Welche Waren dürfen Sie nicht ohne Weiteres kaufen?
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Nachgeahmte Waren
Nachgeahmte Waren sind Nachbildungen oder Reproduktionen von Markenprodukten. Es handelt sich also um einen Verstoß gegen geistige Eigentumsrechte. Sie gefährden Ihre Gesundheit und Ihr tägliches Leben!
Stellen Sie sich Folgendes vor:
- Sie nehmen Medikamente ein, die keine oder falsche Wirkstoffe enthalten oder schlecht dosiert sind.
- Ihr Handy explodiert beim Aufladen des Akkus.
Außerdem sind nachgeahmte Waren eine echte Plage für die nationale Wirtschaft und eine reale Bedrohung für die Arbeitsplatzsicherheit in der Europäischen Union.
Wie können Sie nachgeahmte Waren erkennen?
- Der Preis ist ungewöhnlich niedrig.
- Die Qualität und die Verarbeitung sind schlecht.
- Sie werden an ungewöhnlichen Verkaufsstellen angeboten.
- Es finden sich Rechtschreibfehler auf der Verpackung und dem Beipackzettel bzw. der Gebrauchsanweisung.
Was sind mögliche Folgen und Strafen, wenn Sie nachgeahmte Waren mitbringen?
Der Zoll ist befugt, bei der Einfuhr, der Ausfuhr oder der Wiederausfuhr von nachgeahmten Waren einzugreifen, und er ist auch ermächtigt, auf nationalem Hoheitsgebiet tätig zu werden. Falls Sie doch beschließen, nachgeahmte Waren zu gewerblichen Zwecken mitzubringen, müssen Sie wissen, dass jeder Verstoß bestraft werden kann mit:
- der Einziehung und der Zerstörung der zurückgehaltenen Waren sowie der Zahlung der damit verbundenen Bearbeitungs- und Zerstörungskosten,
- einer Schadensersatzklage seitens des Markenrechtsinhabers, über ein Gerichtsverfahren oder anderweitig.
In bestimmten Fällen sogar mit:
- einer Gefängnisstrafe,
- einer Geldbuße.
Unser Tipp: Kaufen Sie Waren immer über offizielle Vertriebskanäle!
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Geschützte Tier- und Pflanzenarten
Wünschen Sie weitere Informationen? Dann wenden Sie sich an den FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt.
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Tierische Erzeugnisse und Lebensmittel
Wünschen Sie weitere Informationen? Dann wenden Sie sich an den Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette.
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Pflanzen, Blumen, Gemüse und Früchte (Phytosanitäre Erzeugnisse)
Wünschen Sie weitere Informationen? Dann wenden Sie sich an den Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette.
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Waffen, Munition, Waffennachbildungen und Sprengstoffe
bpost und Kurierdienste versenden im Allgemeinen keine Waffen über Postsendungen. Außerdem ist der Fernverkauf von Waffen in Belgien verboten.
Neben diesen Einschränkungen dürfen viele Waffen weder ein- noch ausgeführt werden oder es muss eine korrekte Erlaubnis beigefügt sein. Die belgische und die regionale Gesetzgebung führen eine Kategorie von verbotenen Waffen auf, die vom Zoll immer beschlagnahmt werden. Dabei handelt es sich um automatische Feuerwaffen und Granaten, aber auch um Spring- und Fallmesser mit Arretierung sowie Schlagringe. Solche Waffen dienen ausschließlich zum Töten, Verwunden oder Bedrohen von Personen und sind für Privatpersonen nie zugelassen. Die vollständige Liste befindet sich im Gesetz vom 8. Juni 2006 zur Regelung der wirtschaftlichen und individuellen Tätigkeiten mit Waffen auf der Website des FÖD Justiz.
Für die Einfuhr anderer Feuerwaffen müssen Sie über die korrekte Erlaubnis verfügen. Der Zoll kontrolliert das Vorhandensein und die Angaben dieser Dokumente und schreitet ein, wenn Unstimmigkeiten auftreten. Die belgischen Regionen sind für das Ausstellen von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen für Waffen zuständig. -
Arzneimittel
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die FAAG.
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Betäubungsmittel
Betäubungsmittel (Drogen) wie Haschisch, Kokain und Heroin dürfen Sie nicht über die Grenze mitnehmen, d. h. sie ein- oder ausführen. Wenn der Zoll solche Drogen in einer Postsendung findet, werden sie zerstört, und Sie können verfolgt werden.
