Eheschließung und Zusammenwohnen - Besondere Regeln
Ihr Personenstand hat einen Einfluss darauf, wie Sie veranlagt werden. Ihr Partner und Sie können gemeinsam oder getrennt veranlagt werden. Abhängig von Ihrer Situation gelten besondere Regeln.
In manchen Situationen gelten besondere Regeln:
- für das Jahr des Todes eines der gesetzlich Zusammenwohnenden oder eines der Ehepartner,
- für das Jahr der Ehescheidung,
- für das Jahr, in dem das gesetzliche Zusammenwohnen aus einem anderen Grund als dem Tod eines der gesetzlich Zusammenwohnenden endet,
- im Falle einer tatsächlichen Trennung,
- für das Jahr der Trennung von Tisch und Bett (und für die Folgejahre, solange die Ehepartner sich nicht versöhnt haben).
- wenn einer der gesetzlich Zusammenwohnenden oder Ehepartner ein Beamter, ein anderes Personalmitglied oder ein Pensionierter einer internationalen Organisation ist und durch Abkommen befreite Berufseinkünfte bezogen hat, die nicht für die Berechnung der Steuer auf seine anderen Einkünfte berücksichtigt werden und die einen bestimmten Betrag übersteigen. Dieser Betrag beläuft sich auf 13.050 Euro für das Steuerjahr 2025 (Einkünfte 2024)