Steuererklärung 2024
Die Fristen zur Einreichung der Erklärung für das Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) sind nun abgelaufen. Sie haben Ihre Erklärung noch nicht eingereicht? Tun Sie dies so schnell wie möglich. Sie können Ihre Steuererklärung für Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) ab Ende April 2025 einreichen.
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Fristen 2024
- 30. Juni 2024: Erklärung auf Papier und Änderung des Vorschlags der vereinfachten Erklärung über das Papierformular
- 19. Juli 2024: Online-Erklärung und Änderung des Vorschlags der vereinfachten Erklärung online über MyMinfin (Tax-on-Web)
- 14. November 2024: Online-Erklärung über MyMinfin (Tax-on-Web) mit spezifischen Einkünften
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Wie wird die Erklärung eingereicht?
Reichen Sie Ihre Steuererklärung vorzugsweise online ein über MyMinfin (Tax-on-Web) oder senden Sie die ausgefüllte Erklärung auf Papier zurück.
Sie können auch einen Buchprüfer oder einen Angehörigen mit dieser Angelegenheit beauftragen (indem Sie beide eine elektronische Vollmacht Steuererklärung Bürger unterzeichnen).
Wenn Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten haben, können Sie diesen nicht mehr selbst ändern. Wenden Sie sich gegebenenfalls an den für Sie zuständigen Dienst.
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Die Hilfestellung beim Ausfüllen der Steuererklärung ist beendet
Es ist nicht mehr möglich, Ihre Erklärung von unseren Mitarbeitern ausfüllen zu lassen. Es ist daher nicht nötig, uns dafür anzurufen oder zu unseren Büros zu kommen.
Die Hilfe beim Ausfüllen wird jedes Jahr im Mai und Juni angeboten.
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Ausführliche Erläuterungen und Anlagen
Ausführliche Erläuterungen und Anlagen
- Erläuterungen - Teil 1 - Wallonische Region
- Erläuterungen - Teil 1 - Region Brüssel-Hauptstadt
- Erläuterungen - Teil 1 - Flämische Region
- Erläuterungen - Teil 2
Vorbereitungsdokumente
- Vorbereitungsdokument - Teil 1 - Wallonische Region
- Vorbereitungsdokument - Teil 1 - Region Brüssel-Hauptstadt
- Vorbereitungsdokument - Teil 1 - Flämische Region
- Vorbereitungsdokument - Teil 2
Anlagen