Zusatzkosten in Bezug auf Ihr Päckchen

Wenn Waren außerhalb der EU gekauft werden oder Sie Geschenke von einem Familienangehörigen, einem Freund oder einer Freundin aus einem Nicht-EU-Land erhalten, dann müssen Sie, abhängig von der Ware, bestimmte Abgaben zahlen, nämlich Einfuhrabgaben, MwSt., Akzisen usw. 
  • Sie erhalten Waren von einer Privatperson außerhalb der EU

    Wenn eine Privatperson (Familienangehöriger, Freund oder Bekannter), die außerhalb der EU wohnhaft ist, Ihnen ein Paket sendet, müssen Sie bei dessen Einfuhr Einfuhrabgaben, MwSt. und gegebenenfalls Akzisen bezahlen, selbst wenn es ein Geschenk ist. 

    Sind folgende Bedingungen erfüllt, können Sie von den Abgaben befreit werden: 

    • Es muss sich um eine kostenlose Sendung von Privatperson zu Privatperson handeln. 
    • Sie müssen sich als Adressat in Belgien befinden. 
    • Es muss sich um eine Sendung ohne geschäftlichen Charakter handeln. Das ist eine Sendung, die gleichzeitig: 
      • einen gelegentlichen Charakter hat, 
      • ausschließlich Waren für den persönlichen Gebrauch enthält und 
      • für die der Adressat nichts zahlt. 
    • Der Wert der Sendung liegt unter 45 Euro. Liegt der Wert über 45 Euro und besteht die Sendung aus mehreren Waren, dann können Sie für einen Teil der Waren, die einzeln oder zusammen höchstens 45 Euro wert sind, von den Abgaben befreit werden. 
  • Sie kaufen Waren außerhalb der EU

    Für jede Warenart gibt es eine besondere Warennummer und einen Einfuhrzolltarif, der in der Tarbel-Anwendung zu finden ist. Alle bestehenden Waren sind in verschiedene Kapitel unterteilt. Für jede Ware wird vermerkt, welche Abgaben gezahlt werden müssen. Diese Suche ist nicht einfach, aber Sie können sich dabei von einem Zollvertreter helfen lassen. 

    • Auf kommerzielle Sendungen wird immer die MwSt. erhoben.
    • Die Einfuhrabgaben werden erhoben, wenn der Wert des Pakets (auch eines Geschenks) 150 Euro übersteigt. 
    • Überblick über die Einfuhrabgaben auf die häufigsten Online-Einkäufe

      Smartphone 

      0 % Einfuhrabgaben 

      21 % MwSt. 

      Laptops und Tablets 

      0 % 

      21 % 

      Kopfhörer und Mikrofone 

      0 % 

      21 % 

      Spielzeug 

      0 % bis 4,7 % 

      21 % 

      Bücher 

      0 % 

      6 % 

      Gesellschaftsspiele, Videospiele 

      0 % bis 2,7 % 

      21 % 

      Koffer und Taschen 

      0 % bis 9,7 % 

      21 % 

      Schuhe und Stiefel 

      3,5 % bis einschl. 17 % 

      21 % 

      Schmuck und Juwelen 

      0 % bis 4 % 

      21 % 

      Kleidung 

      0 % bis 12 % 

      21 % 

      Schönheits- und Pflegeprodukte 

      0 % bis 6,5 % 

      21 % 

      Auto- und Motorteile 

      3 % bis 4,5 % 

      21 % 

      Armbanduhren 

      4,5 % 

      (Sie zahlen mindestens 0,30 € und höchstens 0,80 € pro Uhr) 

      21 % 

      Duftwasser und Eau de Toilette 

      0 % 

      21 % 

    • Beispiel einer Berechnung von Zusatzkosten auf Ihr Paket

      Beispiel 1 einer Berechnung von Zusatzkosten: 

      • Kauf von Modeschmuck über einen chinesischen Webshop
        • Wert: 160 Euro 
        • Einfuhrabgaben: 4 % 
        • Versandkosten: 35 Euro 
        • Versicherungskosten: 5 Euro 
        • MwSt.: 21 % 
      • Berechnung Einfuhrabgaben: 
        • Zollwert = Rechnungswert der Waren (160 Euro) + Versandkosten (35 Euro) + Versicherungskosten (5 Euro) = 200 Euro 
        • Einfuhrabgaben = 4 % auf 200 Euro = 8 Euro 
      • Berechnung der MwSt. bei der Einfuhr: 
        • Besteuerungsgrundlage für die MwSt. = Zollwert (200 Euro) + Einfuhrabgaben (8 Euro) = 208 Euro 
        • MwSt. = 21 % auf 208 Euro = 43,68 Euro 
      • An Ihren Auslieferer zu zahlender Gesamtbetrag: 
        • Einfuhrabgaben (8 Euro) + MwSt. (43,68 Euro) = 51,68 Euro + Kosten für die zollamtliche Abfertigung 

