Konten im Ausland

Besitzen Sie oder haben Sie im Laufe des Jahres ein Konto im Ausland besessen? Als Inhaber/Mitinhaber dieses Kontos müssen Sie es sowohl bei der zentralen Kontaktstelle (ZKS) der Belgischen Nationalbank als auch in Ihrer Steuererklärung angeben.

Welche Konten gebe ich an? 

Art der betroffenen Konten

Sie müssen jede Art von Konto angeben, das bei einem Bank-, Wechsel-, Kredit oder Sparinstitut mit Sitz im Ausland eröffnet wurde:

  • Ausländische Bankkonten
    Jedes Bankkonto (Girokonto, Sparkonto usw.), das bei einem im Ausland ansässigen Finanzinstitut eröffnet wurde.
  • Ausländische Wertpapierkonten
    Konten, die zum Halten von Finanztiteln (Aktien, Schuldverschreibungen usw.) im Ausland verwendet werden.
  • Kryptowährungskonten
    Auch wenn sich die genauen Pflichten ändern können, ist es ratsam, im Ausland befindliche Kryptowährungskonten anzugeben.

Sie müssen grundsätzlich keine Konten wie Paypal, Google usw. angeben, es sei denn

  • sie stehen mit einer beruflichen Tätigkeit in Verbindung oder
  • es bleibt Geld auf diesen Konten über den Zeitraum hinaus, der aus technischer Sicht unbedingt erforderlich ist, um die Transaktionen durchzuführen.

Melden Sie ein solches Konto bei der ZKS? Vervollständigen Sie das Feld „Kontonummer“ mit der E-Mail-Adresse, die Sie Paypal, Google usw. mitgeteilt haben, um die Transaktion durchzuführen.

Haben Sie eine Lebensversicherung im Ausland?

Sie müssen die Existenz von individuellen Lebensversicherungskonten, die bei einem im Ausland ansässigen Versicherungsunternehmen abgeschlossen wurden, nur in Ihrer Steuererklärung angeben (in Rahmen XIII, Rubrik B). Sie müssen diese Konten nicht bei der ZKS melden.

Unabhängig von der Dauer

Sie müssen diese Konten auch dann angeben, wenn sie im Laufe des Jahres nur für kurze Zeit bestanden haben.

Wie gebe ich die Konten an? 

Sobald Sie ein Konto im Ausland eröffnen, müssen Sie es persönlich angeben, auch:

  • wenn Sie der Mitinhaber des Kontos sind oder
  • wenn Ihr Kind Inhaber/Mitinhaber des Kontos ist.

Bei der zentralen Kontaktstelle Konten und Finanzverträge (ZKS)

Sie müssen die Existenz Ihrer Konten im Ausland immer über ein spezielles Formular bei der ZKS der Belgischen Nationalbank melden.

Online

Geben Sie Ihre ausländischen Konten an, indem Sie das Formular auf der Website der Belgischen Nationalbank direkt online ausfüllen.

Sie müssen sich anmelden:

Schriftlich

Sie (oder Ihr Bevollmächtigter) können das Formular „Meldung von Auslandskonten an die ZKS“ auf der Website der Belgischen Nationalbank herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.

Senden Sie das Formular datiert, unterzeichnet und zusammen mit einer beidseitigen Kopie Ihres belgischen Personalausweises (oder, falls nicht vorhanden, Ihres von Belgien ausgestellten Aufenthaltstitels) an folgende Adresse:

Belgische Nationalbank

Zentrale Kontaktstelle Konten und Finanzverträge (ZKS)
Boulevard de Berlaimont 14
1000 Brüssel

Nur Formulare, die an diese Adresse gesendet werden, werden angenommen. Sendungen per E-Mail werden abgelehnt.

Anleitung

Lesen Sie die Anleitung auf der Website der Belgischen Nationalbank, die Ihnen beim Ausfüllen des Formulars hilft.

In Ihrer Steuererklärung

Sie müssen Ihre ausländischen Konten in Ihrer Steuererklärung angeben (in Rahmen XIII, Rubrik A).

Haben Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten? Sie dürfen diesen nicht berücksichtigen. Sie müssen eine Steuererklärung einreichen, in der Sie Ihr Konto im Ausland angeben.

Wann gebe ich die Konten an? 

Bei der Eröffnung eines Kontos

Sind Sie Inhaber/Mitinhaber eines im Ausland eröffneten Kontos? Sie müssen es persönlich angeben: 

  • einmal bei der ZKS spätestens zum Zeitpunkt der Einreichung Ihrer Steuererklärung im Jahr nach dem Jahr der Einkünfte,
  • jedes Jahr in Ihrer Steuererklärung.

Beispiel

2024 haben Sie zusammen mit Ihrem Partner ein Konto im Ausland eröffnet. Jeder Partner muss dies spätestens dann der ZKS melden, wenn Sie 2025 Ihre Steuererklärung für Ihre Einkünfte des Jahres 2024 einreichen.

Wurde ein ausländisches Konto auf den Namen Ihres Kindes eröffnet?

