Belgie verlassen - Steuererklärung
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Wie finde ich heraus, ob ich der Steuer der natürlichen Personen unterliege?
Die Einwohner des Königreichs Belgien (natürliche Personen) unterliegen der Steuer der natürlichen Personen in Belgien.
Sie sind ein Einwohner des Königreichs Belgien, wenn:
- Sie Ihren „Wohnsitz“ in Belgien haben.
- Oder wenn Sie Ihren „Vermögenssitz“ in Belgien haben (wenn Sie keinen „Wohnsitz“ in Belgien haben).
Der „Wohnsitz“ zeichnet sich durch eine gewisse Dauerhaftigkeit und Kontinuität aus. Es handelt sich um den Ort, an dem Sie tatsächlich und dauerhaft wohnen.
Der „Vermögenssitz“ kann als der Mittelpunkt Ihrer Wirtschaftstätigkeiten oder Ihrer Vermögensinteressen beschrieben werden.
Die Begründung des „Wohnsitzes“ oder des „Vermögenssitzes“ wird entsprechend den tatsächlichen Umständen beurteilt.Wenn Sie im Nationalregister in Belgien eingetragen sind, besteht eine gesetzliche Vermutung, dass Sie ein Einwohner des Königreichs Belgien sind (diese Vermutung ist widerlegbar).
Wenn Sie und Ihr Partner verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend sind, liegt der Steuerwohnsitz dort, wo sich der Familienhaushalt befindet. Die Ehepartner oder gesetzlich Zusammenwohnenden unterliegen also
- entweder beide der Steuer der natürlichen Personen, wenn sich der Familienhaushalt in Belgien befindet,
- oder beide der Steuer der Gebietsfremden, wenn sich der Familienhaushalt im Ausland befindet.
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