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Kulturgüter
Der Begriff „Kulturgüter“ bezieht sich im Allgemeinen auf Kunstgegenstände, die man normalerweise in einem Museum vorfindet.
- Wenden Sie sich an:
- oder den FÖD Wirtschaft.
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Akzisenprodukte
Alkohol und alkoholische Getränke
Für Alkohol und alkoholische Getränke sind keine Abgaben in Belgien geschuldet, wenn Sie als Privatperson diese Getränke über einen Webshop kaufen, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassen ist, und Sie diese selbst aus dem anderen EU-Mitgliedstaat nach Belgien befördern. Das ist jedoch nicht wirklich der Sinn und Zweck eines Internetkaufs.
Wenn der Verkäufer eines Webshops in einem anderen EU-Mitgliedstaat jedoch Alkohol und alkoholische Getränke aus dem anderen EU-Mitgliedstaat zu Ihnen als Privatperson befördert, sprechen wir von einem „Fernverkauf“. Die Akzisen, der Verpackungsbeitrag und die MwSt. sind zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren in Belgien geschuldet.
Im Prinzip ist der ausländische Verkäufer, der die Beförderung an Sie als Privatperson organisiert, oder sein belgischer Fiskalvertreter verpflichtet, die vorgenannten Akzisen, den Verpackungsbeitrag und die MwSt. zu zahlen. Wenn diese Person dies jedoch unterlässt, können Sie schlussendlich zur Zahlung der belgischen Abgaben verpflichtet werden.
Alkoholfreie Getränke, Tee und Kaffee
Auf alkoholfreie Getränke, Tee und Kaffee sind keine Abgaben in Belgien geschuldet, wenn Sie diese Getränke als Privatperson über einen Webshop kaufen, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassen ist, und Sie diese selbst aus dem anderen EU-Mitgliedstaat befördern. Das ist jedoch nicht wirklich der Sinn und Zweck eines Internetkaufs.
Wenn der Verkäufer jedoch alkoholfreie Getränke, Tee oder Kaffee über seinen Webshop anbietet und die Ware zu Ihnen als Privatperson nach Belgien befördert, muss er die belgischen Akzisen bezahlen.Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, achten Sie am besten darauf, dass die Rechnung die Akzisen enthält.
Tabakwaren
Der Kauf und Verkauf von Tabakwaren (Zigaretten, Zigarren, Rauchtabak, Wasserpfeifentabak usw.) über Webshops oder Internetplattformen ist in Belgien verboten.
Alle Webshops – auch solche aus EU-Mitgliedstaaten oder Ländern, die nicht zur EU gehören –, die Tabakwaren in Belgien online verkaufen, tun dies hier also illegal. Sie können auch als Käufer in Belgien bestraft werden.
Auch der Verkauf von (nikotinhaltigen) E-Zigaretten und deren Nachfüllungen über einen Webshop ist in Belgien verboten.Prüfen Sie die Akzisensätze
Wussten Sie, dass die Akzisen (Verbrauchsteuern) in allen EU-Mitgliedstaaten verschieden sind? Die jeweils geltenden Akzisensätze finden Sie auf www.fisconetplus.be, Steuerwesen, Akzisen, Verwaltungsrichtlinien, Akzisensätze. Die hier genannten Beträge sind rein informativ und können nicht bei eventuellen Feststellungen verwendet werden, da sie nicht aktuell oder falsch sein können.
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Wir können Ihre Sendung in Verwahrung nehmen oder in beschlagnahmen
Wir können Ihre Sendung (für die Dauer der Untersuchung) in Verwahrung nehmen oder in folgenden Fällen beschlagnahmen:
- Es liegt ein Verdacht auf einen Verstoß vor, der weitere Untersuchungen erfordert.
- Es liegt ein offensichtlicher Verstoß vor: Verstoß gegen Sicherheitsmaßnahmen, Gesundheitsvorschriften, wirtschaftliche Maßnahmen (nachgeahmte Waren, Betäubungsmittel usw.).
- Es besteht eine Genehmigungspflicht (Waffen usw.) und es sind nicht alle Bedingungen erfüllt (z. B. fehlende Angaben usw.).
- Usw.