Steuererklärung 2025
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Sie müssen im Prinzip jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen.
Wenn Ihre steuerliche Lage eher einfach ist, d. h. wenn Sie lediglich bestimmte Einkünfte oder Informationen angeben müssen, vereinfachen wir Ihnen die Aufgabe: Sie erhalten wahrscheinlich einen „Vorschlag der vereinfachten Erklärung“. Wenn Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten haben, brauchen Sie im Prinzip keine Steuererklärung mehr einzureichen.
Wenn Sie keinen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten, müssen Sie eine Steuererklärung einreichen.
Müssen Sie eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden einreichen? Das ist ab September möglich.
Fristen
- 30. Juni 2025: wenn Sie uns die Dokumente per Post zurücksenden (Erklärung auf Papier oder Papierformular zur Änderung des Vorschlags der vereinfachten Erklärung).
- 15. Juli 2025: wenn Sie MyMinfin (Tax-on-Web) verwenden (um Ihre Erklärung einzureichen oder Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung zu ändern).
- 16. Oktober 2025: wenn Sie MyMinfin (Tax-on-Web) verwenden, um Ihre Erklärung einzureichen, und spezifische Einkünfte erklären (Einkünfte als Selbstständiger, ausländische Berufseinkünfte usw.).
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Ich werde meine Erklärung nicht rechtzeitig einreichen können. Kann ich eine zusätzliche Frist beantragen?
Bedingungen
In Ausnahmefällen ist es möglich, unter folgenden Bedingungen eine zusätzliche Frist zu erhalten:
- Ihr Antrag muss innerhalb der vorgesehenen Frist eingehen, zum Beispiel spätestens am 30. Juni, wenn Sie eine Erklärung auf Papier einreichen möchten.
- Ihr Antrag muss durch schwerwiegende Gründe oder durch einen Fall höherer Gewalt begründet sein. Es handelt sich um ein unvorhergesehenes und unvermeidbares Ereignis, das unabhängig von Ihrem Willen ist, z. B.:
- Sie sind schwer krank,
- Ihre Dokumente sind infolge eines Diebstahls oder eines Brandes verschwunden
- usw.
Haben Sie ein Problem mit Ihrem Personalausweis, mit itsme und/oder mit Ihrem PIN-Code und können Sie nicht auf MyMinfin (Tax-on-Web) zugreifen? In diesem Fall können wir Ihnen leider keine zusätzliche Frist gewähren.
Wie wird der Antrag gestellt?
Um eine zusätzliche Frist zu beantragen, kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns folgende Informationen mit:
- Ihren Namen, Vornamen und Ihre nationale Nummer,
- ob Sie Ihre Erklärung online oder per Post einreichen,
- ob Sie spezifische Einkünfte haben,
- die Gründe, die Ihren Antrag rechtfertigen,
- das gewünschte Datum für die zusätzliche Frist.
Wir werden Ihren Antrag prüfen und Ihnen unser Einverständnis oder unsere Ablehnung mitteilen.
Im Falle einer Ablehnung
Wenn Sie keine zusätzliche Frist erhalten können, bitten wir Sie dennoch darum, Ihre Erklärung so schnell wie möglich einzureichen.
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Was passiert, wenn ich meine Erklärung verspätet oder gar nicht einreiche?
Reichen Sie Ihre Erklärung so schnell wie möglich ein. Die Personen, die ihre Erklärung verspätet (oder gar nicht) einreichen, riskieren eine Geldbuße und/oder einen Steuerzuschlag. Wir berücksichtigen jedoch die Umstände jedes einzelnen Falls.
Zudem können wir auf das Verfahren der „Veranlagung von Amts wegen“ zurückgreifen. Das bedeutet, dass wir den Betrag Ihrer Steuer auf der Grundlage unserer Informationen festlegen und dass Sie den genauen Betrag Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte nachweisen müssen.
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Online über MyMinfin (Tax-on-Web)
Ab sofort können Sie über MyMinfin (Tax-on-Web) auf Ihre Erklärung oder Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung zugreifen.
Wie melde ich mich bei MyMinfin an?
Ihre Vorteile:
- Sie können Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung direkt einsehen und ihn gegebenenfalls ganz einfach ändern.
- Reichen Sie eine Erklärung ein? Online sind Ihre Angaben größtenteils vorab eingetragen. Es stehen Ihnen Hilfen zur Verfügung, um Ihre Angaben zu ändern oder einzutragen.
- Sie können auch auf Ihre Dokumente zugreifen, z. B. Lohnkarten, Bescheinigungen für Spenden oder Kinderbetreuungskosten, von Ihrer Bank erstelle Karten usw.
Wenn Sie eine gemeinsame Erklärung einreichen, müssen Sie und Ihr Partner sich beide (jeweils einzeln) identifizieren, die Erklärung öffnen und auf „Senden“ klicken.
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Ich möchte mich mit meinem Ausweis in MyMinfin anmelden, ich habe aber meinen PIN-Code verloren oder meine Karte ist gesperrt. Was kann ich tun?
Beantragen Sie einen neuen PIN-Code bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Dies dauert höchstens drei Werktage.
