Steuersätze

Ihre Einkünfte können in Belgien besteuert werden. Ihre steuerpflichtigen Einkünfte werden in diesem Fall in Stufen unterteilt. Jede Stufe hat einen eigenen Steuersatz (von 25 % bis 50 %). Je höher Ihre Einkünfte sind, desto höher ist auch der Steuersatz. Darüber hinaus wird ein Teil Ihrer Einkünfte von der Steuer befreit. Diesen Teil nennen wir Steuerfreibetrag.

Steuersätze

Um den Betrag Ihrer Steuern festzulegen, werden Ihre steuerpflichtigen Einkünfte zunächst in Stufen unterteilt. Dann wird auf jede Stufe Ihrer Einkünfte der entsprechende Steuersatz angewendet (von 25 % bis 50 %). Je höher Ihre Einkünfte sind, desto höher ist auch der Steuersatz. Das bezeichnen wir als progressives Besteuerungssystem.

In der nachstehenden Tabelle sind die Steuerstufen und die zugehörigen Steuersätze aufgeführt:

  Einkommensjahr 2023 (Steuerjahr 2024) Einkommensjahr 2024 (Steuerjahr 2025)
Steuersatz Einkommensstufe Einkommensstufe
25 % 0 - 15.200 Euro 0 - 15.820 Euro
40 % 15.200 - 26.830 Euro 15.820 - 27.920 Euro
45 % 26.830 - 46.440 Euro 27.920 - 48.320 Euro
50 % 46.440 - ... Euro 48.320 - ... Euro

Manche Einkünfte werden zu einem festen Steuersatz getrennt besteuert. So werden Einkünfte aus der Sharing Economy innerhalb bestimmter Grenzen zu einem festen Steuersatz von 20 % besteuert. Wenn es für Sie jedoch vorteilhafter ist, die Einkünfte zu Ihren anderen steuerpflichtigen Einkünften hinzuzufügen, werden diese global besteuert.

Steuerfreibetrag

Der erste Teilbetrag Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte wird von der Steuer befreit. Denn jeder, der der Steuer der natürlichen Personen unterliegt, hat Anspruch auf einen Steuerfreibetrag. Dies bedeutet, dass ein Teil der steuerpflichtigen Einkünfte nicht besteuert wird. Der Basisbetrag des Steuerfreibetrags beträgt 10.570 Euro (Einkommensjahr 2024 (Steuerjahr 2025)) (Einkommensjahr 2023 (Steuerjahr 2024): 10.160 Euro). Der Steuerfreibetrag kann aufgrund Ihrer persönlichen Lage erhöht werden, beispielsweise wenn Sie Kinder zu Lasten haben. Wenn Ihre Einkünfte niedriger sind als der Steuerfreibetrag, müssen Sie keine Steuern zahlen.

Wenn Sie der Steuer der Gebietsfremden unterliegen, können Sie den vollständigen Steuerfreibetrag nur dann in Anspruch nehmen, wenn Ihre in Belgien steuerpflichtigen Berufseinkünfte mindestens 75 % Ihrer gesamten Berufseinkünfte ausmachen.

Einzelheiten der Berechnung

Beispiel Einkommensjahr 2024 (Steuerjahr 2025)

Pieter wohnt in Belgien, ist alleinstehend und hat keine Kinder oder anderen Personen zu Lasten. Er bezieht steuerpflichtige Einkünfte in Höhe von 38.000 Euro.

Seine Basissteuer wird wie folgt berechnet:

  1. Zunächst werden Pieters Einkünfte gemäß der vorstehenden Tabelle in Stufen unterteilt. Dann wird auf jede Stufe seiner Einkünfte der entsprechende Steuersatz angewandt:
    • In Bezug auf die erste Stufe verdient Pieter 15.820 Euro (15.820 Euro - 0 Euro). Darauf wird ein Steuersatz von 25 % angewandt. Pieter muss in Bezug auf die erste Stufe also 3.955 Euro Steuern zahlen.
    • In Bezug auf die zweite Stufe verdient Pieter 12.100 Euro (27.920 Euro - 15.820 Euro). Darauf wird ein Steuersatz von 40 % angewandt. Pieter muss in Bezug auf die zweite Stufe also 4.840 Euro Steuern zahlen.
    • In Bezug auf die dritte Stufe verdient Pieter 10.080 Euro (38.000 Euro - 27.920 Euro). Darauf wird ein Steuersatz von 45 % angewandt. Pieter muss in Bezug auf die dritte Stufe also 4.536 Euro Steuern zahlen.
  2. Die Gesamtsteuer ergibt sich aus der Addition der Beträge der verschiedenen Stufen. 3.955 Euro + 4.840 Euro + 4.536 Euro = 13.331 Euro.
  3. Jetzt muss noch der Steuerfreibetrag verrechnet werden.
    • Dazu berechnen wir zuerst, welchen Steuerbetrag Pieter grundsätzlich auf den Betrag des Steuerfreibetrags zahlen müsste. 
    • Für Pieter beträgt der Steuerfreibetrag 10.570 Euro. Für diesen Betrag beträgt der Steuersatz 25 %. Pieter hat also Anspruch auf eine Steuerbefreiung von 2.642,50 Euro (25 % von 10.570 Euro). 
  4. Wir ziehen diesen befreiten Betrag vom Gesamtbetrag der Steuern, den wir in Schritt 2 berechnet haben, ab. 13.331 Euro - 2.642,50 Euro = 10.688,50 Euro.
  5. Pieter muss also 10.688,50 Euro Steuern zahlen.

Zusätzliche Schritte

Meist erfolgen noch zusätzliche Schritte, bis der endgültige Steuerbetrag berechnet ist:

  • Von den meisten Berufseinkünften, wie Löhnen, werden automatisch pauschale Werbungskosten abgezogen. Dies hat zur Folge, dass der Betrag, der als Grundlage für die Steuerberechnung herangezogen wird, etwas niedriger ist als der tatsächlich erhaltene Betrag. 
  • Bestimmte Ausgaben berechtigen unter bestimmten Bedingungen zu einer Steuerermäßigung, beispielsweise Pensionssparen und Spenden
  • Bestimmte Einkünfte ausländischer Herkunft, die Sie angeben müssen, können unter bestimmten Umständen für eine vollständige oder teilweise Steuerbefreiung berücksichtigt werden. 

Möchten Sie gerne wissen, welche Schritte bei der Berechnung Ihrer Steuer angewendet werden? Eine detaillierte Aufstellung der Berechnung finden Sie immer auf Ihrem Steuerbescheid. Wenn Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten, finden Sie auch dort eine vorläufige Berechnung. Darüber hinaus können Sie in MyMinfin (Tax-on-Web) oder mithilfe der Simulationsanwendung Tax-Calc eine vorläufige Steuerberechnung vornehmen (über die Schaltfläche „Ihre Steuer berechnen“).