Steuererklärung mit spezifischen Einkünften
Betroffene Einkünfte
Diese Frist gilt, wenn Sie sich in einer dieser Situationen befinden:
- Sie haben Einkünfte als Selbstständiger oder ausländische Berufseinkünfte:
- Gewinne und/oder Profite
- Entlohnungen von Unternehmensleitern
- Entlohnungen von mithelfenden Ehepartnern (gesetzlich zusammenwohnenden Partnern)
- und/oder ausländische Berufseinkünfte
- Sie erklären in diesem Jahr zum ersten Mal:
- ein unbewegliches Gut im Ausland
- eine Unterhaltsleistung, die von einer Person im Ausland erhalten oder an eine Person im Ausland gezahlt wurde
- ein im Ausland abgeschlossenes Darlehen
- eine Rechtsvereinbarung
- und/oder die Anwendung des besonderen Besteuerungssystems für Steuerpflichtige/Forscher-Impatriates.
- Sie haben letztes Jahr eine Rechtsvereinbarung erklärt.
Nur für die Online-Erklärung
Sie müssen Ihre Erklärung online über MyMinfin einreichen, um diese Frist in Anspruch nehmen zu können.
Wenn Sie Ihre Erklärung per Post einreichen, muss sie bis zum 30. Juni 2025 bei uns eingehen.
In MyMinfin genannte Frist
Die Frist für die Einreichung Ihrer Erklärung ist in MyMinfin angegeben.
Stellen Sie fest, dass die angegebene Frist der 30. Juni oder der 15. Juli ist, obwohl Sie sich in einer der oben genannten Situationen befinden?
Sie haben die Möglichkeit, dies in Ihrer Erklärung (im letzten Schritt vor dem Absenden) zu melden:
- indem Sie das entsprechende Feld ankreuzen und
- indem Sie ggf. Anlagen hinzufügen (um bestimmte Einkünfte und Ausgaben zu belegen).
Sie müssen nichts weiter tun. Die Frist wird Ihnen automatisch gewährt, wenn Sie die Bedingungen erfüllen.
Vorschlag der vereinfachten Erklärung
Sie haben einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten, aber Sie haben spezifische Einkünfte?
Wenn Sie MyMinfin (Tax-on-Web) nutzen und eine Fristverlängerung bis zum 16. Oktober wünschen, müssen Sie uns dies im Voraus mitteilen. Kontaktieren Sie uns vorzugsweise vor dem 15. Juli 2025.