Steuerpflichtige-Impatriates und Forscher-Impatriates

Arbeiten Sie in Belgien als Führungskraft oder Forscher-Impatriate? Unter bestimmten Bedingungen haben Sie Anspruch auf ein vorteilhaftes Besteuerungssystem für „Steuerpflichtige-Impatriates“ oder „Forscher-Impatriates“.

Wenn Sie ab dem 1. Januar 2022 in Belgien zu arbeiten begonnen und Entlohnungen erhalten haben, kann Ihr belgischer Arbeitgeber unter den vom Gesetz vorgesehenen Bedingungen und Begrenzungen bestimmte Kosten übernehmen, die als Erstattungen von eigenen Ausgaben des Arbeitgebers gelten.

Bescheinigung

Um die Anwendung des besonderen Besteuerungssystems zu beantragen, müssen Sie eine Bescheinigung ausfüllen, unterzeichnen und Ihrem Arbeitgeber aushändigen, der Sie dem Antragsformular beifügt: