Jugendliche und Studenten

Sobald Sie 18 Jahre alt sind oder bestimmte Einkünfte beziehen, müssen Sie Ihre eigene Steuererklärung einreichen. In bestimmten Fällen zahlen Sie auf Ihren Studentenjob keine Steuern. Sie müssen auch die Beträge berücksichtigen, die nicht überschritten werden dürfen, damit Sie zu Lasten Ihrer Eltern bleiben.

Wann müssen Sie eine Erklärung einreichen?

Ab 18 Jahren: immer verpflichtend 

Sie müssen Ihre eigene Steuererklärung einreichen, in der Sie all Ihre Einkünfte angeben, die Sie im Vorjahr bezogen haben:

Bestimmte Einkünfte wie Kindergeld müssen Sie in Ihrer Erklärung nicht angeben.

2026 müssen Sie eine Erklärung (Steuerjahr 2026) einreichen, in der Sie all Ihre Einkünfte angeben, die Sie zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2025 bezogen haben.

Auch wenn Sie keine Einkünfte beziehen, müssen Sie eine Steuererklärung einreichen.

Minderjährig: sobald Sie bestimmte Einkünfte beziehen

Sie müssen nur dann eine Steuererklärung einreichen, wenn Sie bestimmte Einkünfte beziehen.

Wenn Sie 2025 folgende Einkünfte bezogen haben, dann müssen Sie diese 2026 in Ihrer eigenen Erklärung (Steuerjahr 2026) angeben:

  • Berufseinkünfte wie jene aus einem Studentenjob,
  • und/oder bestimme verschieden Einkünfte wie erhaltene Unterhaltsleistungen, Einkünfte aus der Vereinsarbeit, aus der Sharing Economy, …

Besitzen Sie bewegliche und/oder unbewegliche Güter? Wer über das gesetzliche Nutzungsrecht Ihrer beweglichen und/oder unbeweglichen Güter verfügt, muss die steuerpflichtigen Einkünfte hieraus in der eigenen Erklärung angeben. Meistens sind es Ihre Eltern, die über das gesetzliche Nutzungsrecht verfügen. 

Wie reichen Sie Ihre Erklärung ein?

Wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus einem Studentenjob beziehen, erhalten Sie wahrscheinlich einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung mit Beträgen, die Sie überprüfen müssen, anstelle einer Erklärung, die Sie einreichen müssen.

Wenn Sie bis Anfang Juni nichts erhalten haben und im Vorjahr Einkünfte bezogen haben, können Sie ganz einfach online über MyMinfin eine Erklärung einreichen.

Um keine wichtigen Dokumente vom FÖD Finanzen zu verpassen, aktivieren Sie Ihre eBox. Sie erhalten dann per E-Mail eine Benachrichtigung, sobald ein neues Dokument verfügbar ist.

Wann zahlen Sie Steuern? 

Dies hängt von Ihren Einkünften und Ihrer persönlichen Lage ab.

Sie müssen keine Steuern zahlen, wenn Ihre Einkünfte unter einem bestimmten Jahresbetrag bleiben. Dieser Höchstbetrag ändert sich jedes Jahr und kann je nach Ihrer persönlichen Lage (mit Kindern zu Lasten, einer Behinderung usw.) höher sein. 

Sie haben nur Einkünfte aus einem Studentenvertrag

Sie bezahlen keine Steuern, wenn Ihr steuerpflichtiger Bruttobetrag (= Betrag, der unter Code 250 auf Ihrer Karte 281.10 steht) nicht mehr als:

  • 15.971,43 Euro betragt im Jahr 2026
  • 15.585,71 Euro betragt im Jahr 2025

Dieser Bruttobetrag gilt nur, wenn Sie: 

  • in Ihrer Steuererklärung keine tatsächlichen Werbungskosten angeben,
  • keine schwere Behinderung haben.  

Sie beziehen auch noch andere Einkünfte

Sie zahlen keine Steuern, wenn Ihr steuerpflichtiges Gesamtnettoeinkommen (nach Abzug der Kosten) den Basisbetrag nicht übersteigt:

  • 11.180 Euro im Jahr 2026
  • 10.910 Euro im Jahr 2025

Sie überschreiten den Jahresbetrag

Wenn Sie mehr als den jährlichen Basisbetrag verdienen, unterliegen die Einkünfte über dem Grenzbetrag der Steuer. Die Steuer ist progressiv, das heißt je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Prozentsatz der Steuer. 

Ihr Arbeitgeber hat bereits einen Berufssteuervorabzug einbehalten

Grundsätzlich behält Ihr Arbeitgeber auf jeden von ihm gezahlten Lohn eine Quellensteuer ein, den sogenannten „Berufssteuervorabzug“.

Es wird 2024 kein Berufssteuervorabzug von Ihrem Lohn einbehalten, wenn:

  • ein schriftlicher Arbeitsvertrag für Studenten besteht,
  • Sie arbeiten nicht mehr als 650 Stunden pro Jahr,
  • auf Ihre Einkünfte kein Sozialversicherungsbeitrag geschuldet ist (mit Ausnahme des Solidaritätsbeitrags).

Wenn Ihr Arbeitgeber einen Berufssteuervorabzug auf Ihre Einkünfte einbehalten hat, können Sie diesen (ganz oder teilweise) über Ihre Steuererklärung zurückfordern, vorausgesetzt dass Ihre Einkünfte den Höchstbetrag für den Steuerfreibetrag nicht überschreiten:

  • 11.180 Euro im Jahr 2026
  • 10.910 Euro im Jahr 2025

Wenn Sie Ihre Einkünfte nicht erklären, wird Ihnen der Berufssteuervorabzug nicht erstattet. Es liegt daher in der Regel in Ihrem Interesse, eine Steuererklärung einzureichen!

Die eventuell von Ihrem Arbeitgeber einbehaltenen Sozialbeiträge sind nicht rückforderbar.

Schätzung des Betrags Ihrer Steuer

Erstellen Sie eine Schätzung des Betrags Ihrer Steuer über Tax-Calc.

Wie bleiben Sie zu Lasten der Eltern?

Um zu Lasten Ihrer Eltern zu sein, müssen Sie mehrere Bedingungen erfüllen.