      Beispiel 2 einer Berechnung von Zusatzkosten: 

      • Kauf einer Lederhandtasche über eine Website in Hongkong 
        • Wert: 450 Euro 
        • Einfuhrabgaben: 3 % 
        • Versandkosten: 35 Euro 
        • MwSt.: 21 % 
      • Berechnung Einfuhrabgaben: 
        • Zollwert = Rechnungswert der Waren 
        • (450 Euro) + Versandkosten (35 Euro) = 485 Euro 
        • Einfuhrabgaben = 3 % auf 485 Euro = 14,55 Euro 
      • Berechnung der MwSt. bei der Einfuhr: 
        • Besteuerungsgrundlage für die MwSt. = Zollwert (485 Euro) + Einfuhrabgaben (14,55 Euro) = 499,55 Euro 
        • MwSt. = 21 % auf 499,55 Euro = 104,91 Euro 
      • An Ihren Auslieferer zu zahlender Gesamtbetrag: 
        • Einfuhrabgaben (14,55 Euro) + MwSt. (104,91 Euro) = 119,46 Euro + Kosten für die zollamtliche Abfertigung 

      Beispiel 3 einer Berechnung von Zusatzkosten: 

      • Kauf von einem Paar Sportschuhe über eine amerikanische Versteigerungsseite 
        • Wert: 48 Euro 
        • Einfuhrabgaben: 16,9 % 
        • Versandkosten: 20 Euro 
        • MwSt.: 21 % 
      • Berechnung Einfuhrabgaben: 
        • Zollwert = Rechnungswert der Waren (48 Euro) + Versandkosten (20 Euro) = 68 Euro 
        • Einfuhrabgaben = 0 Euro (der tatsächliche Wert (48 Euro) ist niedriger als die Befreiungsschwelle von 150 Euro) 
      • Berechnung der MwSt. bei der Einfuhr: 
        • Besteuerungsgrundlage für die MwSt. = Zollwert (68 Euro) + Einfuhrabgaben (0 Euro) = 68 Euro 
        • MwSt. = 21 % auf 68 Euro = 14,28 Euro 
      • An Ihren Auslieferer zu zahlender Gesamtbetrag: 
        • Einfuhrabgaben (0 Euro) + MwSt. (14,28 Euro) = 14,28 Euro + Kosten für die zollamtliche Abfertigung 

      Beispiel 4 einer Berechnung von Zusatzkosten: 

      • Kauf eines Puzzles über eine chinesische Website 
        • Wert: 15 Euro 
        • Einfuhrabgaben: 4,7 % 
        • Versandkosten: 5 Euro 
        • MwSt.: 21 % 
      • Berechnung der MwSt. bei der Einfuhr: 
        • Zollwert = Rechnungswert der Waren (15 Euro) + Versandkosten (5 Euro) = 20 Euro 
        • Einfuhrabgaben = 0 Euro (der tatsächliche Wert (15 Euro) ist niedriger als die Befreiungsschwelle von 150 Euro) 
        • MwSt. = 21 % auf 20 Euro = 4,20 Euro 
      • An Ihren Auslieferer zu zahlender Gesamtbetrag: 
        • MwSt. (4,20 Euro) + Kosten für die zollamtliche Abfertigung 
    • Wichtige Punkte, die bei der Berechnung der Zusatzkosten für Ihr Paket zu beachten sind

      1. Die Tarife können sich ändern und variieren, je nachdem, wer Ihr Paket zustellt. 
      2. Es ist oft schwierig zu bestimmen, um welche Art Ware es sich letztlich handelt. Die angegebenen Prozentsätze dienen daher nur als Beispiele. Damit Sie genau wissen, was Sie bezahlen müssen, müssen Sie die Warennummer kennen, die Sie über Tarbel ermitteln können. 
      3. Außerdem kann auch der Versender/Anmelder Kosten für die erbrachten Zollformalitäten berechnen, die dann in manchen Fällen als „Zollgebühren“ angegeben werden. 
      4. Der Käufer kann mit anderen Nebenkosten konfrontiert werden (z. B. Antidumpingzöllen) und diese können hoch ausfallen (40 % und mehr sind möglich).