Ich beziehe eine belgische Pension und wohne in Italien
Erfahren Sie im Folgenden, wie Sie Ihre Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden ausfüllen.
Ich habe eine Pension im Privatsektor (als Lohnempfänger oder Selbstständiger) oder aufgrund einer Tätigkeit bei einem öffentlichen Unternehmen (= gewinnorientierte öffentliche Einrichtung) mit Ausnahme der NGBE (SNCB) und der Nationalbank aufgebaut
In Belgien müssen Sie keine Steuer auf Ihre belgische Pension zahlen.
Füllen Sie Folgendes aus:
- Rahmen I (Ihre Angaben)
- Rahmen III (Ihre Situation)
- Rahmen XIV (Einkünfte ausländischer Herkunft und steuerfreie Einkünfte belgischer Herkunft), A, 1, a (Pensionen)
Sie müssen Rahmen VI nicht ausfüllen.
Weitere informationen finden Sie in der Erläuterungsbroschüre
Ich habe eine Pension im öffentlichen Sektor (als ehemaliger statutarischer oder vertraglich angestellter Beamter), jedoch nicht bei einem öffentlichen Unternehmen aufgebaut , oder ich habe eine Pension bei der NGBE (SNCB) oder der Nationalbank aufgebaut
Sie besitzen die italienische Staatsangehörigkeit (ohne gleichzeitig die belgische Staatsangehörigkeit zu besitzen)
In Belgien müssen Sie keine Steuer auf Ihre belgische Pension zahlen.
Füllen Sie Folgendes aus:
- Rahmen I (Ihre Angaben)
- Rahmen III (Ihre Situation)
- Rahmen XIV (Einkünfte ausländischer Herkunft und steuerfreie Einkünfte belgischer Herkunft), A, 1, a (Pensionen)
Sie müssen Rahmen VI nicht ausfüllen.
Weitere informationen finden Sie in der Erläuterungsbroschüre
Sie besitzen nicht die italienische Staatsangehörigkeit (oder Sie besitzen die doppelte belgisch-italienische Staatsangehörigkeit))
Ihre Pension ist in Belgien steuerpflichtig.
Füllen Sie Folgendes aus:
- Rahmen I (Ihre Angaben)
- Rahmen III (Ihre Situation)
- Rahmen VI (Pensionen)
- Rahmen XIII (Einkünfte ausländischer Herkunft): Geben Sie die eventuellen Einkünfte an, die nicht belgischer Herkunft sind.
Weitere informationen finden Sie in der Erläuterungsbroschüre