Sie können auch mit Ihrer Bankkarte und dem zugehörigen Kartenleser Ihr itsme-Konto aktivieren. Sie können sich anschließend mit itsme in MyMinfin anmelden.
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Worauf beziehen sich die „administrativen Angaben“, die in meiner Steuerberechnung in MyMinfin (Tax-on-Web) aufgeführt sind?
Es handelt sich um Codes, die je nach Ihrer persönlichen Lage automatisch eingetragen werden. Erfahren Sie mehr über ihre Bedeutung.
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Per Post
Wir versenden die Erklärung oder den Vorschlag der vereinfachten Erklärung nur in Ausnahmefällen auch per Post. Wir möchten den Versand von Papierdokumenten auf Personen begrenzen, die Ihre Steuerangelegenheiten nicht online erledigen.
Auch wenn Sie Ihr Dokument per Post erhalten, können Sie immer noch online über MyMinfin (Tax-on-Web) auf Ihre Erklärung oder Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung zugreifen.
Möchten Sie Ihre Steuerangelegenheiten nicht online erledigen und haben Sie Ihre Erklärung oder Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung noch nicht erhalten? Kontaktieren Sie uns ab Anfang Juni.
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Kann ich die Erklärung oder den Vorschlag der vereinfachten Erklärung in einer anderen Sprache erhalten?
Auf dieser Website können Sie die Erklärungsdokumente in Französisch, Niederländisch und Deutsch einsehen.
Sie wohnen in Brüssel oder in einer Gemeinde mit Sprachenerleichterungen
Je nachdem, in welcher Gemeinde Sie wohnen, können Sie die Dokumente wie folgt erhalten:
- entweder auf Französisch oder Niederländisch
- oder auf Französisch oder Deutsch.
Wir können Ihnen die Dokumente, die Sie bereits erhalten haben, nicht in einer anderen Sprache zusenden. Sie können jedoch bei uns beantragen, Ihre Dokumente zukünftig in einer anderen Sprache zu erhalten. Wenn Sie dies tun möchten, kontaktieren Sie uns.
Die Bearbeitung Ihres Antrags kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In der Zwischenzeit erhalten Sie vielleicht weiterhin Dokumente in der anderen Sprache.
Sie wohnen nicht in Brüssel oder in einer Gemeinde mit Sprachenerleichterungen
Leider können wir Ihnen die Dokumente nicht in einer anderen Sprache zusenden. Die Sprache, in der Sie Ihre Dokumente erhalten, hängt von der Sprache Ihrer Wohngemeinde ab.
Sie sind dieses Jahr umgezogen
Wir berücksichtigen Ihre Situation am 1. Januar dieses Jahres.
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Benötigen Sie Hilfe?
Frage zu einem Code, einem Betrag usw.
Besuchen Sie für allgemeine Informationen unsere Website, insbesondere die Rubriken „Einkünfte“, „Steuervorteile“ und „Persönliche Situation und familiäre Lage“.
Sehen Sie sich für detaillierte Informationen die Erläuterungen zur Erklärung an (siehe Rubrik „Dokumente“ unten).
Finden Sie keine Antwort auf Ihre Frage? Kontaktieren Sie uns.
Die Erklärung von jemand anderem ausfüllen lassen
Sie können jemanden aus Ihrem Umfeld (Familie, Freund usw.) bitten, Ihre Steuererklärung online für Sie einzureichen, dank eines gesicherten Vollmachtsystems. Sie und Ihr Angehöriger müssen beide die Vollmacht digital unterzeichnen.
Sie möchten Ihre Erklärung von einem unserer Mitarbeiter ausfüllen lassen?
Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie auf dem Umschlag Ihrer Erklärung oder im Schreiben des FÖD Finanzen, in dem erklärt wird, wie Sie Ihre Erklärung einreichen müssen. Dieses Schreiben erhalten Sie im April oder Mai.
Es ist auch möglich, Ihre Erklärung von einem Buchprüfer ausfüllen zu lassen. Setzen Sie sich dazu rechtzeitig mit Ihrem Buchprüfer in Verbindung. Ihr Buchprüfer erstellt dann eine Vollmacht in unserer gesicherten Anwendung. Anschließend müssen Sie diese Vollmacht unterzeichnen.
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Ich habe meine Pensionskarte nicht erhalten. Was muss ich tun?
Sie benötigen Ihre Pensionskarte nicht immer. Die Vorschläge der vereinfachten Erklärung und die Online-Erklärungen sind mit den Angaben Ihrer belgischen Pension vorausgefüllt.
Gegebenenfalls können Sie Ihre belgische Pensionskarte online einsehen oder sie beim Föderalen Pensionsdienst beantragen.
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Kann ich meine Steuer berechnen, ohne auf MyMinfin zuzugreifen?
Verwenden Sie unsere Anwendung Tax-Calc, um eine Schätzung Ihres Steuerbetrags zu erhalten. Die Verwendung von Tax-Calc ist anonym und erfordert keine Identifizierung.
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Warum hat sich mein Steuerbetrag im Vergleich zu letztem Jahr verändert?
