Entschädigungen für Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz
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Die Kosten für Ihre persönlichen Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz tragen Sie im Prinzip selbst. Sie können sie als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung absetzen.
Manchmal entschädigt Sie Ihr Arbeitgeber für die Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz, und zwar durch:
- die Zahlung Ihres Zugabonnements,
- die Gewährung einer Entschädigung für die Nutzung Ihres eigenen Fahrzeugs,
- die Gewährung einer Entschädigung für Fahrradbenutzung
- usw.
Diese Entschädigung kann ganz oder teilweise von der Steuer befreit werden.
Was ist eine Fahrt zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz?
Es handelt sich um den Weg, den Sie zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrem festen Arbeitsplatz / Ihren festen Arbeitsplätzen zurücklegen. Die Strecke kann aus mehreren Fahrten bestehen, wenn Sie sie z. B. teilweise mit dem Fahrrad und teilweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen.
Was ist keine Fahrt zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz?
Folgende Fahrten gelten nicht als Fahrt zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz:
- Dienstfahrten (z. B. Kundenbesuche während Ihrer Arbeit),
- private Fahrten (z. B. Umweg, um die Kinder zur Schule zu bringen).
Wie kann ich die Kosten für Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz in meiner Steuererklärung angeben?
Sie können wählen, ob Sie den gesetzlichen Pauschalbetrag anwenden oder die Kosten für Ihre Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz als tatsächliche Werbungskosten nachweisen. Wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten den gesetzlichen Pauschalbetrag nicht übersteigen, ist es nicht sinnvoll, Ihre tatsächlichen Werbungskosten nachzuweisen. Um herauszufinden, welche Option für Sie die beste ist, können Sie eine Simulation in MyMinfin (Tax-on-Web) oder TaxCalc durchführen.
Gesetzlicher Pauschalbetrag
Für den gesetzlichen Pauschalbetrag müssen Sie nichts tun. Sie haben automatisch Anspruch darauf. Wir berechnen den Pauschalbetrag und ziehen ihn automatisch bei der Berechnung Ihrer Steuern ab.
- Für Arbeitnehmer berechnen wir die pauschalen Werbungskosten durch Anwendung eines Prozentsatzes von 30 % auf die Bruttoberufseinkünfte (abzüglich der Beiträge), und zwar mit einem Höchstbetrag von 5.750 Euro (Einkommensjahr 2024, Steuerjahr 2025).
- Für Unternehmensleiter berechnen wir die pauschalen Werbungskosten durch Anwendung eines Prozentsatzes von 3 % auf die Bruttoberufseinkünfte (abzüglich der Beiträge), und zwar mit einem Höchstbetrag von 3.030 Euro (Einkommensjahr 2024, Steuerjahr 2025).
- Für die Entlohnungen von mithelfenden Ehepartnern berechnen wir die pauschale Werbungskosten durch Anwendung eines Prozentsatzes von 5 % mit einem Höchstbetrag von 5.050 Euro (Einkommensjahr 2024, Steuerjahr 2025).
Betrug die Entfernung zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrem Arbeitsplatz am 1. Januar 2025 75 km oder mehr? Dann können Sie für eine Erhöhung des gesetzlichen Pauschalbetrags in Betracht kommen.
Die Erhöhung gilt auch, wenn Sie die meiste Zeit Telearbeit geleistet haben. Wenn Sie jedoch vollständig Telearbeit geleistet haben und im Jahr 2024 nie den Weg zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrem Arbeitsplatz zurückgelegt haben, kommen Sie für die Erhöhung nicht in Betracht.
Geben Sie die Entfernung (einfache Fahrt) zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrem Arbeitsplatz in Kilometern unter Code 1256/2256 an. Runden Sie diese Zahl immer (z. B. wenn die Entfernung 82,4 km beträgt, geben Sie „82“ an).
Tatsächliche Werbungskosten
Wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten den gesetzlichen Pauschalbetrag übersteigen, können Sie sich dafür entscheiden, Ihre tatsächlichen Werbungskosten anzugeben, anstatt den Pauschalbetrag zu verwenden. Sollte der Pauschalbetrag letztendlich doch günstiger sein, wenden wir diesen an. Wir wählen immer die für Sie vorteilhafteste Option.
Um Ihre tatsächlichen Werbungskosten nachzuweisen, müssen Sie Folgendes belegen:
- dass die Kosten sich auf Ihre Berufstätigkeit beziehen,
- dass Sie die Kosten tatsächlich während des Besteuerungszeitraums gemacht und getragen haben und
- dass Sie über die erforderlichen Belege verfügen.
Tatsächliche Werbungskosten geben Sie in der Erklärung unter Code 1258/2258 an.
Die Steuerbefreiung für Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz ist nicht anwendbar, wenn Sie Ihre tatsächlichen Kosten nachweisen und dies die vorteilhafteste Berechnung ergibt.
Wie gebe ich die Entschädigung von meinem Arbeitgeber in meiner Steuererklärung an?
Die Steuerbefreiung, die Sie auf die Entschädigung anwenden können, die Sie von Ihrem Arbeitgeber für Ihre Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz erhalten, hängt vom Verkehrsmittel ab, das Sie für diese Fahrten benutzen. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Pauschalentschädingung für Ihre Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz gewährt, können Sie die Steuerbefreiung pro Verkehrsmittel anwenden, sofern Sie die Kosten dafür nachweisen können.
