Nach Belgien kommen - Steuererklärung

Wenn Sie sich in Belgien niederlassen, müssen Sie, je nachdem, wo Sie Ihren Wohnsitz haben und/oder ob Sie in Belgien Einkünfte erzielen oder nicht, verschiedene Angelegenheiten beim FÖD Finanzen erledigen, wie z.B. eine Steuererklärung einreichen. 
  • Was ist Ihre Situation?

    • Wie finde ich heraus, ob ich der Steuer der natürlichen Personen unterliege?

      Die Einwohner des Königreichs Belgien (natürliche Personen) unterliegen der Steuer der natürlichen Personen. 
      Sie sind ein Einwohner des Königreichs Belgien, wenn: 

      • Sie Ihren „Wohnsitz“ in Belgien haben. 
        Der „Wohnsitz“ zeichnet sich durch eine gewisse Dauerhaftigkeit und Kontinuität aus. Es handelt sich um den Ort, an dem Sie tatsächlich und dauerhaft wohnen.  
      • Oder wenn Sie Ihren „Vermögenssitz“ in Belgien haben (wenn Sie keinen „Wohnsitz“ in Belgien haben).   
        Der „Vermögenssitz“ kann als der Mittelpunkt Ihrer Wirtschaftstätigkeiten oder Ihrer Vermögensinteressen beschrieben werden. Es handelt sich um den Ort, an dem Sie Ihr Vermögen verwalten. 

      Die Begründung des „Wohnsitzes“ oder des „Vermögenssitzes“ wird entsprechend den tatsächlichen Umständen beurteilt. 

      Wenn Sie in einem belgischen Bevölkerungsregister eingetragen sind, besteht eine gesetzliche Vermutung, dass Sie ein Einwohner des Königreichs Belgien sind. Diese gesetzliche Vermutung ist widerlegbar, d. h. Sie können nachweisen, dass Sie nicht als Einwohner des Königreichs anzusehen sind. 
      Wenn Sie und Ihr Partner verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend sind, liegt der Steuerwohnsitz dort, wo sich der Familienhaushalt befindet. Die Ehepartner oder gesetzlich Zusammenwohnenden unterliegen also grundsätzlich: 

      • entweder beide der Steuer der natürlichen Personen, wenn sich der Familienhaushalt in Belgien befindet,  
      • oder beide der Steuer der Gebietsfremden, wenn sich der Familienhaushalt im Ausland befindet. Wenn Ihr Partner keine Einkünfte in Belgien erzielt, unterliegt er nicht der Steuer der Gebietsfremden, aber seine Einkünfte müssen in der Erklärung angegeben werden, damit Ihre Steuerberechnung korrekt ist.