Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden online einreichen

Wenn Sie Ihre Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden online einreichen, können Sie zahlreiche Vorteile nutzen. Melden Sie sich bei MyMinfin an oder reichen Sie eine Erklärung ohne Authentifizierung ein.
  • Weshalb soll ich meine Erklärung online über MyMinfin einreichen?

    Es hat zahlreiche Vorteile, wenn Sie Ihre Erklärung über MyMinfin, Ihre Online-Steuerakte, einreichen:

    • Ihre Erklärung ist teilweise vorausgefüllt. Dadurch ist sie einfacher und schneller auszufüllen.
    • Für manche Codes können Sie Online-Hilfe erhalten.
    • Sie können die Erklärung (einmal) nach dem Einreichen (innerhalb der Einreichungsfrist) berichtigen.
    • Sie können Ihre Kontonummer in MyMinfin hinzufügen oder ändern.

    Reichen Sie eine gemeinsame Erklärung ein? Dann müssen Sie und Ihr Partner sich beide persönlich in MyMinfin anmelden, um Ihre Erklärung zu unterzeichnen.

    Zugriff auf Ihre vorausgefüllte Erklärung

    Wie reiche ich meine Erklärung online ein, wenn ich keinen Zugriff auf MyMinfin habe?

    Kontrollieren Sie, ob und wie Sie sich in MyMinfin anmelden können

    Falls Sie sich doch nicht in MyMinfin anmelden können, haben Sie immer noch Zugriff auf eine Erklärung ohne Authentifizierung. Dazu benötigen Sie lediglich Ihre belgische Nationalregisternummer oder Ihre belgische Bis-Nummer. Auf unserer Website finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einreichen einer Erklärung ohne Authentifizierung.

    Achtung:

    • Aus Sicherheitsgründen enthält die Erklärung keine voreingetragenen Informationen.
    • Sie haben keinen Zugriff mehr auf Ihre Erklärung, nachdem Sie sie eingereicht haben.
    • Sie können Ihrer Erklärung keine Anlage beifügen.
    • Sie können Ihre Kontonummer in Ihrer Erklärung weder hinzufügen noch ändern.

    Die Erklärung ohne Authentifizierung öffnen

  • Häufig gestellte Fragen über das Online-Einreichen der Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden

    • Wie erhalte ich eine Veranschlagung meiner Steuer?

      Klicken Sie oben im Menü auf „Ihre Steuer berechnen“, bevor Sie Ihre Erklärung einreichen. Sie erhalten dann eine Veranschlagung Ihrer Steuer.

      Achtung! Es handelt sich um eine Veranschlagung. In manchen Fällen kann sie von der endgültigen Berechnung Ihrer Steuer abweichen, wie auf Ihrem Steuerbescheid (Steuerberechnung) angegeben.

      Erscheint nichts auf der Ansicht? Das liegt wahrscheinlich daran, dass Ihr Browser Pop-up-Meldungen blockiert. Öffnen Sie das Pop-up über die Meldung, die sich oben oder unten auf der Ansicht befindet, oder ändern Sie Ihre Browsereinstellungen.

      In einigen bestimmten Fällen können wir den Betrag Ihrer Steuer zu diesem Zeitpunkt nicht berechnen. Das beeinflusst Ihre Erklärung keineswegs, Sie können sie sofort einreichen.

    • Kann ich meine Kontonummer in meiner Erklärung hinzufügen oder ändern?

      • Sie können Ihre Kontonummer in MyMinfin hinzufügen oder ändern.
      • Sie können Ihre Kontonummer hinzufügen oder ändern, wenn Sie Ihren Steuerbescheid erhalten (wie Sie vorgehen müssen, lesen Sie in diesem Dokument).
      • Wenn Sie keinen Zugriff auf MyMinfin haben und eine Erklärung ohne Authentifizierung einreichen, können Sie Ihre Kontonummer aus Sicherheitsgründen nicht eintragen. Holen Sie das bitte bei Erhalt Ihres Steuerbescheids nach.
    • Ich versuche, die Erklärung zu öffnen, erhalte jedoch die Meldung, dass ich kein Gebietsfremder bin. Was kann ich tun?

      Es kann vorkommen, dass Sie – zu Unrecht – nicht als Gebietsfremder erkannt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall an den für Sie zuständigen Dienst.

  • Eine gemeinsame Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden online einreichen

    • Ich reiche eine gemeinsame Erklärung ein. Wie kann mein Partner die Erklärung unterzeichnen?

      Wenn Sie Ihre Erklärung über MyMinfin einreichen, muss Ihr Partner ebenfalls über MyMinfin Zugriff auf die Erklärung haben, um diese unterzeichnen zu können.

      Wenn Sie Ihre Erklärung ohne Authentifizierung einreichen, genügt eine Unterschrift.

      Das heißt, dass Sie Ihre Erklärung mit Ihrer Nationalregisternummer/Bis-Nummer oder der Ihres Partners ausfüllen können.

    • Wie reiche ich meine gemeinsame Erklärung online ein, wenn mein Partner keinen Zugriff auf MyMinfin hat und die Erklärung folglich nicht unterzeichnen kann?

      Mit einer Vollmacht „Steuererklärung Bürger“ können Sie Ihre Erklärung in Ihrem eigenen Namen und im Namen Ihres Partners unterzeichnen.

      Wie müssen Sie vorgehen?

      • Füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es uns zusammen mit den angeforderten Anlagen per E-Mail: p.liege.foreigners@minfin.fed.be.
      • Unsere Mitarbeiter erstellen die Vollmacht im Namen des Partners, der keinen Zugriff auf MyMinfin hat.
      • Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail.
      • Sie müssen die Vollmacht in der Anwendung „Vollmachten“ unterzeichnen, um sie zu aktivieren.
      • Sobald die Vollmacht aktiv ist, können Sie auf die MyMinfin-Akte Ihres Partners zugreifen und die Steuererklärung in seinem Namen unterzeichnen.

      Weitere Informationen über den Zugriff auf die MyMinfin-Akte eines Angehörigen.

    • Ich bin verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend, allerdings kann ich die Codes meines Partners nicht eintragen. Was kann ich tun?

      Wenn Sie verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend sind, müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner eine gemeinsame Erklärung einreichen. Für die meisten Codes müssen Sie also zwei Spalten ausfüllen.

      Wenn Sie in der Erklärung nur eine Spalte sehen, bedeutet dies, dass wir nicht wissen, dass Sie verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend sind. In diesem Fall bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen und Ihre Situation zu berichtigen.

      Sie müssen Ihre Erklärung per Post einreichen. Im darauffolgenden Jahr können Sie Ihre Erklärung online einreichen (wenn Sie Ihre Situation berichtigt haben).

    • In meiner Erklärung ist mein Partner angegeben, er ist jedoch verstorben bzw. ich bin geschieden. Was kann ich tun?

      Wenn Ihr Partner 2023 oder früher verstorben ist bzw. die Scheidung 2023 oder früher vollzogen wurde, müssen Sie eine Erklärung als Alleinstehende(r) einreichen.

      Wenn Sie in der Erklärung zwei Spalten sehen, bedeutet dies, dass wir nicht wissen, dass Sie geschieden sind bzw. dass Ihr Partner verstorben ist. In diesem Fall bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen und Ihre Situation zu berichtigen.