Vorschlag der vereinfachten Erklärung

Wenn Ihre steuerliche Lage gleichbleibend ist, erhalten Sie vielleicht einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung. In diesem Fall müssen Sie im Prinzip keine Erklärung mehr einreichen.

Überprüfen Sie stets die bereits eingetragenen Angaben.

  • Wenn die Angaben dieses Vorschlags richtig und vollständig sind, brauchen Sie nichts zu tun.
  • Wenn die Angaben dieses Vorschlags unrichtig oder unvollständig sind, dann müssen Sie den Vorschlag berichtigen.

Was ist ein Vorschlag der vereinfachten Erklärung?

Im Prinzip müssen alle Steuerpflichtigen jedes Jahr Ihre Steuererklärung ausfüllen. Für Steuerpflichtige, deren steuerliche Lage stabil ist, wurde jedoch ein anderes Verfahren eingeführt: der Vorschlag der vereinfachten Erklärung.

Der Vorschlag der vereinfachten Erklärung enthält eine Berechnungssimulation Ihrer Steuer aufgrund der Steuerdaten, die uns bekannt sind. Hier finden Sie somit den zu zahlenden Betrag oder den Betrag, der Ihnen erstattet wird. Wenn Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten haben, brauchen Sie grundsätzlich keine Steuererklärung mehr einzureichen.

Erhalte ich dieses Jahr einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung?

Sie erhalten wahrscheinlich einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung, wenn Sie:

  • einen Lohn, eine Pension, Arbeitslosengelder oder Entschädigungen bei Krankheit und Invalidität beziehen und
  • keine anderen Einkünfte (wie Immobilienkünfte, Einkünfte als Selbstständiger oder Unternehmensleiter, ein ausländisches Konto …) haben.