Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung

Möchten Sie Ihre Erklärung von einem Mitarbeiter des FÖD Finanzen ausfüllen lassen? Wir helfen Ihnen im Mai und Juni telefonisch, jedoch nur nach Terminvereinbarung. Die Plätze sind begrenzt: Vereinbaren Sie so schnell wie möglich einen Termin!
  • Sie können bis zum 29. Juni 2026 einen Termin vereinbaren. Danach können wir Ihnen nicht mehr helfen und Sie müssen Ihre Erklärung selbst einreichen. Vereinbaren Sie schnell selbst online einen Termin für die telefonische Hilfe beim Ausfüllen der Erklärung.

    Haben Sie nur eine einfache Frage zu Ihrer Erklärung? Dann können Sie uns direkt kontaktieren.

    An wen richtet sich diese Hilfe?

    Wir können Ihnen helfen, wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Erklärung selbst einzureichen.

    Diese Hilfe richtet sich jedoch nicht an Personen:

    • die einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten haben. Für Sie ist kein Termin erforderlich. Sie müssen im Prinzip keine Erklärung einreichen. Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns an,
    • die Einkünfte als Selbstständige haben (einschließlich Selbstständige im Nebenberuf),
    • die ihre tatsächlichen Kosten erklären.

    Wir bieten auch eine passende Hilfe für Gehörlose oder Schwerhörige (NL, FR) an.

    Einen Termin vereinbaren

    Vereinbaren Sie schnell selbst online einen Termin für die telefonische Hilfe beim Ausfüllen Ihrer Erklärung. Sie können bis zum 29. Juni einen Termin vereinbaren. Danach können wir Ihnen nicht mehr helfen und Sie müssen Ihre Erklärung selbst einreichen.

    Die telefonische Hilfe hat den Vorteil, dass Sie sich nicht zu unseren Ämtern begeben müssen. In besonderen Situationen sind jedoch begrenzt Termine vor Ort möglich.

    In welcher Sprache können Sie einen Termin vereinbaren?

    Die Wahl der Sprache, in der wir Ihnen helfen können, richtet sich nach der Postleitzahl der Gemeinde, in der Sie wohnen.
    Wir können Ihnen auch nicht in einer anderen Sprache als Deutsch, Französisch oder Niederländisch helfen (so können wir Ihnen z. B. nicht auf Englisch helfen).
    Sprechen Sie nicht die Sprache, die in Ihrer Gemeinde offiziell verwendet wird? Dann können Sie eine andere Person bitten, einen Termin zu vereinbaren und Ihre Erklärung an Ihrer Stelle auszufüllen.

    Am Tag des Termins

    • Wir rufen Sie zu dem mit Ihnen vereinbarten Termin an. Wir füllen Ihre Erklärung gemeinsam mit Ihnen aus. Diese Hilfe ist kostenlos und erfolgt ausschließlich telefonisch.
      • Termin am Vormittag? Wir rufen Sie zwischen 8:30 Uhr und 13 Uhr an.
      • Termin am Nachmittag?  Wir rufen Sie zwischen 12 Uhr und 17 Uhr an.
    • Halten Sie Ihren Personalausweis sowie alle für das Ausfüllen der Erklärung zweckdienlichen Dokumente für das Einkommensjahr 2025 bereit (Einkommenskarten, Bescheinigungen für Steuervorteile usw.).
    • Wenn Sie Einkünfte ausländischer Herkunft erhalten haben, wie eine Pension oder einen Lohn, oder wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung im Ausland besitzen, ist es wichtig, dass Sie auch alle Dokumente bereithalten, die sich auf diese Einkünfte ausländischer Herkunft des Jahres 2025 beziehen. 
    • Wenn Sie den Anruf verpassen, hinterlassen wir Ihnen eine Nachricht und rufen Sie am selben Tag ein zweites Mal an. Sie müssen nicht selbst zurückrufen. Wenn Sie auch den zweiten Anruf verpassen, müssen Sie (so schnell wie möglich) einen Termin für einen anderen Tag vereinbaren.

    Nach dem Termin: Bestätigen Sie Ihre Daten

    Sie müssen Ihre erklärten Daten bestätigen, um Ihre Erklärung offiziell einzureichen.
    Sie erhalten innerhalb eines Monats per Post ein Bestätigungsdokument, das die Daten enthält, die wir gemeinsam mit Ihnen in Ihrer Erklärung angegeben haben.