Manchmal müssen Sie mehr zahlen oder Sie erhalten eine höhere Erstattung als im Vorjahr. Um den Grund dieses Unterschiedes zu verstehen, können Sie die Angaben der beiden betreffenden Erklärungen (oder Vorschläge der vereinfachten Erklärungen) vergleichen.
Folgende Gründe kommen in Frage:
- Ihr Berufssteuervorabzug ist gesunken (z. B. wenn Sie einen neuen Arbeitsplatz haben oder wenn Sie im Ruhestand sind). Der Berufssteuervorabzug wird jeden Monat von Ihrem Lohn, Ihrer Pension usw. einbehalten, wie eine Art „Vorauszahlung“ auf den Betrag der Endsteuer.
- Eine oder mehrere Personen sind nicht mehr zu Ihren Lasten (z. B. wenn Ihre Kinder nicht mehr an Ihrer Adresse wohnen).
- Sie haben ein zweites Haus oder ein zweites Appartement gekauft.
- Sie haben keine Ausgaben mehr getätigt, die Anrecht auf eine Steuerermäßigung geben (z. B. wenn Sie Ihre Hypothekenanleihe vollständig zurückgezahlt haben).
- Sie werden aufgrund einer (tatsächlichen) Trennung, des Todes Ihres Partners usw. nun getrennt – und somit nicht mehr gemeinsam – veranlagt.
- usw.
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Kann ich eine Vollmacht widerrufen, die ich einem Buchhalter erteilt habe?
Sie können eine von Ihnen erteilte Vollmacht jederzeit selbst widerrufen. Sie müssen Ihren Buchhalter nicht unbedingt darüber informieren.
Achtung: Sobald die Vollmacht widerrufen wurde, kann Ihr Buchhalter Ihre Erklärung nicht mehr einreichen.
Sie können dies folgendermaßen tun: Melden Sie sich in der Anwendung „Vollmachten“ an, klicken Sie auf die Vollmacht, die Sie widerrufen möchten, und folgen Sie den Schritten auf dem Bildschirm.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen haben unsere Mitarbeiter keinen Zugang zu Ihrer Vollmacht. Es ist daher sinnlos, sie zu kontaktieren, um die Löschung Ihrer Vollmacht zu beantragen.
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Nach Einreichung der Erklärung
Möchten Sie überprüfen, ob wir Ihre Erklärung erhalten haben?
Der Status Ihrer Erklärung wird in MyMinfin > Meine Erklärung angezeigt. Ist dort angegeben, dass wir Ihre Erklärung erhalten haben? Dann ist alles in Ordnung, Sie müssen nichts mehr unternehmen.
Ist dies nicht der Fall?
- Wenn Sie Ihre Erklärung über MyMinfin ausgefüllt haben, müssen Sie auf „Senden“ klicken, nachdem Sie die Zusammenfassung Ihrer Erklärung eingesehen haben. Wenn Sie eine gemeinsame Erklärung einreichen, müssen Sie und Ihr Partner sich beide (jeweils einzeln) anmelden, die Erklärung öffnen und auf „Senden“ klicken.
- Wenn ein Buchprüfer Ihre Erklärung für Sie eingereicht hat, können zwischen Ihrem Termin und dem Versand Ihrer Erklärung mehrere Tage vergehen. Wir empfehlen Ihnen, später noch einmal nachzusehen.
- Wenn Sie Ihre Erklärung per Post gesandt haben, muss sie zunächst digitalisiert werden. Dies kann einige Wochen dauern. Wir empfehlen Ihnen, später noch einmal nachzusehen.
Möchten Sie Ihre Erklärung berichtigen?
Sie haben Ihre Erklärung eingereicht (oder Sie haben Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten) und Sie stellen fest, dass Sie eine Angabe vergessen oder sich geirrt haben? Je nach Situation können Sie Ihre Erklärung online berichtigen oder uns kontaktieren.
Wir senden Ihnen die endgültige Berechnung Ihrer Steuer zu.
Wenn Sie eine Erklärung eingereicht oder einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten haben (auch wenn Sie in diesem keine Änderungen vorgenommen haben), senden wir Ihnen Ihren Steuerbescheid zwischen August 2025 und Ende Juni 2026. Dieses Dokument enthält eine detaillierte Übersicht über die endgültige Berechnung Ihrer Steuer und den von Ihnen zu zahlenden Betrag bzw. den Betrag, den wir Ihnen erstatten werden.
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Dokumente
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Ausführliche Erläuterungen
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Vorbereitungsdokument (zur Steuererklärung auf Papier)
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Anlagen
Die Formulare 270 MLH und 276 CJC sind in der Erklärung in MyMinfin (Tax-on-Web) integriert.
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Vorjahre
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Siehe auch
Ihre persönliche Situation hat sich geändert.
- Eheschließung und Zusammenwohnen
- Ehescheidung und tatsächliche Trennung
- Kinder und Personen zu Lasten
Muss mein Kind eine Erklärung einreichen?
Sie sind der Ehepartner, gesetzlich zusammenwohnende Partner oder Erbe einer verstorbenen Person.
Sie sind vor Kurzem nach Belgien gezogen oder in ein anderes Land umgezogen.