Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes (Privatpersonen)

Wenn Sie ausländische Einkünfte haben, benötigen Sie möglicherweise eine Bescheinigung, die belegt, dass Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz tatsächlich in Belgien haben.
  • Wir können Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, wenn die Einkünfte ausländischer Herkunft aus einem Land stammen, mit dem Belgien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen hat.

    Sie können eine „einfache“ Bescheinigung, sprich ohne Angabe des Zeitraums oder der Einkünfte, oder eine Bescheinigung für einen bestimmten Zeitraum, mit oder ohne Angabe der Einkünfte, beantragen.

    Je nachdem, um welches Land es sich handelt, benötigen Sie gegebenenfalls eine Legalisation oder Apostille.

    Wir stellen nur unsere eigenen Bescheinigungen aus. Wir bestätigen keine Bescheinigungen, die aus anderen Ländern kommen.

    „Einfache“ Bescheinigung (ohne Angabe des Zeitraums oder der Einkünfte) 

    In den meisten Fällen benötigen Sie nur eine Bescheinigung, dass Ihr steuerlicher Wohnsitz in Belgien liegt, ohne weitere Angaben.  

    Beantragen Sie Ihre Bescheinigung vorzugsweise online, damit Sie sie noch am selben Tag erhalten (wenn Sie die Bedingungen erfüllen). 

    Online: einfach und schnell 

    Wie vorgehen? 

    1. Rufen Sie den Anmeldebildschirm von MyMinfin auf. 
    2. Identifizieren Sie sich (beispielsweise über die Anwendung itsme® oder mit Ihrem Personalausweis und einem Kartenleser). 
    3. Sie gelangen direkt auf die Seite „Meine Interaktionen > Ein Dokument beantragen“. 
    4. Wählen Sie in der Drop-down-Liste „Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes in Belgien (276 conv)“ aus.

    Noch am Tag der Beantragung wird (wenn Sie die Bedingungen erfüllen) Ihre Bescheinigung in der Rubrik „Meine Dokumente“ in MyMinfin verfügbar sein. Wenn Sie in Ihrer eBox die Benachrichtigungen aktiviert haben, werden Sie darüber informiert.  

    Per Post: Berücksichtigen Sie die Bearbeitungszeit 

    1. Füllen Sie das Formular aus. 
    2. Legen Sie eine Kopie Ihrer Vollmacht bei, wenn Sie ein Bevollmächtigter sind. 
    3. Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und senden Sie es an Ihren zuständigen Dienst (wählen Sie „Internationale Verträge – Wohnsitzbescheinigung“)  

    Sie erhalten dann Ihre Bescheinigung per Post (wenn Sie die Bedingungen erfüllen), und zwar einen Monat nach Einreichen Ihres Antrags. 

    Wenn Sie selbstständig sind, verwenden Sie das spezifische Formular

    Über einen Buchprüfer 

    Ihr Buchprüfer kann Ihren Antrag auf Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes einreichen (mit einer aktiven Vollmacht Steuererklärung StnP-StGF oder Steuerlicher Wohnsitz). 

    In den meisten Fällen erstellt Ihr Buchprüfer die Vollmacht in Ihrer gesicherten Anwendung Vollmachten

    Anschließend müssen Sie diese Vollmacht aktivieren: 

    1. Melden Sie sich in der Anwendung an, entweder mit itsme® oder mit Ihrem Personalausweis und Ihrem PIN-Code (Code vergessen?). 
    2. Klicken Sie auf den Link unter „Vollmachten, die ich unterzeichnen muss“. 
    3. Folgen Sie den Schritten auf dem Bildschirm, um Ihre Vollmacht zu unterzeichnen

    Über Ihre Bank (oder ein anderes Finanzinstitut) 

    Ihre Bank kann Ihren Antrag auf Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes einreichen (mit einer aktiven Vollmacht Steuerlicher Wohnsitz).  

    In den meisten Fällen erstellt Ihre Bank die Vollmacht in Ihrer gesicherten Anwendung Vollmachten

    Anschließend müssen Sie diese Vollmacht aktivieren: 

    1. Melden Sie sich in der Anwendung an, entweder mit itsme® oder mit Ihrem Personalausweis und Ihrem PIN-Code (Code vergessen?). 
    2. Klicken Sie auf den Link unter „Vollmachten, die ich unterzeichnen muss“. 
    3. Folgen Sie den Schritten auf dem Bildschirm, um Ihre Vollmacht zu unterzeichnen

    Bescheinigung für einen bestimmten Zeitraum, mit oder ohne Angabe der Einkünfte 

    Die belgische Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes wird immer mit einem Ausstellungsdatum ausgestellt. 

    Wenn kein Steuerzeitraum angegeben ist, wird die Bescheinigung immer für das Einkommensjahr ausgestellt, das dem Jahr des Ausstellungsdatums der Bescheinigung entspricht. 

