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Steuersätze
Ihre in Belgien steuerpflichtigen Einkünfte werden in Stufen unterteilt. Jede Stufe hat einen eigenen Steuersatz (von 25 % bis 50 %).
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Berufseinkünfte
Geben Sie Ihre tatsächlichen Werbungskosten an? In der Regel ist der automatisch gewährte Pauschalbetrag vorteilhafter.
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Vorteile jeglicher Art
Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Vorteile jeglicher Art (Firmenwagen, Smartphone usw.)? Diese Vorteile sind steuerpflichtig.
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Firmenwagen
Haben Sie einen Firmenwagen, den Sie zu persönlichen Zwecken nutzen? Diesen Vorteil müssen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben.
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Entschädigungen für Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz
Die Entschädigung für Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, kann (teilweise) von der Steuer befreit sein.
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Einkünfte aus unbeweglichen Gütern
Mit Ausnahme Ihrer „eigenen Wohnung“ müssen Sie Einkünfte aus unbeweglichen Gütern im In- und Ausland in Ihrer Steuererklärung angeben.
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Sparguthaben und Anlagen
In einigen Fällen müssen Sie Steuern auf die Erträge aus Ihrem Sparkonto und/oder Ihren Anlagen zahlen.
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Ausländische Einkünfte
Als Einwohner Belgiens müssen Sie Ihre weltweiten Einkünfte und im Ausland gelegenen unbeweglichen Güter in Belgien angeben.
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Erhaltene Unterhaltsleitungen
Erhaltene Unterhaltsleistungen müssen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben.
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Flexi-jobs
Haben Sie einen Flexi-Job? Wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, sind die Einkünfte aus Ihrem Flexi-Job innerhalb bestimmter Grenzen von der Steuer befreit.
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Sharing Economy
Nutzen Sie als Privatperson zugelassene Online-Plattformen, um Dienstleistungen für Privatpersonen außerhalb des beruflichen Rahmens anzubieten? Dann sind Sie wahrscheinlich Teil der Sharing Economy.
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Einkünfte aus dem Verkauf von Gegenständen
Verkaufen Sie als Privatperson Gegenstände? In einigen Fällen müssen Sie diese Einkünfte angeben.
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Informationen zu Ihren Einkünften über Online-Plattformen (DAC 7)
Nutzen Sie Online-Plattformen, um etwas zu verkaufen, zu vermieten oder um Dienstleistungen anzubieten? Ihre Daten werden an den FÖD Finanzen weitergeleitet.
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Vermietung über eine Online-Plattform (Airbnb, Booking usw.)
Vermieten Sie als Privatperson ein unbewegliches Gut über eine Online-Plattform? Sie müssen die erzielten Einkünfte erklären.
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Einkünfte als Influencer
Ein Influencer empfiehlt Dienstleistungen oder Produkte über soziale Medien. Für diese Tätigkeit bestehen steuerliche Pflichten.