Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden
Der Erklärungszeitraum für die Gebietsfremden für das Einkommensjahr 2025 (Steuerjahr 2026) hat noch nicht begonnen. Sie können Ihre Erklärung vom 3. September 2026 bis zum 20. November 2026 einreichen.
Sie können jedoch weiterhin eine Erklärung für das Einkommensjahr 2024 (Steuerjahr 2025) und das Einkommensjahr 2023 (Steuerjahr 2024) einreichen. Am besten tun Sie dies online über MyMinfin. Wenn Sie eine Erklärung auf Papier wünschen, wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Dienst.
Eine Erklärung erhalten
Fristen
Die Steuererklärung für das Einkommensjahr 2025 (Steuerjahr 2026) auf Papier werden zwischen Anfang September und Anfang Oktober 2026 versandt.
In welcher Sprache erhalte ich meine Erklärung?
Sie wohnen in Belgien
Die Sprache Ihrer Erklärung hängt von Ihrer Wohngemeinde ab. Sie können die Erklärung nicht in einer anderen Sprache erhalten.
Auf dieser Website können Sie die Dokumente für die Erklärung auf Deutsch, Französisch und Niederländisch einsehen.
Sie wohnen nicht in Belgien
Sie können die Dokumente auf Französisch, Niederländisch oder Deutsch erhalten. Wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Dienst, wenn Sie Ihre Erklärung in einer anderen Sprache als im Vorjahr erhalten möchten.
Auf dieser Website können Sie die Dokumente für die Erklärung auf Deutsch, Französisch und Niederländisch einsehen.
Vorschlag der vereinfachten Erklärung
Sie können keinen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten, da wir nicht über ausreichende Informationen zu Ihren eventuellen Einkünften ausländischer Herkunft verfügen. Sie müssen daher eine Erklärung einreichen, entweder online oder auf Papier.
Änderung der Adresse, der familiären Lage oder der Kontonummer
Um sicherzustellen, dass die Angaben in Ihrer Erklärung korrekt sind, bitten wir Sie, uns über Ihre persönliche Situation (Änderung der Adresse, der familiären Lage oder der Kontonummer) auf dem Laufenden zu halten.
Erklärung einreichen
Wie wird die Erklärung eingereicht?
Es ist nicht notwendig, auf eine Erklärung auf Papier zu warten. Sie können Ihre Erklärung online einreichen.
Wer muss eine Erklärung einreichen?
Sie müssen eine Steuererklärung einreichen, wenn Sie in Belgien steuerpflichtige Einkünfte beziehen. In unserer Anwendung oder unserer Erläuterungsbroschüre (S. 1 und 2, siehe unten) können Sie überprüfen, ob Ihre Einkünfte steuerpflichtig sind.
Belgische Pension angeben
Sie wohnen:
- in Bulgarien
- in Deutschland
- in Frankreich
- in Griechenland
- in Italien
- in Kanada
- in Luxemburg
- in den Niederlanden
- in Polen
- in Portugal
- in Rumänien
- in Spanien
- im Vereinigten Königreich
Wohnen Sie in einem anderen Land und wünschen Informationen? Wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Dienst.
Belgische unbewegliche Güter erklären
Als Gebietsfremder müssen Sie eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden einreichen und Ihre belgischen unbeweglichen Güter erklären, wenn:
- Sie diese belgischen unbeweglichen Güter vermieten und der Gesamtbetrag der Einkünfte aus Ihren unbeweglichen Gütern mindestens 2.500 Euro beträgt.
Weitere Informationen zum Grenzbetrag von 2.500 Euro finden Sie in der Erläuterungsbroschüre (siehe unten) unter der Rubrik „Wer muss eine Erklärung ausfüllen?“.
Sehen Sie sich unsere Seite über die Einkünfte aus unbeweglichen Gütern an, um zu erfahren, wie der Betrag der Einkünfte aus unbeweglichen Gütern bestimmt wird. - Sie Berufseinkünfte belgischer Herkunft (Lohn, Pension usw.) beziehen, unabhängig davon, ob diese Einkünfte in Belgien steuerpflichtig sind oder durch Abkommen befreit sind.
Wohnen Sie in Deutschland, Frankreich, Griechenland, Luxemburg, den Niederlanden oder im Vereinigten Königreich?
Nutzen Sie unsere Anwendung um zu erfahren:
- wie Sie Ihre belgischen Einkünfte (Pension, Lohn und Einkünfte aus unbeweglichen Gütern) erklären,
- in welchem Land diese Einkünfte besteuert werden.
Den Steuerbescheid der Steuererklärung beifügen
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, Ihrer Steuererklärung den Steuerbescheid Ihres Wohnsitzstaates beizufügen. Wenn Sie diesen beifügen, wird Ihre Erklärung wesentlich schneller bearbeitet.
Anlagen zur Erklärung
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, Ihrer Steuererklärung den Steuerbescheid Ihres Wohnsitzstaates beizufügen. Wenn Sie diesen beifügen, wird Ihre Erklärung wesentlich schneller bearbeitet.
Ich habe meine Erklärung nicht fristgereicht eingereicht
Auch wenn die Frist bereits verstrichen ist, empfehlen wir Ihnen, Ihre Erklärung (so schnell wie möglich) einzureichen. Sie können jedoch weiterhin eine Erklärung für das Einkommensjahr 2024 (Steuerjahr 2025) und das Einkommensjahr 2023 (Steuerjahr 2024) einreichen. Wenn Sie eine Erklärung auf Papier wünschen, wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Dienst.
Bei Nichtabgabe der Erklärung, riskieren Sie eine Geldbuße oder einen Steuerzuschlag.
Zudem können wir auf das Verfahren der Veranlagung von Amts wegen zurückgreifen. In diesem Fall verfügen wir über eine Frist von vier Jahren, um Ihre Steuer festzulegen bzw. zu ändern.
Hilfe beim Ausfüllen
Es ist möglich, Ihre Erklärung von unseren Mitarbeitern ausfüllen zu lassen. Diese Hilfe wird ab Anfang September angeboten.
Erläuterungen und Vorbereitungsdokumente
- Vorbereitungsdokument 2025 – Teil 1
- Erläuterungsbroschüre 2025 – Teil 1
- Vorbereitungsdokument 2025 – Teil 2
- Erläuterungsbroschüre 2025 – Teil 2
Anlagen
Brauchen Sie Hilfe?
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Kontaktieren Sie uns
- Vorzugsweise per Telefon : +32 2 572 57 57 (direkter Code: 17006)
- Per E-Mail
Es ist nicht möglich, direkt zu unseren Büros zu kommen.
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Andere Fragen
Haben Sie Fragen zur Zahlung oder Erstattung Ihrer Steuer (zum Beispiel bei Zahlungsschwierigkeiten)? Dafür ist ein anderer Dienst zuständig. Lesen Sie die FAQ zur Zahlung oder die FAQ zur Erstattung.