    Wenn Sie eine Bescheinigung mit Angabe eines bestimmten Zeitraums (insbesondere für Einkünfte eines früheren Zeitraums) und/oder der Beträge der Einkünfte benötigen (zum Beispiel für die Schweiz), verwenden Sie eines dieser Formulare, die Sie per Post einsenden (Sie können den Antrag nicht online stellen): 

    Füllen Sie das Formular aus, drucken Sie es aus und senden Sie es an Ihren zuständigen Dienst (wählen Sie „Internationale Verträge – Wohnsitzbescheinigung“).  

    Sie erhalten dann Ihre Bescheinigung per Post ‚(wenn Sie die Bedingungen erfüllen), und zwar ein bis drei Monate nach Einreichen Ihres Antrags. 

    Wenn Sie selbstständig sind, verwenden Sie das spezifische Formular

    Legalisation oder Randbemerkung 

    Die Legalisation oder Randbemerkung ermöglicht es, die Herkunft des Dokuments zu bestätigen. Je nachdem, um welches Land es sich handelt, benötigen Sie gegebenenfalls eine Legalisation oder Randbemerkung.  

    Ein Dokument legalisieren oder mit einer Randbemerkung versehen zu lassen, ist kostenpflichtig. Mehr Informationen auf der Webseite des FÖD Auswärtige Angelegenheiten

    Sobald Sie Ihre Bescheinigung erhalten haben, können Sie den Antrag stellen 

    • entweder online (über MyMinfin), wenn Sie die Bescheinigung digital erhalten haben und diese in MyMinfin > „Meine Dokumente“ verfügbar ist, 
    • oder per Post. 

    In beiden Fällen wird der FÖD Finanzen Ihren Antrag an den FÖD Auswärtige Angelegenheiten weiterleiten. 

    Wie stelle ich den Antrag online über MyMinfin? 

    1. Füllen Sie das Formular aus

      Füllen Sie das Formular aus und speichern Sie es auf Ihrem Computer. Ihre E-Mail-Adresse ist erforderlich, um Ihren Antrag an den FÖD Auswärtige Angelegenheiten weiterleiten zu können.

    2. Gehen Sie auf MyMinfin

    3. Füllen Sie die Felder aus, um das Formular über MyMinfin zurückzusenden

      • Wählen Sie „Ich verwende den dreistelligen Code, der auf dem Schreiben, den ich erhalten habe, angegeben ist“ und geben Sie den Code des Dienstes an, der sich oben auf der Bescheinigung befindet. 
      • Klicken Sie auf „Weiter“. 
      • Laden Sie das ausgefüllte Formular in das Feld „Dokument hinzufügen“ hoch. 
      • Im Feld „Referenz FÖD Finanzen des Schreibens“ geben Sie Folgendes an: „276Conv – Legalisation/Randbemerkung“.
  • Sie erhalten per E-Mail eine Zahlungsaufforderung des FÖD Auswärtige Angelegenheiten. Sobald die Zahlung erfolgt ist, wird der FÖD Auswärtige Angelegenheiten Ihren Antrag bearbeiten und Sie erhalten eine E-Mail mit dem Link zu dem legalisierten oder mit Randbemerkungen versehenen Dokument.  

    Wie stelle ich den Antrag per Post? 

    Füllen Sie das Formular aus, drucken und unterschreiben Sie es. 

    Senden Sie das ausgefüllte Formular. Legen Sie eine Kopie der Bescheinigung bei und senden Sie alles an Ihren zuständigen Dienst (wählen Sie „Internationale Verträge – Wohnsitzbescheinigung“).  

    Sie erhalten per E-Mail eine Zahlungsaufforderung des FÖD Auswärtige Angelegenheiten. Sobald die Zahlung erfolgt ist, wird der FÖD Auswärtige Angelegenheiten Ihren Antrag bearbeiten und Sie erhalten eine E-Mail mit dem Link zu dem legalisierten oder mit Randbemerkungen versehenen Dokument. 

    Die Bescheinigung an die ausländische Verwaltung weiterleiten 

    Wenn Sie eine Bescheinigung im PDF-Format erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, sie unverändert an die ausländische Verwaltung weiterzuleiten. Diese kann dann leichter die Echtheit des Dokuments überprüfen. 

    Falls erforderlich, ist es jedoch möglich, eine ausgedruckte Kopie zu senden. 

    Die Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes erhalten, ohne sie beantragt zu haben  

    Bestimmte Banken (und andere Finanzinstitute) beantragen beim FÖD Finanzen eine Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes ihrer Kunden. Sie tun dies für Kunden, die über die Bank Einkünfte von einem Konto im Ausland oder aus einer ausländischen Investition erhalten. 

    Die Bank stellt den Antrag, aber als Kunde erhalten Sie die Bescheinigung auch in der Rubrik „Meine Dokumente“ in MyMinfin. Sie können Informationen zum Antrag auch in MyMinfin finden (klicken Sie auf „Ein Dokument beantragen“ und dann auf „Verlauf der Anträge“). 

    Wenn Sie in Ihrer eBox die Benachrichtigungen aktiviert haben, erhalten Sie für jede angeforderte Bescheinigung eine Benachrichtigung.  

    Nach Erhalt der Bescheinigung brauchen Sie nichts zu unternehmen. Wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, wenn Sie weitere Informationen wünschen.