Informationen zu Ihren Einkünften aus Verkäufen, Vermietungen und Dienstleistungen über Online-Plattformen (DAC 7)
Verkaufen Sie über eine Online-Plattform (App oder Website) Gegenstände, bieten Sie Dienstleistungen an, vermieten Sie ein unbewegliches Gut oder ein Beförderungsmittel?
In den meisten Fällen müssen diese Plattformen uns Ihre Daten im Rahmen der europäischen Rechtsvorschriften „DAC 7“ übermitteln.
Für den Online-Verkauf von Gegenständen gilt diese Verpflichtung nur, wenn Sie pro Jahr und pro Plattform:
- mehr als 2.000 Euro Umsatz erzielen
- und/oder 30 Verkäufe oder mehr tätigen.
Von den Plattformen übermittelte Informationen
Seit 2024 müssen die Plattformen jedes Jahr folgende Informationen erfassen:
- Ihre Identifikationsdaten (einschließlich Ihrer nationalen Nummer),
- die Nummer des Kontos, das Sie für den Empfang von Zahlungen verwenden (und den Kontoinhaber, wenn es sich nicht um Ihr Konto handelt),
- die Anzahl der getätigten Transaktionen,
- die von Ihnen erzielten Einkünfte,
- die Ihnen in Rechnung gestellten Kosten, Steuern oder Provisionen,
- Im Falle einer Immobilienvermietung kann die Plattform zusätzliche Informationen von Ihnen anfordern.
Einsichtnahme und Verwendung der Informationen
Die Plattformen senden Ihnen diese Informationen zu und bitten Sie gegebenenfalls um deren Vervollständigung.
Anschließend übermitteln sie diese entweder direkt an den FÖD Finanzen oder an den zuständigen Dienst in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der sie uns dann übermittelt.
In MyMinfin > Meine Dokumente können Sie die Steuerkarten mit den uns übermittelten Informationen einsehen.
Wenn Sie den Plattformen die angeforderten Informationen nicht mitteilen, können sie Ihr Konto sperren und ein eventuell verbleibendes Guthaben einfrieren.