    Sie können die erklärten Daten wie folgt bestätigen:

    • entweder über MyMinfin, indem Sie die Erklärung unterzeichnen, die die während des Termins angegebenen Daten enthält (ohne auf den Erhalt des Bestätigungsdokuments zu warten)
    • oder per Post, indem Sie das unterzeichnete Bestätigungsdokument, eventuell mit Anlagen, zurücksenden.

    Nach Erhalt des Dokuments verfügen Sie über maximal 14 Tage, um Ihre Daten (per Post oder über MyMinfin) zu bestätigen. Wenn Sie Ihre Daten nicht bestätigen, gilt Ihre Erklärung als ungültig und nicht eingereicht

  • Andere Fragen zur Hilfe beim Ausfüllen

    • Kann ich die Steuererklärung einer anderen Person ausfüllen lassen?

      Ja. Sie müssen dann einen Termin für die andere Person vereinbaren (zusätzlich zu einem eventuellen Termin für Ihre eigene Erklärung).

      •  Halten Sie folgende Informationen bereit, bevor Sie einen Termin für die andere Person vereinbaren: Vor- und Nachname der anderen Person,
      • ihre nationale Nummer,
      • ob sie eine Hypothekenanleihe hat oder nicht,
      • ob sie Einkünfte ausländischer Herkunft hat oder nicht,
      • Ihre eigene nationale Nummer.

      Halten Sie am Tag des Termins auch alle für das Ausfüllen der Erklärung zweckdienlichen Dokumente für das Einkommensjahr 2025 bereit (Einkommenskarten, Bescheinigungen für Steuervorteile usw.). 

      Wenn diese Person Einkünfte ausländischer Herkunft erhalten hat, wie eine Pension oder einen Lohn, oder wenn sie ein Haus oder eine Wohnung im Ausland besitzt, ist es wichtig, dass Sie auch alle Dokumente bereithalten, die sich auf diese Einkünfte ausländischer Herkunft des Jahres 2025 beziehen. 

    • Kann ich einen Termin für mehrere Personen vereinbaren?

      Ein Termin = eine Erklärung. Um die Erklärungen mehrerer Personen ausfüllen zu lassen, müssen Sie also einen Termin pro auszufüllende Erklärung vereinbaren.

    • Ich habe bereits einen Termin vereinbart, aber ich habe dennoch ein Schreiben, eine SMS oder eine E-Mail vom FÖD Finanzen erhalten. Ist das normal?

      Ja. Sie können Folgendes erhalten:

      • eine Erklärung auf Papier,
      • ein Schreiben, in dem Sie aufgefordert werden, Ihre Erklärung online einzureichen,
      • eine SMS, in der Sie eingeladen werden, einen Termin zu vereinbaren,
      • eine E-Mail zur Eröffnung von Tax-on-Web, um Ihre Erklärung online einzureichen.

      Diese Sendungen erfolgen automatisch, auch wenn:

      • Sie bereits einen Termin vereinbart haben,
      • Sie Ihre Erklärung bereits selbst eingereicht haben,
      • Sie Ihre Erklärung bereits von einem unserer Mitarbeiter haben ausfüllen lassen.

      Was müssen Sie tun?

      • Wenn Sie Ihre Erklärung noch nicht haben ausfüllen lassen: Sie müssen nichts tun. Wir rufen Sie wie geplant zum vereinbarten Termin an.
      • Wenn Sie Ihre Erklärung bereits haben ausfüllen lassen: Sie erhalten wie vorgesehen das Bestätigungsdokument per Post. Sie müssen Ihre erklärten Daten bestätigen (über MyMinfin oder durch Rücksendung des unterzeichneten Dokuments).
    • Wie erkenne ich Betrugsversuche?

      Ab April bieten wir bestimmten Personen an, einen Termin für die Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung zu vereinbaren. Wir kontaktieren die Personen per Post, per SMS oder telefonisch. 

      Was wir tun:

      • ✅ Wir bieten Ihnen an, einen Termin zu vereinbaren, um Ihre Erklärung von unseren Mitarbeitern ausfüllen zu lassen.
      • ✅ Die Hilfe ist kostenlos und erfolgt telefonisch (oder eventuell in unseren Büros). 

      Was wir keinesfalls tun: 

      • ⛔ Sie auffordern, für die Hilfe zu bezahlen.
      • ⛔ Ihnen vorschlagen, zu Ihnen nach Hause zu kommen.
      • ⛔ Sie nach einem Passwort, einem Geheimcode, einer Kontonummer usw. fragen.