Nach der Erklärung

Stellen Sie nach der Einreichung Ihrer Erklärung einen Fehler oder eine Auslassung fest? Sie können Ihre Erklärung korrigieren (lassen). Wir bearbeiten in jedem Fall Ihre Erklärung, um Ihre Steuer berechnen und Ihnen Ihren Steuerbescheid zusenden zu können.
  • Berichtigung Ihrer Erklärung

    Sie haben gerade Ihre Erklärung eingereicht, stellen aber fest, dass Ihnen ein Fehler unterlaufen ist oder dass Sie eine Angabe vergessen haben?

    Berichtigung online über MyMinfin (Tax-on-Web) bis zum 15. Juli 2024

    Sie können Ihre Erklärung selbst (ein einziges Mal) über Tax-on-Web berichtigen, wenn Sie sie folgendermaßen eingereicht haben:

    • über MyMinfin (Tax-on-Web),
    • über einen Mitarbeiter des FÖD Finanzen oder
    • über einen Buchprüfer.

    Achten Sie darauf, dass Sie auf „Bestätigen zum Senden“ und dann auf „Senden“ klicken, um uns Ihre berichtigte Erklärung / Ihren berichtigten Vorschlag der vereinfachten Erklärung zukommen zu lassen.

    Reichen Sie eine gemeinsame Erklärung ein? Ihr Partner muss sich ebenfalls erneut anmelden, die Erklärung öffnen und auf „Senden“ klicken.

    Haben Sie bereits Anlagen beigefügt? Diese bleiben erhalten. Bei Bedarf können Sie weitere Anlagen hinzufügen.

    Berichtigung nach dem 15. Juli 2024 oder für eine Erklärung auf Papier

    Kontaktieren Sie umgehend Ihren zuständigen Dienst für die Berichtigung Ihres Fehlers, damit Sie sichergehen können, dass alle Berichtigungen für die Berechnung Ihrer Steuer berücksichtigt werden.

    Sie möchten Ihrer Erklärung weitere Anlagen beifügen? Dies kann über das Kontaktformular auf unserer Kontaktseite (wählen Sie unter „Wie können wir Ihnen helfen?“ die für Sie relevanten Kategorien aus).

    Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Erklärung feststellen, nachdem Sie Ihren Steuerbescheid erhalten haben, müssen Sie Widerspruch einreichen.

  • Bearbeitung Ihrer Erklärung

    Wir bearbeiten Ihre Erklärung, um Ihre Steuer berechnen und Ihnen Ihren Steuerbescheid zusenden zu können.

    Sie können den Bearbeitungsstatus Ihrer Erklärung über MyMinfin verfolgen.

    Wir können Sie im Falle einer Änderung der erklärten Beträge oder für eine Kontrolle Ihrer steuerlichen Lage kontaktieren.

    Auskunftsersuchen

    Wenn es um die Klärung der einen oder anderen Angabe geht, kontaktieren wir Sie:

    • schriftlich (= „Auskunftsersuchen“): Sie müssen innerhalb der vorgegebenen Frist antworten. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann das Verfahren der Veranlagung von Amts wegen zur Folge haben (d. h. wir legen die Steuer anhand der bekannten Angaben fest und es liegt an Ihnen, den genauen Betrag der steuerpflichtigen Einkünfte zu beweisen) sowie die eventuelle Anwendung von administrativen Geldbußen.
    • per Telefon, wenn Sie Ihre Telefonnummer mitgeteilt haben. In diesem Fall fragen wir niemals nach Ihrer Konto- oder Bankkartennummer, dem PIN-Code Ihrer eID-Karte usw.

    Berichtigung Ihrer Erklärung

    Sie erhalten eine „Berichtigungsanzeige“ per Einschreiben, in der die Gründe für die Berichtigung der in Ihrer Erklärung enthaltenen Angaben sowie die Fristen und das Verfahren für die Beantwortung dieser Anzeige im Falle von Einverständnis oder Nichteinverständnis aufgeführt sind.

    Wenn Sie nicht innerhalb eines Monats (ab dem dritten Werktag nach der Berichtigungsanzeige) antworten, führen wir eine Besteuerung von Amts wegen durch. Sie müssen dann beweisen, dass die Angaben, auf deren Grundlage wir Ihre Steuer festlegen, nicht korrekt sind.

    Wenn Sie mit der Berichtigung nicht einverstanden sind und wir der Ansicht sind, die Besteuerung ganz oder teilweise beibehalten zu müssen, senden wir Ihnen eine endgültige Antwort, die sogenannte „Notifizierung eines Veranlagungsbeschlusses“, in der wir angeben, warum wir Ihre Argumente nicht berücksichtigt haben.

    Kontrolle der Dokumente vor Ort

    Eingehendere Kontrollen können auch im Besteuerungsamt oder bei Ihnen zu Hause durchgeführt werden.

    Frist für die Kontrolle der Erklärung und die Aufbewahrung der Dokumente

    Wir können Ihre Erklärung auch nach Zahlung oder Erstattung der Steuer kontrollieren, innerhalb einer Frist, die am 1.  Januar des Steuerjahres beginnt:

    • von grundsätzlich 3 Jahren
      Beispiel: Für das Steuerjahr 2024 (Einkünfte 2023) läuft diese Frist am 31. Dezember 2026 ab.
    • von 4 Jahren für verspätete oder nicht eingereichte Erklärungen
      Beispiel: Für das Steuerjahr 2024 (Einkünfte 2023) läuft diese Frist am 31. Dezember 2027 ab.
    • von 10 Jahren bei Indizien für Steuerhinterziehung
      Beispiel: Für das Steuerjahr 2024 (Einkünfte 2023) läuft diese Frist am 31. Dezember 2033 ab.

    Diese Frist kann im Falle eines Widerspruchs ebenfalls verlängert werden und hängt ab von der Dauer der Bearbeitung des Widerspruchs. Sie müssen alle Dokumente, die Sie beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung verwendet haben und die für die Berechnung Ihrer Steuer erforderlich sind, zehn Jahre lang aufbewahren:

    • Lohnkarte,
    • Pensionskarte,
    • Bankauszüge für Unterhaltsleistungen,
    • Bescheinigungen über Anleihen,
    • usw.