Meine Pension und meine Erklärung

Ihre belgische Pension ist in Ihrem Vorschlag der vereinfachten Erklärung oder in Ihrer Online-Erklärung vorausgefüllt. Sie benötigen die Pensionskarte auf Papier nicht.
  • Belgische Pensionen sind in den Vorschlägen der vereinfachten Erklärung und in den Online-Erklärungen vorausgefüllt. Sie können Ihre Pensionskarte immer online abrufen. Sie brauchen Ihre Pensionskarte auf Papier also nicht. Es ist auch nicht nötig, den FÖD Finanzen bezüglich Ihrer Pensionskarte zu kontaktieren.

    Was ausländische Pensionen angeht, so können wir Ihren Betrag nicht vorausfüllen. Sie müssen also selbst die notwendigen Dokumente beschaffen, um Ihre Erklärung auszufüllen.

    Reichen Sie eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden ein? Sehen Sie sich die spezifischen Informationen für Ihre Pension an, denn die folgenden Informationen beziehen sich nur auf die Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen.

  • Beziehen Sie eine belgische Pension?

  • Beziehen Sie eine ausländische Pension?

    Wir haben zum Zeitpunkt der Zusendung der Erklärung keinen Zugriff auf Informationen über ausländische Pensionen. Wir können Ihre ausländische Pension daher nicht vorausfüllen.

    Aus diesem Grund müssen Sie den Betrag der Pension in Ihre Erklärung selbst eintragen.

    Haben Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten? Dann müssen Sie ihn berichtigen, indem Sie diese Einkünfte hinzufügen.

    Achten Sie daher darauf, die Rechtfertigungsbelege bereitzuhalten.

    Wie erklären Sie Ihre ausländische Pension?

    Sie müssen immer alle Beträge, die Sie beziehen, in Ihrer belgischen Steuererklärung angeben.

    Je nachdem, aus welchem Land Sie Ihre Pension beziehen, wird Ihre Pension in Belgien oder im Herkunftsland besteuert. Belgien hat mit den meisten Ländern Steuerabkommen abgeschlossen, die festlegen, wo die Pension besteuert wird.

    Sie müssen Folgendes in Rahmen V Ihrer Erklärung angeben:

    • in Rubrik A: die Beträge all Ihrer Pensionen (unabhängig vom Herkunftsland),
    • in Rubrik C: nur den Betrag jeder ausländischer Pension, die von der Steuer befreit werden kann. 

    Beziehen Sie eine Pension in Deutschland, Spanien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg oder den Niederlanden? Verwenden Sie unsere Anwendung, um zu bestimmen:

    • wie Sie Ihre Pension in Ihre Steuererklärung angeben müssen,
    • in welchem Land sie besteuert sein wird.
  • Spezifische Fragen zu Ihrer Pension

    • Warum erhalte ich keinen Vorschlag der vereinfachten Erklärung, obwohl ich pensioniert bin?

      Ein Vorschlag der vereinfachten Erklärung wird nicht systematisch an Pensionierte versandt.

      Sie erhalten wahrscheinlich keinen Vorschlag der vereinfachten Erklärung, weil Sie andere Einkünfte beziehen, wie z. B.:

      • eine ausländische Pension
      • bestimmte Einkünfte aus unbeweglichen Gütern
      • Einkünfte als Selbständiger oder Unternehmensleiter
      • Einkünfte aus beweglichen Gütern (Dividenden usw.)
      • eine Tätigkeit im Nebenberuf
      • eine noch aktive MwSt.-Nummer
      • ein Konto im Ausland
      • usw.
    • Ich habe eine andere Frage zu meiner Pension. An wen kann ich mich wenden?

      Sie haben eine Frage zu Ihrer Pension oder zum Betrag Ihrer Pension?

      Wenden Sie sich an den Föderalen Pensionsdienst.

      Zum Beispiel für Fragen in Bezug auf:

      • Ihre Pensionszettel,
      • eine Änderung Ihrer Situation (Familie, zusätzliche Einkünfte etc.).
        Sie müssen diese Änderungen dem Föderalen Pensionsdienst melden (dies kann Auswirkungen auf den Betrag Ihres Berufssteuervorabzugs haben).
        Sie müssen diese nicht dem FÖD Finanzen mitteilen.
      • Auswirkungen einer Änderung Ihrer Situation auf den Betrag Ihrer Pension,
      • einen Antrag auf zusätzliche Einbehaltungen des Berufssteuervorabzugs auf Ihre Pension (Es ist auch möglich, Vorauszahlungen an den FÖD Finanzen zu leisten),
      • eine Übersicht über die Daten zu Ihrer Laufbahn.

      Sie haben eine Frage zu Ihrer Steuererklärung oder zur Steuerberechnung in Bezug auf Ihre Pension?

      Wenden Sie sich nur für diese Fragen an den FÖD Finanzen.

      Bitte beachten Sie, dass es (aufgrund der Indexierung und der Entwicklung der steuerrechtlichen Regeln) nicht möglich ist, weitere Informationen über den exakten zukünftigen Steuerbetrag zu erhalten.