Ich beziehe eine belgische Pension und wohne in Spanien

Erfahren Sie im Folgenden, wie Sie Ihre Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden ausfüllen.

Ich habe eine Pension im Privatsektor als Lohnempfänger oder aufgrund einer Tätigkeit bei einem öffentlichen Unternehmen (= gewinnorientierte öffentliche Einrichtung) aufgebaut

In Belgien müssen Sie keine Steuer auf Ihre belgische Pension zahlen.
Füllen Sie Folgendes aus:

  • Rahmen I (Ihre Angaben)
  • Rahmen III (Ihre Situation)
  • Rahmen XIV (Einkünfte ausländischer Herkunft und steuerfreie Einkünfte belgischer Herkunft), A, 1, a (Pensionen)

Sie müssen Rahmen VI nicht ausfüllen.

Weitere Informationen finden Sie in der Erläuterungsbroschüre

Ich beziehe eine Pension vom öffentlichen Sektor (als ehemaliger statutarischer oder vertraglich angestellter Beamter), die nicht bei einem öffentlichen Unternehmen aufgebaut wurde

Sie besitzen die spanische Staatsangehörigkeit

In Belgien müssen Sie keine Steuer auf Ihre belgische Pension zahlen.
Füllen Sie Folgendes aus:

  • Rahmen I (Ihre Angaben)
  • Rahmen III (Ihre Situation)
  • Rahmen XIV (Einkünfte ausländischer Herkunft und steuerfreie Einkünfte belgischer Herkunft), A, 1, a (Pensionen)

Sie müssen Rahmen VI nicht ausfüllen.

Weitere Informationen finden Sie in der Erläuterungsbroschüre

Sie besitzen nicht die spanische Staatsangehörigkeit

Ihre Pension ist in Belgien steuerpflichtig.

Füllen Sie Folgendes aus:

  • Rahmen I (Ihre Angaben)
  • Rahmen III (Ihre Situation)
  • Rahmen VI (Pensionen)
  • Rahmen XIII (Einkünfte ausländischer Herkunft): Geben Sie die eventuellen Einkünfte an, die nicht belgischer Herkunft sind.

Weitere Informationen finden Sie in der Erläuterungsbroschüre

Ich beziehe eine Pension aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit

In Belgien müssen Sie keine Steuer auf Ihre belgische Pension zahlen, wenn Ihre Pension tatsächlich in Spanien steuerpflichtig ist.
Füllen Sie Folgendes aus:

  • Rahmen I (Ihre Angaben)
  • Rahmen III (Ihre Situation)
  • Rahmen XIV (Einkünfte ausländischer Herkunft und steuerfreie Einkünfte belgischer Herkunft), A, 1, a (Pensionen)

Sie müssen Rahmen VI nicht ausfüllen.

Weitere Informationen finden Sie in der Erläuterungsbroschüre