Erstattung des Mobiliensteuervorabzugs als Gebietsfremder
Als Gebietsfremder können Sie eine Erstattung des Mobiliensteuervorabzugs beantragen. Senden Sie uns Ihren Antrag per Post und legen Sie alle erforderlichen Dokumente bei.
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Sind Sie Gebietsfremder und wurde ein Mobiliensteuervorabzug auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren einbehalten, die von einer belgischen Gesellschaft zuerkannt wurden? Sie können die Erstattung gemäß den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (und gegebenenfalls gemäß innerstaatlichem Recht) innerhalb von 5 Jahren ab dem 1. Januar des Jahres beantragen, in dem der nicht in die Heberolle eingetragene Mobiliensteuervorabzug gezahlt wurde.
Senden Sie Ihren Erstattungsantrag per Post an:
Zentrum KMU Besondere Angelegenheiten – Team 6
Bd du Jardin Botanique 50 boîte 3429
1000 Brüssel
BelgienJe nach Art Ihres Antrags müssen Sie mehrere Dokumente beifügen.
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Kontaktieren Sie uns per E-Mail, Telefon oder Post:
- +32 2 572 57 57
- Centre PME Matières spécifiques - Team 6
Bd du Jardin Botanique 50, boîte 3429
1000 Brüssel
Belgien