Erhaltene Unterhaltsleitungen
Besteuerung
Eine Unterhaltsleistung ist eine Geldsumme, die regelmäßig von einer Person (dem Schuldner) an eine andere Person (den Empfänger) gezahlt wird, um ihr zu helfen, ihre Grundbedürfnisse zu decken.
Unterhaltsleistungen gelten als verschiedene Einkünfte, die in der Erklärung anzugeben sind. Die Bedingungen, unter welchen Sie Ihre erhaltenen Unterhaltsleistungen in Ihrer Steuererklärung angeben müssen, sind dieselben, unter denen die Person, die die Unterhaltsleistungen zahlt, diese als abzugsfähige Ausgaben erklären kann. Allerdings sind nur 80 % der erhaltenen Unterhaltsleistung steuerpflichtig.
Ausstehende Beträge oder verspätete Zahlungen von Unterhaltsleistungen sind ebenfalls zu 80 % steuerpflichtig.
Werden die Unterhaltsleistungen oder Erhöhungen erstmals von einem Richter rückwirkend festgesetzt, können sie getrennt besteuert werden.
Sind Sie pensioniert und erhalten zusätzlich zu Ihrer Pension eine Unterhaltsleistung?
Wenn Sie eine Pension beziehen, haben Sie im Prinzip Anspruch auf eine Steuerermäßigung für Pensionen.
Allerdings verringert sich der Betrag dieser Ermäßigung, wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Pension noch andere Einkünfte beziehen, wie z. B. eine Unterhaltsleistung.
Erklärung
Sie müssen die Beträge, die Sie jedes Jahr erhalten haben, in Rahmen VI Ihrer Erklärung unter dem Code für die Art der Unterhaltsleistung angeben: regelmäßig, rückwirkend oder in Kapitalform gezahlt.
Sie müssen die Kontaktdaten der Person(en) angeben, von der/denen Sie die Unterhaltsleistungen erhalten haben: Name, Vorname und Adresse des/der Schuldner(s). Wenn Sie eine Erklärung auf Papier ausfüllen, vergessen Sie nicht, diese Angaben auf der letzten Seite Ihrer Erklärung einzutragen!
Berechnung des einzutragenden Betrags für eine in Kapitalform gezahlte Unterhaltsleistung
Für eine Unterhaltsleistung, die in einem Mal in Kapitalform gezahlt wurde, müssen Sie einen Betrag angeben, der sich nach Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Zahlung richtet. Sie müssen diesen Betrag jedes Jahr erklären, vom Jahr der Zahlung bis zum Jahr des Todes.
Um diesen Betrag zu erhalten, müssen Sie das Gesamtkapital mit dem Prozentsatz multiplizieren, der Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Zahlung oder der Zuteilung der Unterhaltsleistung entspricht.
Alter zum Zeitpunkt der Zahlung oder der Zuteilung | Prozentsatz |
---|---|
40 Jahre und weniger | 1 |
41 bis 45 Jahre | 1,5 |
46 bis 50 Jahre | 2 |
51 bis 55 Jahre | 2,5 |
56 bis 58 Jahre | 3 |
59 und 60 Jahre | 3,5 |
61 und 62 Jahre | 4 |
63 und 64 Jahre | 4,5 |
65 Jahre und mehr | 5 |
Beispiel
Paula ist 43 Jahre alt, als sie am 16. September 2024 von ihrem Ex-Partner eine einmalige Unterhaltsleistung in Höhe von 40.000 Euro erhält.
Jedes Jahr und ihr ganzes Leben lang muss sie daher 600 Euro (= 1,5 % des gezahlten Kapitals) angeben.
Für ein minderjähriges Kind
Erklärung seiner Unterhaltsleistung
Wenn Ihr Kind eine Unterhaltsleistung bezieht, müssen Sie sie nie zu Ihrem Einkommen hinzufügen, auch wenn sie an Sie gezahlt wird. Diese Unterhaltsleistung stellt ein eigenes Einkommen für die Person dar, der sie gesetzlich zusteht.
Diese Unterhaltsleistung müssen Sie nicht in Ihre Erklärung eintragen.
Ihr Kind muss die erhaltenen Unterhaltsleistungen grundsätzlich angeben und in seinem Namen eine Steuererklärung abgeben, unabhängig von seinem Alter. Wenn Sie keine Erklärung auf Namen Ihres Kindes erhalten haben, müssen Sie diese bei Ihrem zuständigen Dienst anfragen.
Wenn Ihr Kind die folgenden 3 Bedingungen erfüllt, muss es keine Steuererklärung abgeben:
- Es ist jünger als 16 Jahre,
- es bezieht keine anderen Einkünfte außer regelmäßige Unterhaltsleistungen,
- und der Betrag seiner Unterhaltsleistungen übersteigt nicht den steuerpflichtigen Mindestbetrag (10.570 Euro für das Steuerjahr 2025, Einkünfte 2024).
Bedingung, um das Kind zu Lasten zu nehmen
Dies hängt u.a. von der Höhe der Unterhaltsleistung Ihres Kindes sowie von seinen anderen eventuellen Einkünften ab.
Um zu Ihren Lasten zu sein, dürfen die Nettoexistenzmittel Ihres Kindes (Unterhaltsleistung, eventuell um andere Einkünfte erhöht, wie z. B. Studentenjob) einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.