Erklärung einer verstorbenen Person
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Bei einem Todesfall müssen Sie als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Beschenkter die Steuererklärung der verstorbenen Person grundsätzlich während des normalen Erklärungszeitraums einreichen. Für das Einkommensjahr 2024 beginnt dieser Ende April 2025. Erfolgt der Todesfall kurz vor oder während des Erklärungszeitraums? In diesem Fall endet die Einreichungsfrist fünf Monate nach dem Todesdatum.
Der Todeszeitpunkt kann auch einen Einfluss auf das haben, was Sie in der Erklärung ausfüllen.
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Häufig gestellte Fragen über die Steuererklärung einer verstorbenen Person
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Wie reiche ich über Tax-on-Web die Erklärung einer Person ein, die 2024 verstorben ist?
Melden Sie sich bei MyMinfin mit Ihrer itsme-App oder Ihrem Personalausweis an. Unter der Rubrik „Empfang“ klicken Sie auf „Die Erklärung einer verstorbenen Person einreichen“. Geben Sie die nationale Nummer des Steuerpflichtigen ein und bestätigen Sie, dass Sie durch den Nachlass ermächtigt sind, die Erklärung für die verstorbene Person einzureichen. Anschließend gelangen Sie auf die Tax-on-Web-Seite der verstorbenen Person.
Wenn Sie ein Kind oder ein Elternteil der verstorbenen Person sind, werden hier alle Angaben, die wir erhalten haben, angezeigt.
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Wer muss bei mehreren Erben die Erklärung einreichen?
Es genügt, wenn einer der Erben die Erklärung einreicht. Es ist auch möglich, dass ein Vertreter eines der Erben die Erklärung einreicht.
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An welche Adresse werden Schreiben wie der Steuerbescheid nach dem Tod gesendet?
Wir senden mögliche Schreiben an:
- die Erben, wenn eine Postanschrift angegeben wurde (kann über unsere Kontaktseite nachgefragt werden),
- die letzte bekannte Adresse der verstorbenen Person, wenn keine Postanschrift angegeben wurde.
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Erhalte ich eine Erklärung auf Papier und an welche Adresse wird sie gesendet?
Ja, auch Erklärungen auf Papier senden wir an:
- die Erben, wenn eine Postanschrift angegeben wurde (kann über unsere Kontaktseite nachgefragt werden),
- die letzte bekannte Adresse der verstorbenen Person, wenn keine Postanschrift angegeben wurde.
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Kann ich den Steuerbescheid der verstorbenen Person in MyMinfin einsehen?
Nein, das ist nicht möglich, es sei denn, Sie werden als Ehepartner oder gesetzlich zusammenwohnender Partner gemeinsam mit der verstorbenen Person veranlagt.
Wenn Sie einen Erbschein vorlegen können, können wir Ihnen eine Abschrift zukommen lassen. Kontaktieren Sie uns diesbezüglich.
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Wie kann ich Informationen über die Einkünfte der verstorbenen Person finden?
Für weitere Informationen über die Einkünfte können Sie als Kind oder Elternteil der verstorbenen Person Tax-on-Web nutzen. Hier werden Sie sehen, dass die Erklärung der verstorbenen Person zum größten Teil vorausgefüllt ist.
Sind Sie kein Kind oder Elternteil und/oder war die verstorbene Person pensioniert? Dann können Sie eine Abschrift ihres belgischen Rentenauszugs anfragen.
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Wie kann ich Hilfe beim Ausfüllen der Erklärung erhalten?
Nach dem Tod einer Person, die für das Ausfüllen ihrer Steuererklärung einem Bevollmächtigten eine Vollmacht erteilt hat, wird diese Vollmacht automatisch aufgehoben. Mit der Einwilligung der Erben kann ein Bevollmächtigter dennoch eine Erklärung über Tax-on-Web ausfüllen, indem er sich in seinem eigenen Namen anmeldet. Klicken Sie als Bevollmächtigter in der Rubrik „Meine Steuererklärung“ auf „Erklärung einer verstorbenen Person“. Geben Sie die nationale Nummer des Steuerpflichtigen ein und bestätigen Sie, dass Sie durch den Nachlass ermächtigt sind, die Erklärung für die verstorbene Person einzureichen. Anschließend gelangen Sie auf die Tax-on-Web-Seite der verstorbenen Person.
Auch wir können Ihnen helfen.
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Was ist, wenn ich das Erbe nicht annehmen möchte?
Dann sind Sie nicht mehr verpflichtet, die Steuererklärung der verstorbenen Person einzureichen. Dazu können Sie gegebenenfalls Kontakt zu Ihrem Notar aufnehmen.
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Was muss ich bei Problemen bei der Übertragung der Kontonummer der verstorbenen Person auf meine eigene Kontonummer tun?
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website Eine Steuererstattung nach einem Todesfall erhalten.
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