Jeder Elternteil muss dieses Konto einzeln melden, solange die Einkünfte Ihres Kindes mit Ihren Einkünften kumuliert werden. Weitere Informationen zum Formular zur Entkumulierung, das Sie ausfüllen müssen, wenn Ihr Kind volljährig wird.

Bei einer Änderung oder Auflösung des Kontos 

Lösen Sie Ihr Konto im Ausland auf? Löschen oder ändern Sie die zu diesem Konto mitgeteilten Daten? Auch dies müssen Sie der ZKS mitteilen:

  • über ein Formular zur Auflösung, Berichtigung oder Löschung,
  • spätestens, wenn Sie im Jahr nach der Auflösung oder Änderung des Kontos Ihre Steuererklärung einreichen.

Weitere Informationen über die Meldung einer Auflösung, Berichtigung oder Löschung von Daten eines ausländischen Kontos.

Einsichtnahme in die registrierten Daten

Sie können online einen Auszug abfragen oder schriftlich bei der ZKS anfordern der unter Ihrem Namen bei der ZKS registrierten Daten.

Wenn die bei der ZKS registrierten Daten nicht korrekt sind, haben Sie das Recht, ihre kostenlose Berichtigung oder Löschung zu verlangen.

Nur bestimmte Beamte (insbesondere des FÖD Finanzen) können als „Auskunftsberechtigte“ in ganz bestimmten Situationen und nach strengen Verfahren auf Ihre Informationen zugreifen.

Sanktionen bei nicht gemeldeten Konten 

Erklären Sie Ihre ausländischen Konten unaufgefordert, um Geldbußen und Steuerzuschläge zu vermeiden.

Durch den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen erfahren wir nämlich, welche Konten nicht gemeldet sind.

Automatischer Informationsaustausch – CRS und FATCA

Im Rahmen der Verhinderung von Steuerflucht und der weltweiten Steuertransparenz haben multilaterale Abkommen zwischen Ländern Mechanismen für den internationalen automatischen Austausch von Steuerinformationen im Rahmen des CRS und von FATCA geschaffen.

Haben Sie finanzielle Vermögenswerte (Konten, Lebensversicherungen, Aktien, Schuldverschreibungen usw.) bei einem Finanzinstitut (Bank, Versicherungsunternehmen usw.) außerhalb des Landes, in dem Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz haben? Ihr Finanzinstitut muss der zuständigen Steuerverwaltung (dem FÖD Finanzen, wenn es sich um ein Finanzinstitut in Belgien handelt) Auskunft über Ihre Situation geben.

Betroffene Steuerpflichtige

Ihre Daten werden ausgetauscht, wenn:

  • Sie für Belgien steuerlich nicht ansässig sind und über finanzielle Vermögenswerte bei einem Finanzinstitut in Belgien verfügen.
    Ihre Informationen werden an die Steuerverwaltung Ihres Wohnsitzlandes gesendet.
  • Sie in Belgien steuerlich ansässig sind und über finanzielle Vermögenswerte bei einem Finanzinstitut im Ausland verfügen.
    Ihre Informationen werden von dem Land, in dem das Finanzinstitut seinen Sitz hat, an die belgische Steuerverwaltung gesendet.

Der Informationsaustausch betrifft sowohl:

  • natürliche Personen als auch juristische Personen
  • Inhaber (eines Kontos oder eines Versicherungsvertrags) als auch Begünstigte.

Ausgetauschte Informationen

Der FÖD Finanzen sendet folgende personenbezogenen Daten an die Steuerbehörden der betroffenen Staaten:

  • Ihren Namen,
  • Ihre Adresse,
  • Ihre Steueridentifikationsnummer (TIN), die dem Kontoinhaber von seinem Wohnsitzstaat und dem/den Ansässigkeitsstaat(en) zugewiesen wird, 
  • Ihr Geburtsdatum (natürliche Person),
  • Ihre Kontonummer (oder das funktionale Äquivalent, wenn keine Kontonummer vorhanden ist),
  • den Saldo oder den auf Ihrem Konto befindlichen Wert (einschließlich des Rückkaufwerts bei rückkaufsfähigen Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträgen) am Ende des betreffenden Kalenderjahres oder eines anderen entsprechenden Bezugszeitraums. Falls das Konto während des betreffenden Jahres oder Zeitraums aufgelöst wurde, die Auflösung des Kontos, 
  • bestimmte Daten im Falle eines Wertpapierkontos,
  • bestimmte Daten im Falle eines Einlagekontos,
  • bestimmte Daten, wenn es sich weder um ein Wertpapierkonto noch um ein Einlagekonto handelt.

Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

Empfänger der Informationen

Der FÖD Finanzen sendet Ihre Daten automatisch an die Steuerbehörden der Staaten, die das multilaterale Abkommen zwischen den zuständigen Behörden unterzeichnet haben, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Liechtenstein, San Marino, Andorra, Monaco und die Schweiz (Liste).

Gesetzgebung und nützliche Links