Einfuhr eines Fahrzeugs

Sie haben Ihr Traumfahrzeug gekauft, jedoch nicht in Belgien? Dann müssen Sie Ihr Fahrzeug noch nach Belgien einführen, um es auf Ihren Namen zuzulassen. Dies können Sie über die elektronische Anwendung E705 machen oder Sie wenden sich an ein Hilfszollamt Ihrer Wahl, um Ihr E705 zu erhalten.
  • Ein E705 ist ein kostenloses elektronisches Signal, das es der DIV (Direktion für Fahrzeugzulassungen) ermöglicht, bei der Beantragung eines Kennzeichens zu überprüfen, ob das Fahrzeug sich rechtmäßig auf belgischem Hoheitsgebiet befindet. Die selbstklebende Vignette 705 wird durch ein elektronisches Signal „E705“ ersetzt (vom Zoll zur DIV). 

    Mehrwertsteuerpflichtige müssen und Privatpersonen können ihr E705 über die Anwendung E705 beantragen. Sie können Ihren Antrag in einer der drei Landessprachen (Französisch, Niederländisch oder Deutsch) einreichen. Der Antrag wird dann gemäß dem Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten bearbeitet. Wir verfügen über eine gesetzliche Frist von 120 Tagen, um Ihren Antrag zu bearbeiten. Bei einer ungünstigen Entscheidung nimmt die zuständige Zollstelle erneut Kontakt zu Ihnen auf. 

  • Welche Zollformalitäten müssen Sie erledigen, um das Fahrzeug auf Ihren Namen zuzulassen? 

    Sobald Sie das Fahrzeug nach Belgien einführen, müssen Sie es beim Zoll anmelden. Das geht einfach über die Anwendung E705 auf My Minfin àMeine Erklärung und meine Steuern à Ein Fahrzeug anmelden (E705). Sie können das Fahrzeug auch bei einer Hilfszollstelle Ihrer Wahl anmelden.  

    Achtung! Hier geht es nicht um ein Fahrzeug, das Sie nach Belgien einführen, weil Sie umziehen. 

  • Wo haben Sie Ihr Fahrzeug gekauft?