationsberechnung erscheint eine Pop-up-Meldung, die Sie daran erinnert, dass von einer tatsächlichen Trennung die Rede ist. 
          In Tax-on-Web können Sie keine gemeinsame Erklärung einreichen.
        • oder auf Papier einreichen
          Sie haben die Wahl: Sie können eine gemeinsame Erklärung einreichen, die Sie beide unterzeichnen müssen, oder Sie können eine getrennte Erklärung einreichen.

        Wichtige Ausnahme: Haben Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten und festgestellt, dass Ihre Angaben unrichtig oder nicht vollständig sind? In diesem Fall ist es nicht möglich, Ihre Änderungen getrennt über Tax-on-Web vorzunehmen und einzureichen. Entfernen Sie deshalb niemals alle Angaben Ihres (Ex-)Partners über Tax-on-Web.

      • Sie geben in Ihrer Erklärung den Code 1002 an (in Rahmen II, A, 1).
      • Sie werden gemeinsam veranlagt, auch wenn Sie getrennte Erklärungen einreichen.
  • FAQ

    • Spricht man bei einem vorübergehenden Fernbleiben des Wohnsitzes von einer tatsächlichen Trennung?

      Normalerweise spricht man bei einem vorübergehenden Fernbleiben des Wohnsitzes nicht von einer tatsächlichen Trennung. Auch dann nicht, wenn das Fernbleiben über einen längeren Zeitraum andauert, wie bei einem Fernbleiben aufgrund der Berufstätigkeit, einer Krankheit, eines Aufenthalts im Gefängnis, im Krankenhaus oder in einer psychiatrischen Einrichtung oder anderer ähnlicher Umstände. 

      Wenn einer der Ehepartner in ein Pflegeheim zieht, gehen wir davon aus, dass die Ehepartner tatsächlich getrennt leben werden. Denn dann liegt eine dauerhafte, wenn auch nicht unumkehrbare Unterbrechung des Familienlebens vor.

      Unter diesen Umständen werden die tatsächlich getrennten Ehepartner ab dem Jahr, das auf das Jahr folgt, in dem einer der Ehepartner in ein Pflegeheim gezogen ist, als alleinstehende Steuerpflichtige betrachtet. Die Frage, ob die Trennung dauerhaft, wenn auch nicht unumkehrbar ist, muss anhand der tatsächlichen Umstände beurteilt werden.

    • Was ist der Unterschied zwischen einer tatsächlichen Trennung und einer Trennung von Tisch und Bett?

      Die Trennung von Tisch und Bett ist eine Mischform zwischen einer tatsächlichen Trennung und einer Ehescheidung. Das Verfahren ist fast dasselbe wie bei einer Scheidung. Diese Form wurde häufig von Ehepartnern in Anspruch genommen, für die eine Scheidung nicht möglich war. Heute ist sie in Belgien eher selten geworden.

      Für das Jahr der Trennung von Tisch und Bett und solange keine Versöhnung stattgefunden hat, füllen die Ehepartner jeweils eine eigene Erklärung aus. Sie erklären ihre eignen Einkünfte und die Einkünfte der Kinder, für die sie das gesetzliche Nutzungsrecht haben (grundsätzlich die Einkünfte ihrer minderjährigen Kinder, mit Ausnahme von Unterhaltsleistungen und Berufseinkünften). Wir werden zwei getrennte Veranlagungen erstellen.