Wegzug aus Belgien

  • Wegzug aus Belgien in ein EU-Land

    In diesem Fall brauchen Sie Ihre Umzugsgüter oder Ihre persönlichen Gegenstände nicht beim Zoll anzumelden. Denn innerhalb der Europäischen Union (EU) herrscht freier Warenverkehr. 

    Allerdings gibt es Regeln für: 

    • Akzisenprodukte, 
    • Fahrzeuge, 
    • Haustiere, 
    • Kulturgüter, 
    • Verbotene Waren. 
  • Wegzug aus Belgien in ein Nicht-EU-Land

    Ziehen Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) um? Dann müssen Sie beim Zoll eine Ausfuhranmeldung für Ihre Umzugsgüter einreichen. Dabei müssen Sie eine Inventarliste der Gegenstände vorlegen, die Sie mitnehmen. 

    Außerdem gibt es für folgende Güter zusätzliche besondere Regelungen: 

    • Akzisenprodukte, 
    • Fahrzeuge, 
    • Haustiere, 
    • Kulturgüter, 
    • Verbotene Waren. 
  • Was müssen Sie für den Zoll im Bestimmungs- und Durchreiseland tun?

    Erkundigen Sie sich bei den Behörden des Bestimmungs- oder Durchreiselandes, welche (Zoll)Angelegenheiten Sie im Bestimmungs- oder Durchreiseland erledigen müssen. Oder erkundigen Sie sich bei Ihrem internationalen Umzugsunternehmen.