Die Steuerbefreiung ist nicht anwendbar, wenn Sie Ihre tatsächlichen Kosten nachweisen und dies die vorteilhafteste Berechnung ergibt.
Sie wissen nicht, welche Lösung für Sie am vorteilhaftesten ist? Sie können Ihre Kosten nachweisen und die Befreiung in Ihrer Steuererklärung angeben. Unser Rechenprogramm ermittelt automatisch die vorteilhafteste Option.
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Ich lege den Weg zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmittel zurück
Wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten für Ihr Bus-, U-Bahn- oder Zugabonnement ganz oder teilweise übernimmt (ggf. über ein Drittzahlersystem), ist diese Entschädigung dann vollständig steuerfrei. Die Steuerbefreiung ist jedoch nicht anwendbar, wenn Sie Ihre tatsächlichen Kosten nachweisen und dies die vorteilhafteste Berechnung ergibt.
Die erhaltene Entschädigung geben Sie in Ihrer Erklärung unter Code 1254/2254 an.
Die Steuerbefreiung geben Sie in Ihrer Erklärung unter Code 1255/2255 an.
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Ich lege den Weg zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz mit meinem eigenen Fahrzeug zurück
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Entschädigung für die Nutzung Ihres eigenen Fahrzeugs für Ihre Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz erhalten, ist diese Entschädigung bis zu einem Höchstbetrag von 490 Euro (Einkommensjahr 2024, Steuerjahr 2025) steuerfrei. Die Steuerbefreiung ist jedoch nicht anwendbar, wenn Sie Ihre tatsächlichen Kosten nachweisen und dies die vorteilhafteste Berechnung ergibt.
Die erhaltene Entschädigung geben Sie in Ihrer Erklärung unter Code 1254/2254 an.
Die Steuerbefreiung geben Sie in Ihrer Erklärung unter Code 1255/2255 an.
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Ich lege den Weg zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz mit dem Fahrrad zurück
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Entschädigung für Fahrradbenutzung von maximal 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer erhalten, ist diese bis zu einem Höchstbetrag von 3.500 Euro pro Jahr steuerfrei. Welche Art von Fahrrad (normales Fahrrad, Rennrad, Elektrofahrrad, elektrisch angetriebenes Speed Pedelec, usw.) Sie für Ihre Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz nutzen, spielt dabei keine Rolle, solange es sich nicht um ein motorisiertes Rad oder ein Speed Pedelec handelt, das nicht elektrisch angetrieben wird.
Ist Ihre Entschädigung für Fahrradbenutzung höher als 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer, wird Ihr Arbeitgeber den Teil der Entschädigung, der diesen Grenzwert überschreitet, als steuerpflichtiges Einkommen in Ihrer Lohnabrechnung angeben. Der Betrag, der unter diesem Grenzwert bleibt, wird unter den Entschädigungen für Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz angegeben.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen für Ihre Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz ein Firmenfahrrad zur Verfügung stellt, ist der Wert dieses Vorteils im Prinzip vollständig steuerfrei, solange Sie das Firmenfahrrad tatsächlich für die Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz nutzen.
Ab dem Einkommensjahr 2024 (Steuerjahr 2025) geben Sie die Entschädigung für Fahrradbnutzung und Firmenfahrrad in der Erklärung unter Code 1254/2254 an, ebenso wie die anderen Entschädigungen und Vorteile für die Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz.
Die Steuerbefreiung geben Sie in Ihrer Erklärung unter Code 1255/2255 an.
Die Steuerbefreiung ist nicht anwendbar, wenn Sie Ihre tatsächlichen Kosten nachweisen und dies die vorteilhafteste Berechnung ergibt.
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Ich erhalte ein Mobilitätsbudget von meinem Arbeitgeber
Beim Mobilitätsbudget stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Budget zur Verfügung. Sie können dieses für Folgendes verwenden:
- einen umweltfreundlichen Firmenwagen,
- nachhaltige Verkehrsmittel,
- Wohnkosten.
Sie können sich diesen Betrag auch einfach auszahlen lassen. Eine ausführliche Erläuterung des Mobilitätsbudgets und dessen Verwendungsmöglichkeiten finden Sie auf Mobiliteitsbudget.be.
Ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie das Mobilitätsbudget erhalten, ist Ihr Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, sich an den Kosten für Ihre Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz zu beteiligen, unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel. Wenn Ihr Arbeitgeber zusätzlich zum Mobilitätsbudget auch die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaften übernimmt, Ihnen ein Firmenfahrrad zur Verfügung stellt oder eine Entschädigung für Fahrradbenutzung gewährt, gelten diese Entschädigungen und Vorteile als steuerpflichtiges Einkommen. Sie unterliegen dann den Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern und berechtigen im Prinzip nur zu einer Steuerbefreiung von maximal 490 Euro, wenn es sich um Folgendes handelt:
- eine Entschädigung für Fahrradbenutzung,
- ein Firmenfahrrad oder
- eine Entschädigung für die Nutzung Ihres eigenen Fahrzeugs.
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