Jugendliche und Studenten
Wann müssen Sie eine Erklärung einreichen?
Ab 18 Jahren: immer verpflichtend
Sie müssen Ihre eigene Steuererklärung einreichen, in der Sie all Ihre Einkünfte angeben, die Sie im Vorjahr bezogen haben:
- Berufseinkünfte wie jene aus einem Studentenjob,
- Einkünfte aus beweglichen Gütern
- Einkünfte aus unbeweglichen Gütern
- verschiedene Einkünfte einschließlich Unterhalt
Bestimmte Existenzmittel wie Studienbeihilfen oder Kindergeld müssen Sie in Ihrer Erklärung nicht angeben.
2025 müssen Sie eine Erklärung (Steuerjahr 2025) einreichen, in der Sie all Ihre Einkünfte angeben, die Sie zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2024 bezogen haben.
Auch wenn Sie keine Einkünfte beziehen, müssen Sie eine Steuererklärung einreichen.
Minderjährig: sobald Sie bestimmte Einkünfte beziehen
Sie müssen nur dann eine Steuererklärung einreichen, wenn Sie bestimmte Einkünfte beziehen.
Wenn Sie 2024 folgende Einkünfte bezogen haben, dann müssen Sie diese 2025 in Ihrer eigenen Erklärung (Steuerjahr 2025) angeben:
- Berufseinkünfte wie jene aus einem Studentenjob,
- und/oder bestimme verschieden Einkünfte wie erhaltene Unterhaltsleistungen, Einkünfte aus der Vereinsarbeit, aus der Sharing Economy, …
Besitzen Sie bewegliche und/oder unbewegliche Güter? Wer über das gesetzliche Nutzungsrecht Ihrer beweglichen und/oder unbeweglichen Güter verfügt, muss die steuerpflichtigen Einkünfte hieraus in der eigenen Erklärung angeben. Meistens sind es Ihre Eltern, die über das gesetzliche Nutzungsrecht verfügen.
Wie reichen Sie Ihre Erklärung ein?
Wenn Sie ausschließlich Einkünfte aus einem Studentenjob beziehen, erhalten Sie wahrscheinlich einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung mit Beträgen, die Sie überprüfen müssen, anstelle einer Erklärung, die Sie einreichen müssen.
Wenn Sie bis Anfang Juni nichts erhalten haben und im Vorjahr Einkünfte bezogen haben, können Sie ganz einfach online über MyMinfin eine Erklärung einreichen.
Um keine wichtigen Dokumente vom FÖD Finanzen zu verpassen, aktivieren Sie Ihre eBox auf www.mye-box.be. Sie erhalten dann per E-Mail eine Benachrichtigung, sobald ein neues Dokument verfügbar ist.
Wann zahlen Sie Steuern?
Dies hängt von Ihren Einkünften und Ihrer persönlichen Lage ab.
Sie müssen keine Steuern zahlen, wenn Ihre Einkünfte unter einem bestimmten Jahresbetrag bleiben. Dieser Höchstbetrag ändert sich jedes Jahr und kann je nach Ihrer persönlichen Lage (mit Kindern zu Lasten, einer Behinderung usw.) höher sein.
Sie haben nur Einkünfte aus einem Studentenvertrag
Sie bezahlen keine Steuern, wenn Ihr steuerpflichtiger Bruttobetrag (= Betrag, der unter Code 250 auf Ihrer Karte 281.10 steht) 2024 nicht mehr als 15.100 Euro beträgt.
Dieser Bruttobetrag gilt nur, wenn Sie:
- in Ihrer Steuererklärung keine tatsächlichen Werbungskosten angeben,
- keine schwere Behinderung haben.
Sie beziehen auch noch andere Einkünfte
Ihr steuerpflichtiges Gesamtnettoeinkommen (nach Abzug der Kosten) darf den Basisbetrag von 10.570 Euro, der 2024 von der Steuer befreit ist, nicht überschreiten.
Sie überschreiten den Jahresbetrag
Wenn Sie mehr als den jährlichen Basisbetrag verdienen, unterliegen die Einkünfte über dem Grenzbetrag der Steuer. Die Steuer ist progressiv, das heißt je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Prozentsatz der Steuer.
Ihr Arbeitgeber hat bereits einen Berufssteuervorabzug einbehalten
Grundsätzlich behält Ihr Arbeitgeber auf jeden von ihm gezahlten Lohn eine Quellensteuer ein, den sogenannten „Berufssteuervorabzug“.
Es wird 2024 kein Berufssteuervorabzug von Ihrem Lohn einbehalten, wenn:
- ein schriftlicher Arbeitsvertrag für Studenten besteht,
- Sie 2024 weniger als 600 Stunden arbeiten,
- auf Ihre Einkünfte kein Sozialversicherungsbeitrag geschuldet ist (mit Ausnahme des Solidaritätsbeitrags).
Wenn Ihr Arbeitgeber einen Berufssteuervorabzug auf Ihre Einkünfte einbehalten hat, können Sie diesen (ganz oder teilweise) über Ihre Steuererklärung zurückfordern, vorausgesetzt dass Ihre Einkünfte den Höchstbetrag für den Steuerfreibetrag nicht überschreiten (steuerpflichtiges Gesamtnettoeinkommen bis 10.570 Euro für Einkommensjahr 2024 (Steuerjahr 2025)) (Einkommensjahr 2025 (Steuerjahr 2026): 10.910 Euro).
Wenn Sie Ihre Einkünfte nicht erklären, wird Ihnen der Berufssteuervorabzug nicht erstattet. Es liegt daher in der Regel in Ihrem Interesse, eine Steuererklärung einzureichen!
Die eventuell von Ihrem Arbeitgeber einbehaltenen Sozialbeiträge sind nicht rückforderbar.
Schätzung des Betrags Ihrer Steuer
Erstellen Sie eine Schätzung des Betrags Ihrer Steuer über Tax-Calc.
Wie bleiben Sie zu Lasten der Eltern?
Um zu Lasten Ihrer Eltern zu sein, müssen Sie mehrere Bedingungen erfüllen:
- Am 1. Januar des Jahres, das auf das Jahr der Einkünfte folgt, zu deren Haushalt gehören.
Um für das Jahr der Einkünfte 2024 (Steuerjahr 2025) zu Lasten Ihrer Eltern zu sein, müssen Sie daher am 1. Januar 2025 zu deren Haushalt gehören.
Auch wenn Sie sich aus Studiengründen vorübergehend nicht zu Hause aufhalten (z. B. weil Sie unter der Woche eine Studentenwohnung bewohnen), gelten Sie in der Regel weiterhin als zum Haushalt Ihrer Eltern gehörend.
- Keine Einkünfte beziehen, die für Ihre Eltern berufliche Werbungskosten darstellen.
Sie helfen beispielsweise Ihren Eltern während der Ferien in der familieneigenen Metzgerei. Der Lohn, den Sie beziehen, stellt für Ihre Eltern berufliche Werbungskosten dar. In diesem Fall können Sie nicht mehr als zu Lasten Ihrer Eltern betrachtet werden.
- Ihre Nettoexistenzmittel dürfen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.
Dieser Betrag variiert, je nachdem, ob Ihre Eltern gemeinsam oder getrennt veranlagt werden.